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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,7603
BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73 (https://dejure.org/1974,7603)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1974 - 5 StR 616/73 (https://dejure.org/1974,7603)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1974 - 5 StR 616/73 (https://dejure.org/1974,7603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und Mord - Erschießen von Juden in der NS-Zeit - Absehen von Strafe

  • junsv.nl

    Liquidierung des Rigaer Ghettos. Erschiessung von mindestens 25.000 lettischen Juden im Wald von Rumbuli

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.10.1971 - 2 StR 238/71

    Verfahrensfehler der unterlassenen Zustellung einer berichtigten Anklageschrift - …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Es liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vor (BGHSt 24, 257).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Was die Urteilsgründe über den Inhalt von Zeugenaussagen mitteilen, bindet das Revisionsgericht (BGHSt 21, 149, 151).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Soweit die Revision in den Fällen der Erschießung des Juden Ai. und einer Frau aus dem Arbeitskommando weitere Aufklärungen vermißt, hat sie nicht angegeben, welche anderen Beweismittel das Schwurgericht hätte benützen sollen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 03.08.1966 - 2 StR 149/66

    Annahme eines verschuldeten Verbotsirrtums - Verurteilung wegen …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Damit soll die notstandsähnliche Konfliktslage berücksichtigt werden, in die der gehorchende Untergebene durch die Schuld des Vorgesetzten geraten ist (BGHSt 21, 139, 141).
  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 570/67

    Einzelerschiessungen von Juden, die ausserhalb des Ghettos angetroffen wurden. …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Denn der Grad der Schuld ist in aller Regel auch von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 und 2 StR 8/70 vom 10.6.1970).
  • BGH, 10.06.1970 - 2 StR 8/70

    "Geringe Schuld" im Sinne des § 47 Militärstrafgesetzbuch (MStGB) - Geringe …

    Auszug aus BGH, 09.07.1974 - 5 StR 616/73
    Denn der Grad der Schuld ist in aller Regel auch von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.1.1968 und 2 StR 8/70 vom 10.6.1970).
  • BGH, 05.10.1983 - 2 StR 298/83

    Abtrennung von Verfahren bei mehreren, wegen derselben Straftat, angeklagten …

    Regelmäßig fehlt ein die Abtrennung hindernder Zusammenhang, wenn der betreffende Verhandlungsteil der Erörterung einer Tat - im prozessualen (§ 264 StPO) oder auch materiell-rechtlichen (§ 52 StGB) Sinne - dienen soll, die nur dem oder den Mitangeklagten zur Last gelegt wird, also nicht Gegenstand des gegen den abwesenden Angeklagten erhobenen Anklagevorwurfes ist; je nach Fallgestaltung kann aber auch hier der abwesende Angeklagte von der in seiner Abwesenheit durchgeführten Verhandlung sachlich mitbetroffen sein, sofern die verschiedenen Taten einen Zusammenhang aufweisen und sich der in Rede stehende Verhandlungsteil auch auf das den Zusammenhang vermittelnde Merkmal erstreckt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1974 - 5 StR 616/73).
  • BGH, 05.07.1977 - 5 StR 771/76

    Massenerschiessung von mindestens 1000 Juden in Podhajce und von ca. 500 Juden …

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass bei Beihilfe zum Mord ein Absehen von Strafe nur selten in Betracht kommen wird; denn der Grad der Schuld ist in aller Regel von der Schwere des Tatunrechts abhängig (BGH 4 StR 570/67 vom 26.Januar 1968 ; 2 StR 8/70 vom 10.Juni 1970 ; 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974 ).

    § 47 Abs. 2 MStGB ist in Strafverfahren der vorliegenden Art vorwiegend dann angewendet worden, wenn sich die Tätigkeit des Mordgehilfen und seiner Einheit, wie in den beiden anderen Fällen, auf Absperrmassnahmen im äusseren Bereich der Erschiessungsstelle beschränkten und die ihm erteilten Befehle einen eigenen Ermessensspielraum ausschlossen (BGH 5 StR 616/73 vom 8.Juli 1974).

  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …

    Der Tatbeitrag des Angeklagten war nicht unbedeutend und lag nicht an der unteren Grenze einer strafbaren Handlung - wie etwa in dem vom BGH entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 09.07.1974 - 5 StR 616/73 -), in dem der Angeklagte bei einer Judenaktion die äussere Absperrkette gebildet und anschliessend seine Versetzung betrieben hatte.
  • LG Hamburg, 10.10.1985 - 4/85

    Absicherung einer durch Sipo-Einheiten durchgeführten Massenerschiessung von …

    Dies schliesst jedoch eine Anwendung der Vorschrift auf Fälle der vorliegenden Art nicht aus, in denen sich das vorwerfbare Verhalten des Angeklagten und seiner Einheit auf Absperrmassnahmen im äusseren Bereich der Erschiessungsstelle beschränkte, der Angeklagte von der Situation überrascht wurde, der ihm erteilte Befehl einen eigenen Ermessensspielraum ausschloss und er im übrigen annahm, von seiner Einheit die Aufrechterhaltung des Befehls nicht abwenden zu können (vgl. BGH 5 StR 616/73, Urteil vom 9.Juli 1974 ).
  • LG Regensburg, 23.10.1975 - Ks 6/70

    Massenerschiessung von insgesamt mindestens 2400 Juden in zwei Orten auf dem …

    Wenn auch die Schwere des Tatunrechts bei den Verbrechen der Beihilfe zum Mord die Anwendung der Vorschrift des § 47 II MStGB auf seltene Fälle beschränkt, so ist die grundsätzliche Anwendbarkeit in der höchstrichterlichen Rechtsprechung doch anerkannt (vergl. BGH 4 StR 570/67 ; 2 StR 8/70 ; 5 StR 616/73 ).
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