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Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1960 - 5 StR 609/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5148
BGH, 02.02.1960 - 5 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,5148)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1960 - 5 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,5148)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1960 - 5 StR 609/59 (https://dejure.org/1960,5148)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.10.1957 - 4 StR 449/57
    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 5 StR 609/59
    Mit ihm hat es als das Gericht höherer Ordnung das Verfahren vor dem Schöffengericht in zulässiger Weise nach § 4 StPO an sich gezogen und die Rechtshängigkeit beim Schöffengericht beendet (BGH NJW 1958, 31).
  • BGH, 03.11.1959 - 5 StR 307/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.02.1960 - 5 StR 609/59
    Dieser Entscheidung ist der Senat schon in seinem unveröffentlichten Urteile vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59 - gefolgt.
  • BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …

    Dabei hat der Bundesgerichtshof - ebenso wie das Reichsgericht - die Zulässigkeit der Verbindung zunächst auf die §§ 2, 3, 4 StPO gestützt, in späteren Entscheidungen dann jedoch - ohne allerdings eine klare systematische und dogmatische Begründung hierfür zu geben - deutlich gemacht, daß es sich bei dieser Verbindung um einen Verfahrensakt eigener Art handele (BGHSt 19, 177; 22, 185; BGH NJW 1958, 31; BGH…, Urt. vom 3. November 1959 - 5 StR 307/59; Urt. vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59).

    Auch in dem Urteil vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59 -, das ebenfalls eine dem vorliegenden Sachverhalt ähnliche Fallkonstellation betrifft, wird ausdrücklich ausgeführt, daß das vorrangig zuständige Landgericht durch den Verbindungsbeschluß, mit dem es das schöffengerichtliche Verfahren an sich gezogen hat, gleichzeitig "die Rechtshängigkeit beim Schöffengericht beendet" habe.

  • BGH, 03.02.1967 - 4 StR 468/66

    Rechtsmittel

    Vielmehr stellte sich nur ein grösserer Umfang der fortgesetzten Handlung heraus, die in dem Eröffnungsbeschluss bezeichnet und daher von vornherein als die "Tat" i.S. des § 264 StPO ihrer ganzen Ausdehnung nach "Gegenstand der Urteilsfindung" war (BGH Urteil vom 2. Februar 1960 - 5 StR 609/59 -).
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