Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Mindeststrafe - Strafschärfende Umstände - Strafzumessung - Tatgeschehen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1993, 521 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.07.1988 - 3 StR 273/88
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung - Revision aufgrund Strafzumessung des …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319 (320); 34, 345 (349); BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5).Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359; BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
- BGH, 21.05.1992 - 4 StR 154/92
Mindeststrafe trotz Vorliegens mehrerer Strafschärfungsgründe - Gerichtliche …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92).
- BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319 (320); 34, 345 (349);… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5).
- BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Eine ins einzelne gehende Richtigkeitskontrolle ist ausgeschlossen (BGHSt 29, 319 (320); 34, 345 (349);… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5). - BGH, 10.02.1993 - 5 StR 710/92
Inverkehrbringen - Falschgeld - Strafklage
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Das gilt insbesondere auch für die nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung (…BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Spezialprävention 4; BGH, Beschluß vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92). - BGH, 21.12.1983 - 3 StR 437/83
Erfassung des denkbar schwersten und denkbar leichtesten Falles durch den …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens ist nicht nur denkbar leichtesten Fällen einer Deliktsverwirklichung vorbehalten, sondern darf trotz einer Reihe von Umständen, die gegen den Angeklagten sprechen, verhängt werden (BGH NStZ 1984, 359;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92). - BGH, 04.01.1991 - 5 StR 573/90
Lückenhafte Darlegungen eines Tatrichters zum Zustand eines Angeklagten
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Das Bewährungsversagen schloß die Annahme einer positiven Prognose nach § 56 Abs. 1 StGB nicht grundsätzlich aus (BGHR StGB § 56 Abs. 1 - Sozialprognose 15). - BGH, 07.10.1987 - 2 StR 446/87
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Annahme eines minder schwerden …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß auch Lebensumstände des Angeklagten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tatgeschehen stehen, für die Strafzumessung von Bedeutung sind (BGHR StGB § 177 Abs. 2 - Strafrahmenwahl 1 m.w.Nachw.). - BGH, 23.03.1988 - 3 StR 31/88
Erpresserischer Menschenraub in Tateinheit mit versuchter schwerer räuberischer …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Diese, für die Beurteilung der Strafaussetzung erheblichen Gesichtspunkte, haben auch für die Strafzumessung Gewicht (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Begründung 7). - BGH, 25.05.1984 - 3 StR 123/84
Anfechtung des Strafausspruchs - Vorliegen eines groben Missverhältnisses …
Auszug aus BGH, 20.04.1993 - 5 StR 65/93
Auch beim Vorliegen mehrerer Strafschärfungsgründe ist es nicht ausgeschlossen, bei Nichtanwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle der Vergewaltigung auf die Mindeststrafe des Regelstrafrahmens zu erkennen, wenn die strafmildernden Umstände - nach vertretbarer Auffassung des Tatrichters - so überwiegen, daß die belastenden Faktoren zurücktreten (BGH NStZ 1984, 410;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 - Strafzumessung 5; BGH, Urteil vom 21. Mai 1992 - 4 StR 154/92). - BGH, 10.04.1992 - 3 StR 101/92
Aufhebung des Strafausspruchs wegen seines Widerspruchs zu den Feststellungen zur …
- BGH, 16.08.2011 - 5 StR 300/11
Strafzumessung (Spezialprävention; Stabilisierung der Lebensumstände); …
Das gilt namentlich für eine nach der Tat eingetretene Stabilisierung der Lebensverhältnisse und die soziale Wiedereingliederung des Täters (…BGH, Beschlüsse vom 10. April 1992 - 3 StR 101/92, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Spezialprävention 4, und vom 10. Februar 1993 - 5 StR 710/92; BGH, Urteil vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 12), die sich nicht nur auf die Frage der Strafaussetzung zur Bewährung auswirken, sondern auch auf die Strafrahmenwahl und die Strafhöhenbemessung (vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1993 aaO mwN). - BGH, 26.05.1993 - 5 StR 244/93
Strafschärfende Berücksichtigung der Verlängerung einer Bewährungszeit in anderer …
Im übrigen wird der neue Tatrichter bei der Prüfung der Strafaussetzung die nach den Taten eingetretene Stabilisierung der familiären Verhältnisse des Angeklagten in besonderem Maße zu berücksichtigen haben (vgl. zuletzt Senatsurteile vom 20. April 1993 - 5 StR 65/93 und 5 StR 568/92, je m.N. -).
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