Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 64 StGB
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang zwischen Hang und Anlasstat; Beurteilung der Erfolgsaussichten der Therapie) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem angenommenen Hang zum Konsum von Crystal im Übermaß und der Anlasstat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem angenommenen Hang zum Konsum von Crystal im Übermaß und der Anlasstat
- rechtsportal.de
Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem angenommenen Hang zum Konsum von Crystal im Übermaß und der Anlasstat
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 24.11.2020 - 16 KLs 134 Js 53422/19
- BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderliche …
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21
Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf aber einer - hier indes nicht ansatzweise ersichtlichen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20). - BGH, 23.04.2019 - 2 StR 61/19
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer Zusammenhang)
Auszug aus BGH, 12.05.2021 - 5 StR 73/21
Es ist stets eine sorgfältige und umfassende Analyse der konkreten Bedingungen erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 2019 - 2 StR 61/19, NStZ-RR 2019, 244 mwN).
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten …
Rn. 136 Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussichten bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände (BGH, Beschluss vom 12.05.2021 - 5 StR 73/21), wonach - im maßgeblichen Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGH, Urteil vom 28.05.2018 - 1 StR 320/17) - eine hinreichend konkrete Aussicht bestehen muss, den Angeklagten von seiner Sucht zu heilen oder diesen über eine erhebliche Zeitspanne vor einem Rückfall in den suchtbedingten Rauschmittelkonsum zu bewahren (BGH Beschluss vom 23.11.2021 - 4 StR 289/21).
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