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Rechtsprechung
   BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,593
BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55 (https://dejure.org/1956,593)
BGH, Entscheidung vom 13.11.1956 - 5 StR 620/55 (https://dejure.org/1956,593)
BGH, Entscheidung vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 (https://dejure.org/1956,593)
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (8)

  • RG, 01.02.1934 - 3 D 1463/33
    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Es liegt hier anders als in dem vom Reichsgericht in JW 1934, 1289 entschiedenen Fall.
  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246 …

    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Es kommt in einem solchen Fall nur ein Betrug in Frage (BGHSt 1, 262 [264]).
  • BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Diese Ausführungen zeigen, daß die Strafkammer die vermögensschädigende Verfügung (und auf sie kommt es an) nicht in der Gutschrift als solcher, sondern in der Stundung der Kaufpreisforderung und der Gewährung weiterer Warenkredite sieht (darüber, wann in einer Gutschrift schon ein schädigende Vermögensverfügung liegen kann, vgl BGHSt 6, 115 [116]).
  • BGH, 13.06.1956 - IV ZR 24/56

    Warenlager - § 929 BGB, Sicherungsübereignung, Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Bei Übereignung von Teilen eines Warenlagers muß eindeutig feststehen, welche einzelnen Gegenstände aus diesem Lager dem Sicherungsnehmer übereignet werden (vgl BGH IV ZR 24/56 vom 13.6.56 = NJW 1956, 1315.
  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 358/52
    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Für die Frage, ob ein Vermögen durch eine Täuschungshandlung beschädigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Getäuschte (für sich selbst oder einen anderen) weniger bekommt, als er erwartet hat, sondern darauf, ob er weniger bekommt, als er fortgibt (vgl. BGHSt 3, 99 [102]).
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare …

    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Die Strafkammer wird bei ihrer Prüfung die Grundsätze zu beachten haben, die der Bundesgerichtshof in BGHSt 4, 270 [27] aufgestellt hat.
  • RG, 18.03.1940 - 2 D 16/40

    Zur Frage der Vermögensbeschädigung bei einem Betruge, der bei Eingehung eines …

    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Die Entscheidung beruft sich für ihre Ansicht auf RGSt 74, 129 [130].
  • BGH, 25.05.1954 - 5 StR 147/54
    Auszug aus BGH, 13.11.1956 - 5 StR 620/55
    Auch bei einer fortgesetzten Handlung sind für jede Einzelhandlung, auf die das Urteil sich stützt, ausreichende Feststellungen erforderlich; alle Einzelakte der fortgesetzten Tat müssen rechtlich nachprüfbar sein (vgl. 5 StR 147/54 vom 25.5.54 - LM Nr. 11 Vorbem. zu § 73 StGB = JR 1954, 268).
  • BGH, 19.07.1968 - 4 StR 91/68

    Abgrenzung zwischen Finanzwechseln und Warenwechseln - Weitergabe von Wechseln an …

    Soweit die von H. weitergegebenen Papiere keine Kellerwechsel waren, ergab sich seine Verpflichtung zur Aufklärung der Empfänger aus den langjährigen Geschäftsbeziehungen, die zwischen der von ihm vertretenen Firma P. und den Lieferanten, der Walzenmühle und Mehlgroßhandlung Heinrich Be. und der Mehlgroßhandlung Hermann F., bestanden (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55).

    Unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - geht das Landgericht von folgenden Erwägungen aus: Für die Frage, der Vermögensbeschädigung komme es nicht darauf an, ob der Getäuschte weniger bekommt, als er erwartet, sondern darauf, ob sein Vermögen nach der irrtumsbedingten Verfügung geringe ist als vorher.

    Ein Vermögensschaden kann außerdem in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben darauf angewiesen ist, über einen Teil ihres Vermögens jederzeit verfügen zu können (BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - S. 15).

  • BGH, 31.01.1961 - 1 StR 463/60

    Aufwandbegriff innerhalb des einfachen Bankrotts - Fahrlässigkeit bezüglich einer …

    Schon daraus ergibt sich mit Recht seine geringere Bewertung im Handelsverkehr (vgl. RGSt 36, 367, 368; BGH in 1 StR 188/59 vom 9. Juni 1959 und 5 StR 620/55 von 13. November 1956).

