Rechtsprechung
| BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 13 StGB; § 29 BtMG
Geschäftsherrenhaftung des Ladeninhabers bei in den Verkaufs- und Lagerräumen von einem Dritten abgewickelten Betäubungsmittelgeschäften (Garantenstellung des Betriebsinhabers; Erweiterung der gewöhnlichen Ladentätigkeit auf die illegalen Geschäfte) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Angestellten eines Ladens mit Internetcafé: Garantenpflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten von Mitarbeitern
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 StGB, § 29 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch den Angestellten eines Ladens mit Internetcafé: Garantenpflicht des Betriebsinhabers zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten von Mitarbeitern - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Garantenstellung aus einer Stellung als Betriebsinhaber nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Geschäftsherrenhaftung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der dealende Mitarbeiter - und die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.07.2017 - 530 KLs 14/17
- BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 648
- StV 2019, 16 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.07.2009 - 5 StR 394/08
Strafrechtliche Garantenpflicht eines "Compliance Officers"
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
Berndt, StV 2009, 689; Bülte, NZWiSt 2012, 176; Dannecker/Dannecker JZ 2010, 981; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 13 Rn. 67 ff.; Kretschmer, StraFo 2012, 259; Kudlich in SSWStGB, 3. Aufl., § 13 Rn. 31 f.; Lackner/Kühl, 28. Aufl., § 13 Rn. 14; Mansdörfer/Trüg, StV 2012, 432; Mosbacher/Dierlamm, NStZ 2010, 268, 269; Petermann, FS Schiller, 2014, S. 538; Roxin, FS Beulke, S. 239, und Strafrecht AT II, § 32 Rn. 134 ff.; Rudolphi/Stein in SKStGB, 9. Aufl., § 13 Rn. 35a; Schall, FS Rudolphi, S. 267, und FS Kühl, S. 417; Schlösser, NZWiSt 2012, 281; Sommer/Lindemann JuS 2015, 1057; Schünemann, wistra 1982, 41; Spring, Die strafrechtliche Geschäftsherrenhaftung - Unterlassungshaftung betrieblich Vorgesetzter für Straftaten Untergebener, 2009, und GA 2010, 222; Stree/Bosch in Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl., § 13 Rn. 53 f.; Weigend in LK, 12. Aufl., § 13 Rn. 56). - BGH, 20.10.2011 - 4 StR 71/11
Garantenstellung des Betriebsinhabers oder Vorgesetzter (Verhinderung von …
Auszug aus BGH, 06.02.2018 - 5 StR 629/17
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42, 45 f.) kann sich aus der Stellung als Betriebsinhaber bzw. Vorgesetzter je nach den Umständen des Einzelfalls eine Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten von Mitarbeitern ergeben.
- OLG Oldenburg, 23.07.2021 - 1 Ws 190/21
Kein aktives Tun von Klinikleitung und Ärzten bei Tötung von Patienten; …
Rn. 41 Eine (Überwachungs-)Garantenstellung ergibt sich auch nicht unter dem Gesichtspunkt der sog. Geschäftsherrenhaftung (grundlegend BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ff.; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648;… ferner Burchard, in: Leitner/Rosenau, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, StGB § 13 Rn. 30 ff.;… Bosch, in: Schönke/Schröder, StGB30, § 13 Rn. 53).Betriebsbezogen ist eine Tat dann, wenn sie einen inneren Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit des Begehungstäters oder mit der Art des Betriebs aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 20.10.2011 - 4 StR 71/11, BGHSt 57, 42 = NJW 2012, 1237 ; Beschluss vom 06.02.2018 - 5 StR 629/17, NStZ 2018, 648).
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