Rechtsprechung
| BGH, 07.05.1968 - 5 StR 699/67 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen schweren Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 23.06.2016 - 4 StR 553/15
Sachbeschädigung (Subsidiarität zum Landfriedensbruch durch Gewalttätigkeiten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt § 303 StGB hinter die auch hier verwirklichte Variante der "Gewalttätigkeiten gegen Sachen' in Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67, bei Dallinger, MDR 1968, 727; Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238; ebenso OLG Karlsruhe, NJW 1979, 2415, 2416). - BGH, 23.06.2016 - 4 StR 552/15
Sachbeschädigung (Subsidiarität zum Landfriedensbruch durch Gewalttätigkeiten …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs tritt § 303 StGB hinter die auch hier verwirklichte Variante der "Gewalttätigkeiten gegen Sachen' in Gesetzeskonkurrenz zurück (vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67, bei Dallinger, MDR 1968, 727; Beschluss vom 9. September 1997 - 1 StR 730/96, BGHSt 43, 237, 238; ebenso OLG Karlsruhe, NJW 1979, 2415, 2416). - BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …
Ältere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, auf welche sich das Landgericht beruft (UA S. 44: BGH, Urteile vom 5. Februar 1952 - 1 StR 667/51 -, vom 11. Juni 1953 - 3 StR 511/51 - und vom 13. Juli 1960 - 2 StR 291/60 - ebenso BGH, Urteile vom 3. Dezember 1953 - 3 StR 382/53 - und vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 -) - durchweg zur früheren Fassung des § 125 StGB ergangen, die indes ebenfalls das Tatbestandsmerkmal der "Menschenmenge" enthielt -, lassen in Einzelfällen Personengruppen von jeweils nicht mehr als zwölf Menschen unter Umständen als "Menschenmenge" ausreichen. - BGH, 12.06.1984 - 3 StR 228/84
Bestimmung des konkurrenzrechtlichen Verhältnisses von Landfriedensbruch und …
Daneben tritt der ebenfalls erfüllte Straftatbestand des § 27 VersG zurück, da dessen Unrechtsgehalt von der bezeichneten Verurteilung wegen schweren Landfriedensbruchs miterfaßt ist (Senatsbeschluß vom 2. Mai 1984 - 3 StR 126/84; vgl. BGH, Urteil vom 7. Mai 1968 - 5 StR 699/67 - bei Dallinger MDR 1968, 727 zum Verhältnis von § 125 Abs. 2 StGB aF zu § 303 StGB; BGH, Beschluß vom 5. Februar 1982 - 3 StR 33/82 - zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nr. 2 zur Sachbeschädigung; KG JR 1979, 249 mit zustimmender Anmerkung Geerds zum Verhältnis von § 243 Abs. 1 Nrn 1, 2 zu § 303 StGB;… vgl. auch BT-Drucks. 8/1845, S. 11, wonach § 27 VersG zu § 53 Abs. 3 Nr. 5 WaffG in Gesetzeskonkurrenz steht).
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