Rechtsprechung
| LG Mönchengladbach, 03.11.2005 - 5 T 445/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
Höhe des Stundenansatzes bei beruflicher Betreuung nach Betreuerwechsel, erstmalige Bestellung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei …
Diese Auffassung steht im Einklang mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts München in seinem Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - und des Oberlandesgerichts Schleswig in seinem Beschluss vom 25. Januar 2006 - 2 W 240/05 - (vgl. auch LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 5 T 236/05; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 5 T 445/05; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 7 T 1086/05; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 7 T 757/05; a.A: vgl. Bestelmeyer RPfleger 2005, 583, 590; Deinert RPfleger 2005, 304, 305; Dodegge NJW 2005, 1896 ff; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 8 T 1265/05; LG Heilbronn, Beschluss vom 9. Januar 2006 1 T 14/01; LG Kiel, Beschluss vom 11. November 2005 3 T 483/05). - LG Koblenz, 26.10.2006 - 2 T 782/06 Nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung ist im Fall eines Betreuerwechsels der Zeitpunkt der Anordnung der Betreuung maßgeblich, so dass der neu eingesetzte Betreuer nicht den erhöhten Zeitaufwand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 VBVG in Ansatz bringen kann ( OLG München, Beschluss vom 9. Februar 2006 - 33 Wx 237/05 - OLG Schleswig BtPrax 2006, 74 f. ; LG Braunschweig, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 8 T 1265/05 ; LG Gießen, Beschluss vom 25. November 2005 - 7 T 5651/05; LG Göttingen, Beschluss vom 5. Januar 2006 - 5 T 236/05 ; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 3. November 2005 - 5 T 445/05 ; LG Münster, Beschluss vom 17. Januar 2006 - 5 T 1091/05; LG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2005 - 7 T 1086/05 ; LG Regensburg, Beschluss vom 4. Januar 2006 - 7 T 757/05; vgl. auch LG Koblenz, Beschlüsse vom 15. Dezember 2005 - 2 T 881/05 - und 9. Februar 2006 - 2 T 114/06; vom 16, Oktober 2006 - 2 T 649/06; so auch Dodegge NJW 2005, 1896, 1899).
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Rechtsprechung
| LG Münster, 29.08.2005 - 5 T 445/05 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zwangsvollstreckung wegen rückständigen Unterhaltes
Verfahrensgang
- AG Ahaus, 26.11.2004 - 6 M 2613/04
- LG Münster, 29.08.2005 - 5 T 445/05
- BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.02.2004 - IX ZB 97/03
Instanzenzug bei Entscheidung des Insolvenzgerichts als Vollstreckungsgericht
Auszug aus LG Münster, 29.08.2005 - 5 T 445/05
Die Beschwerde ist gem. § 793 ZPO als sofortige Beschwerde im Vollstreckungsverfahren zulässig, weil das Insolvenzgericht aufgrund besonderer Zuweisung gemäß § 36 Abs. 4 , § 89 Abs. 3 InsO über die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ( § 766 ZPO ) entschieden hat (vgl. BGH, Beschluss vom 5.2.2004, IX ZB 97/03 ).
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