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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,18440
BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22 (https://dejure.org/2022,18440)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2022 - 5 StR 85/22 (https://dejure.org/2022,18440)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2022 - 5 StR 85/22 (https://dejure.org/2022,18440)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB
    Tateinheit durch natürliche Handlungseinheit

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ansehen der Handlungen rechtlich als eine Tat (hier: Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansehen der Handlungen rechtlich als eine Tat (hier: Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung)

  • rechtsportal.de

    Ansehen der Handlungen rechtlich als eine Tat (hier: Beleidigung und vorsätzliche Körperverletzung)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 54/16

    Erforderlichkeit eines Freispruchs bei fehlendem Nachweis aller nach Anklage in …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22
    Denn aufgrund des unmittelbaren räumlichen, zeitlichen und motivationalen Zusammenhangs erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten als einheitliches Tun und verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, so dass beide Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 jeweils mwN).
  • BGH, 28.04.2020 - 3 StR 91/20

    Tateinheit durch Überlagerung der objektiven Ausführungshandlungen beim …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22
    Angesichts der Einsatzstrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe und den verbleibenden Einzelfreiheitsstrafen von acht Monaten und von einem Jahr und zehn Monaten ist auszuschließen, dass das Landgericht allein aufgrund des Wegfalls einer Einzelstrafe (von vierzig Tagessätzen) auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal eine unterschiedliche konkurrenzrechtliche Beurteilung bei - wie hier - unverändertem Schuldumfang regelmäßig kein maßgebliches Kriterium für die Strafbemessung ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 3 StR 91/20 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.07.2020 - 5 StR 144/20

    Strafverurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs u.a.: Konkurrenzverhältnis …

    Auszug aus BGH, 06.07.2022 - 5 StR 85/22
    Denn aufgrund des unmittelbaren räumlichen, zeitlichen und motivationalen Zusammenhangs erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten als einheitliches Tun und verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, so dass beide Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20; vom 31. Mai 2016 - 3 StR 54/16 jeweils mwN).
  • BGH, 10.09.2025 - 5 StR 335/25

    Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse durch Atteste zur Befreiung von der …

    Denn aufgrund des unmittelbaren räumlichen, zeitlichen und motivationalen Zusammenhangs erweist sich das Verhalten des Angeklagten dort als einheitliches Tun und verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit, so dass die Straftaten zueinander im Verhältnis der Tateinheit stehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20 mwN; vom 6. Juli 2022 - 5 StR 85/22).
  • BGH, 28.01.2025 - 5 StR 565/24
    Denn aufgrund des unmittelbaren räumlichen, zeitlichen und motivationalen Zusammenhangs erweist sich das gesamte Verhalten des Angeklagten als einheitliches Tun und verbindet die einzelnen Tathandlungen zu einer natürlichen Handlungseinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 5 StR 144/20 mwN; vom 6. Juli 2022 - 5 StR 85/22).
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