Rechtsprechung
| BGH, 14.11.1978 - 5 StR 714/78 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,6968) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verzicht auf erneute Einlegung einer Revision durch vorbehaltlose Rücknahme einer Revision
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 04.08.1987 - 5 StR 337/87
Möglichkeit der Rückgängigmachung der Zurücknahme eines Rechtsmittels
Das war unzulässig, weil die vorbehaltlose Rücknahme auch einen Verzicht auf die erneute Einlegung in sich schließt und außerdem zu diesem Zeitpunkt die Einlegungsfrist (§ 341 Abs. 1 StPO) bereits verstrichen war (BGH Beschl. v. 14.11.1978 - 5 StR 714/78). - BGH, 20.08.1980 - 2 StR 284/80
Wirkungen des zum Schein erklärten Verzichts auf ein Rechtsmittel
Der Verzicht hat vielmehr die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am 20. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80). - BGH, 15.04.1980 - 5 StR 138/80
Wirkungen der Rücknahme einer strafrechtlichen Verurteilung auf den …
Sie ist unzulässig, weil die vorbehaltlose Rücknahme erklärung auch den Verzicht auf die erneute Einlegung der Revision in sich schließt (BGH Beschluß vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 -). - BGH, 20.08.1980 - 2 StR 285/80
Zulässigkeit der Revision nach erfolgtem wirksamem Rechtsmittelverzicht
Er hat die Unzulässigkeit der vom Angeklagten am Tage darauf, dem 19. Dezember 1979 eingelegten Revision zur Folge (§§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung durch den Angeklagten aus (BGHSt 10, 245, 247; BGH, Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80). - BGH, 01.07.1980 - 4 StR 347/80
Möglichkeit eines Widerrufs eines Rechtsmittelverzichts
Er hat die Unzulässigkeit der vom Verteidiger am 2. November 1979 eingelegten Revision zur Folge (§ 297, 302 Abs. 1 Satz 1 StPO) und schließt auch eine erneute Einlegung und Begründung der Revision durch den Angeklagten aus (vgl. BGHSt 10, 245, 247; Beschlüsse vom 14. November 1978 - 5 StR 714/78 - und vom 15. April 1980 - 5 StR 138/80).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.