Rechtsprechung
| BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93, alt: 5 StR 379/92 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Vornahme einer Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Kriterien für die Strafzumessung bei (gefährlicher) Körperverletzung und einem versuchten Tötungsdelikt
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.09.1992 - 5 StR 379/92
Strafbarkeit des Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts; Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Zu der damit gegebenen Gefahrenlage und ihrer Bewertung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 22. September 1992 (= BGHSt 38, 356, 359 f) [BGH 22.09.1992 - 5 StR 379/92] ausgeführt: "Hier lag objektiv eine konkrete Gefahr für das Leben des Opfers vor. - BGH, 21.12.1993 - 5 StR 683/93
Revision: Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch - Unschädlichkeit der …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Bei der Bemessung der Strafen durch den neuen Tatrichter wird auch der lange Zeitablauf während des Verfahrens, der nicht auf das Verhalten der Angeklagten zurückzuführen ist, zu erwägen sein, insbesondere die für den Senat nicht nachvollziehbare Verzögerung der Vorlage der Revision der Staatsanwaltschaft an den Generalbundesanwalt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 1993 - 5 StR 683/93, S. 8). - BGH, 03.11.1981 - 1 StR 501/81
Unterlassung - Strafmilderung - Bewertung des Unrechtsgehalts - Berücksichtigung …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393;… BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -).
- BGH, 01.04.1987 - 2 StR 94/87
Körperverletzung mit Todesfolge bei Vernachlässigung der Pflege eines Kindes - …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393; BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -). - BGH, 17.03.1992 - 5 StR 652/91
Berücksichtigung einer Strafrahmenmilderung bei der Strafzumessung im …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393;… BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -). - BGH, 28.08.1991 - 5 StR 345/91
Unzureichende Erörterung der zumutbaren Handlung im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 15.03.1994 - 5 StR 798/93
Bundesgerichtshofs ist vom Tatrichter zur Beantwortung der Frage, ob eine Strafrahmenverschiebung nach § 13 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen ist, eine wertende Gesamtwürdigung aller wesentlichen unterlassungsbezogenen Gesichtspunkte vorzunehmen (BGH NJW 1982, 393;… BGHR StGB § 13 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 1; BGH, Beschluß vom 28. August 1991 - 5 StR 345/91 - BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 652/91 -).
- BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98
BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf …
Der Senat merkt an, daß ungewöhnliche, letztlich nicht hinzunehmende Verzögerungen des Revisionsverfahrens nach Urteilen des Landgerichts Hamburg, vornehmlich von der Staatsanwaltschaft verursacht, bereits wiederholt festgestellt werden mußten (vgl. nur Senatsurteil vom 15. März 1994 - 5 StR 798/93 - Senatsbeschlüsse vom 21. August 1996 - 5 StR 368/96 - und vom 23. April 1998 - 5 StR 95/98 - vgl. auch Senatsbeschluß vom 27. November 1997 - 5 StR 500/97 -, wistra 1998, 101, eine entsprechende, wesentlich indes vom Landgericht Hamburg verursachte Verzögerung des Revisionsverfahrens betreffend).
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