Rechtsprechung
| BGH, 06.06.2023 - 5 StR 81/23 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 73c StGB
Einziehung (rechtsfehlerhafte Bestimmung des erlangten Etwas) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c StGB, § 473 Abs. 4 StPO, § 3 Abs. 2 GKG
- Wolters Kluwer
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c
Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen als Gesamtschuldner - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bremen, 23.09.2022 - 4 KLs 6/22
- BGH, 06.06.2023 - 5 StR 81/23
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.03.2024 - 5 StR 56/24
Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung
Es entspricht der Billigkeit, die auf die Einziehungsentscheidung entfallenden notwendigen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen, weil die Revision des Angeklagten insoweit nahezu vollständig erfolgreich war; eine Ermäßigung der insoweit einschlägigen Festgebühr (vgl. Nr. 3440 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) war hingegen nicht veranlasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2023 - 5 StR 63/23; vom 6. Juni 2023 - 5 StR 81/23).
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