    Den Schaden der Kreditinstitute hat die Strafkammer in fast wörtlicher Anlehnung an die Ausführungen in BGH 5 StR 620/55 (S. 14/15) damit begründet, daß die Banken jeweils Bargeld hingegeben hätten, mit dem sie Gewinn hätten erzielen können.

  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96

    Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot

    Zwar sieht der Bundesgerichtshof in Fällen des Wechselbetruges den Tatbestand des § 263 Abs. 1 StGB regelmäßig bereits dann als erfüllt an, wenn ein Finanzwechsel unter Vorspiegelung seiner Eigenschaft als Handelswechsel begeben wird (BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - BGH Urt. v. 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60 - BGH Urt. v. 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68 - BGH NJW 1976, 2028 [BGH 17.08.1976 - 1 StR 371/76];… BGHR StGB § 263 Vermögensschaden 2).
  • BGH, 17.08.1976 - 1 StR 371/76

    Betrug durch Einreichung von Finanzwechseln bei einer Bank - Einreichung unechter …

    Demgemäß geht die ständige Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum davon aus, daß in der Hingabe eines Wechsels zur Diskontierung bei einer Bank in aller Regel die schlüssige Erklärung liegt, es handle sich dabei um einen Handelswechsel und nicht um einen Finanzwechsel (RGSt 36, 367; BGH, Urteile vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55; 31. Januar 1961 - 1 StR 463/60; 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68;… Lackner in LK 9. Aufl. § 263 Rdn. 45; Bockelmann ZStrW 79, 28, 54; Obermüller, ZKredW 1958, 273; ders., Wechselmißbrauch 1960 S. 30).

    Er kann vielmehr zunächst bei der Hingabe von Bargeld darin bestehen, daß die Bank infolge des Irrtums als Diskont nur die für Handelswechsel gültigen Zwischen Zinsen berechnet, und kann ferner in der Beeinträchtigung der Dispositionsfreiheit der Bank liegen (BGH, Urteile vom 19. Juli 1968 - 4 StR 91/68; vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55;… vgl. auch Lackner a.a.O. Rdn. 211).

  • BGH, 15.03.1979 - 4 StR 652/78

    Missbräuchliche Diskontierung von Wechseln zu Lasten des Arbeitgebers - …

    Es kommt also darauf an, ob diese Wechselforderungen ein Äquivalent für die hingegebene Summe darstellen (BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - S. 14).

    Insbesondere im Hinblick auf die mangelnde Rediskontfähigkeit hatten die angekauften Finanzwechsel für die Zweckverbandssparkasse einen geringeren Wert als das beim Ankauf hingegebene Geld (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 - S. 15).

  • BGH, 17.04.1958 - 5 StR 614/57

    Rechtsmittel

    Für die Frage, ob ein Vermögen durch eine Täuschungshandlung beschädigt ist, kommt es nicht darauf an, ob der Getäuschte (für sich selbst oder einen anderen) weniger bekommt, als er erwartet, sondern darauf, ob er weniger bekommt, als er fortgibt (vgl. BGHSt 3, 99,102 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 358/52]; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956).

    Forderungen auf Rückzahlung eines Darlehens werden dem Bargeld, das hingegeben wird, regelmäßig nur durch solche Sicherheiten gleichwertig, die es dem Darlehensgeber ermöglichen, bei Fälligkeit der Darlehenssumme ohne besondere Schwierigkeiten und Aufwendungen alsbald zu seinem Geld zu kommen (vgl. RGSt 74, 129, 130; ebenso BGH 5 StR 620/55 vom 13.11.1956).

  • BGH, 28.04.1958 - II ZR 197/57

    Akzeptaustausch

    Bei längerer Geschäftsverbindung kann es sich sogar von selbst verstehen, daß nur Warenwechsel entgegengenommen werden (vgl. BGH Urt. v. 13. November 1956 - 5 StR 620/55 -).
  • BGH, 21.04.1967 - 4 StR 92/67

    Rechtsmittel

    Letzteren wird regelmäßig ein geringerer Wert beigemessen (…Schönke/Schröder 13. Aufl. Rdn. 113 zu § 263 StGB); für ihren Ankauf wird ein höherer Zinssatz berechnet (vgl. BGH Urteil vom 13. November 1956 - 5 StR 620/55 -).
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