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Rechtsprechung
   BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,1986
BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53 (https://dejure.org/1954,1986)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1954 - 5 StR 739/53 (https://dejure.org/1954,1986)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1954 - 5 StR 739/53 (https://dejure.org/1954,1986)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • RG, 14.12.1931 - II 1004/31

    Inwieweit müssen die im § 4 UnlWG. aufgestellten Tatbestandsmerkmale aus der …

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53
    Die §§ 41, 42 StGB erfordern den äußeren Tatbestand einer strafbaren Handlung derart, daß der Grund ihrer Strafbarkeit in dem Inhalt der Schrift etc. liegt (vgl RGSt 66, 145-146; 33, 17 [20]).
  • BGH, 02.12.1952 - 1 StR 427/52
    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53
    StPO kann das Urteil nicht beruhen (vgl BGH NJW 1951, 970; BGH MDR 1953, 309; ebenso5 StR 436/53 vom 27.10.1953).
  • RG, 07.12.1899 - 4167/99

    1. Ist für den Begriff einer "unzüchtigen" Abbildung entscheidend, daß durch …

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53
    Die §§ 41, 42 StGB erfordern den äußeren Tatbestand einer strafbaren Handlung derart, daß der Grund ihrer Strafbarkeit in dem Inhalt der Schrift etc. liegt (vgl RGSt 66, 145-146; 33, 17 [20]).
  • RG, 02.06.1930 - III 243/30

    1. Zur Anwendung des § 158 StGB. 2. Kann die vor dem Schöffengericht durch Eid …

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53
    Auf bloßen Protokollmägeln kann aber das Urteil nicht beruhen (vgl RGSt 68, 274; 64, 215).
  • RG, 07.02.1895 - 39/95

    1. Begründet es unter allen Umständen die Aufhebung des Urteiles, wenn ein …

    Auszug aus BGH, 27.04.1954 - 5 StR 739/53
    Die Beratung gehört nicht zu den Vorgängen, die gemäß §§ 272, 273 StPO in das Protokoll aufgenommen werden müssen (vgl RGSt 27, 3).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen …

    Diese Aufhebung ist ferner in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 2 OWiG (vgl. BGHSt 19, 7, 18) [BGH 27.05.1963 - GSSt - 2/62] und des § 357 StPO auf die Einziehung der übrigen Weine zu erstrecken, die mindestens teilweise, aber in bisher nicht genau festgestelltem Umfang Eigentum anderer tatunbeteiligter Dritter sind (vgl. dazu auch BGH Urt. v. 27. April 1954 - 5 StR 739/53).
  • BGH, 22.05.1979 - 1 StR 650/78

    Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Fällen des erweiterten …

    Gemäß § 357 StPO war die zugunsten der Einziehungsbeteiligten, die Revision eingelegt haben, anzuordnende Teilaufhebung auf die übrigen Einziehungsbeteiligten zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 1954 - 5 StR 739/53;… Haase GA 1956, 273, 279).
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