Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99 |
Volltextveröffentlichung
- HRR Strafrecht
§ 206a StPO
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99
Rn. 1 Das Verfahren war gem. § 206a StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen, weil die Angeklagte am 5. Februar 2000 noch vor der Beschlußfassung über ihre Revision verstorben ist (BGHR StPO § 206a Abs. 1 - Verfahrenshindernis 7). - BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 18.04.2000 - 5 StR 659/99
Da die Revision der Angeklagten keine Aussicht auf Erfolg hatte, waren nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO ihre notwendigen Auslagen nicht der Staatskasse aufzuerlegen (BGH wistra 1999, 426).
- BGH, 10.07.2012 - 1 StR 293/12
Erforderlicher Beschluss zum Abschluss des Verfahrens bei Tod des Angeklagten …
Dies ergibt sich wiederholt aus den Ausführungen zum Stand des Revisionsverfahrens (vgl. z.B. Beschlüsse vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, vom 16. Mai 2002 - 1 StR 553/01, vom 8. Dezember 2005 - 4 StR 198/05), im Übrigen in der Regel aus der Bezugnahme auf die Entscheidung BGHSt 45, 108. - BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen …
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne daß es einer Aufhebung bedarf (BGHSt 45, 108;… BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2000 - 5 StR 604/99; vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99 und vom 10. Juli 2001 -1 StR 235/01). - BGH, 27.10.2015 - 1 StR 162/15
Einstellung des Verfahrens wegen Tods des Angeklagten
Vielmehr ist zudem aus Gründen der Rechtssicherheit klarzustellen, dass der Verwerfungsbeschluss gegenstandslos ist, soweit er den Angeklagten betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99).
- BGH, 31.05.2023 - 3 StR 465/22
Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten (Gegenstandslosigkeit des …
Vielmehr ist zudem aus Gründen der Rechtssicherheit klarzustellen, dass der Verwerfungsbeschluss gegenstandslos ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BGHR StPO § 206a Abs. 1 Verfahrenshindernis 11, Rn. 2; vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99). - LG Berlin I, 27.03.2025 - BGW1 WiL 2/22
Vollstreckung einer berufsgerichtlichen Verurteilung nach Verzicht auf die …
Rn. 14 Dem steht auch nicht etwa die obergerichtliche Rechtsprechung entgegen, die trotz Rechtskraft einer nicht mehr anfechtbaren Verwerfung der Revision des - erst nachträglich bekannt geworden - bereits vor der Verwerfung verstorbenen Verurteilten eine Einstellung nach § 206a StPO nebst klarstellender Feststellung für geboten hält, dass die Verwerfungsentscheidung gegenstandslos sei (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99, BeckRS 2000, 4691; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 1 StR 162/15, BeckRS 2015, 19291; Beschluss vom 31. Mai 2023 - 3 StR 564/22, BeckRS 2023, 16939). - KG, 18.04.2017 - 3 Ws (B) 560/16
Bußgeldverfahren: Einstellung des Verfahrens nach Verwerfung der Rechtsbeschwerde …
Der Senat stellt aus Gründen der Rechtssicherheit klar, dass sein Beschluss vom 28. November 2016 gegenstandslos ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99; StraFo 2016, 25).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".