Rechtsprechung
| BGH, 04.05.1995 - 5 StR 66/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Revision durch Nebenkläger mit dem Ziel der Verhängung einer anderen Rechtsfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 400
- rechtsportal.de
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.10.1989 - 3 StR 148/89
Bejahung des Gehilfenvorsatzes trotz Mißbilligung der Haupttat - Wissen um die …
Auszug aus BGH, 04.05.1995 - 5 StR 66/95
Hier fehlt es an beidem: Ein Revisionsantrag ist nicht gestellt, die Sachrüge nicht ausgeführt; und ein Ausnahmefall, in dem auf solche Klarstellung ggf. verzichtet werden kann (vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 - Zulässigkeit 3 -), liegt schon deshalb nicht vor, weil der Angeklagte wegen eines Nebenklagedeliktes verurteilt worden ist.".
- BGH, 12.03.1997 - 1 StR 42/97
Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers bei Beantragung einer anderen …
Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich wird, daß der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (…vgl. BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5; § 401 Abs. 1 Satz 1 Zulässigkeit 2; BGH Beschlüsse vom 15. September 1995 - 2 StR 456/95 , vom 24. Oktober 1995 - 4 StR 542/95 und vom 4. Mai 1995 - 5 StR 66/95).
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