Rechtsprechung
| LG Potsdam, 04.09.2002 - 5 T 277/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- zvi-online.de
InsO § 17, § 14 Abs. 1
Keine hinreichende Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit durch Vortrag von Beitragsrückständen zur Sozialversicherung von weniger als sechs Monaten und vorheriger Teilzahlung ohne Zahlungsbestimmung - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Glaubhaftmachung des Gläubigerantrages einer Krankenkasse bei rückständigen Beitragszahlungen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Erfolgloser Pfändungsversuch als Glaubhaftmachung des Insolvenzgrundes; Rückstand mit Sozialversicherungsbeiträgen als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners; Abgrenzung zwischen Zahlungsunfähigkeit und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 03.04.2002 - 360/02
- LG Potsdam, 04.09.2002 - 5 T 277/02
Wird zitiert von ...
- AG Leipzig, 02.09.2011 - 401 IN 2241/11
Fruchtlosigkeit eines Pfändungsversuchs innerhalb von zwei Jahren als …
Rückstände bei Sozialversicherungsträgern von weniger als sechs Monaten reichen ohne weitere Indizien nicht zur Glaubhaftmachung der Zahlungsunfähigkeit (…HK-InsO/ Kichhof, 5. Aufl. § 14 Rn. 17; Sternal, NZI 2003, 157 [158]; LG Potsdam, Beschl. v. 04.09.2002 - 5 T 277/02 , ZInsO 2002, 1195 ; a. A.: OLG Dresden, Beschl. v. 28.08.2000, 7 W 1396/00 , NZI 2001, 261).
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