Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Straßenbeitrag; Beitragspflicht; ausräumbares Hindernis; Verantwortlichkeit der Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- VGH Hessen, 18.06.1990 - 5 TH 3227/87
Straßenbeitrag; Erschlossensein eines Grundstücks; Baulast der Gemeinde
Auszug aus VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02
Soweit die Antragsgegnerin zur Stützung dieser Ansicht auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.06.1990 - 5 TH 3227/87 -, Urteil vom 03.07.1996 - 5 UE 4078/95 -, Beschluss vom 24.08.1998 - 5 TG 3379/97 - und Beschluss vom 06.11.2001 - 5 UZ 2458/01 -) verweist, ist dazu Folgendes zu sagen:.Rn. 4 Die in der bisherigen Senatsrechtsprechung zuweilen angestellte Überlegung, es gebe zur Unterscheidung von "Erschließung" im Sinne des § 131 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) und "Erschließung" im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB im Straßenbeitragsrecht keine Parallele (Senatsbeschluss vom 18.06.1990 - 5 TH 3227/87 -, S. 5 des amtlichen Abdrucks), vermag ein anderes Ergebnis nicht zu rechtfertigen.
- VGH Hessen, 03.07.1996 - 5 UE 4078/95
Bemessung der Straßenreinigungsgebühr - Quadratwurzelmaßstab; …
Auszug aus VGH Hessen, 18.06.2002 - 5 TG 441/02
Soweit die Antragsgegnerin zur Stützung dieser Ansicht auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.06.1990 - 5 TH 3227/87 -, Urteil vom 03.07.1996 - 5 UE 4078/95 -, Beschluss vom 24.08.1998 - 5 TG 3379/97 - und Beschluss vom 06.11.2001 - 5 UZ 2458/01 -) verweist, ist dazu Folgendes zu sagen:.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 785/05
Beitragsrechtliche Erschließung: Grundstück mit Böschung
zu solchen Konstellationen BVerwG, Urteil vom 29.5.1991 - 8 C 67.89 -, BVerwGE 88, 248 (252) zum Erschließungsbeitragsrecht; Hess. VGH, Beschluss vom 18.6.2002 - 5 TG 441/02 -, HSGZ 2003, 32, . - VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08
Inhaltliche Reichweite der Rechtskraft von Urteilen, die einer Behörde die …
Solange die Beklagten also ein die verkehrssichere Zugangsmöglichkeit eröffnendes tatsächliches, ausräumbares Hindernis nicht beseitigt, fehlt es an der eine Beitragspflicht auslösenden vorteilhaften Inanspruchnahmemöglichkeit (Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 -, HSGZ 2003, 32 f., und vom 18. Juni 1990 - 5 TH 3227/87 -, HSGZ 1992, 242 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2008 - 4 L 365/08
Zur Ausräumbarkeit eines Hindernisses
2. Dem Verwaltungsgericht ist auch darin im Ergebnis zu folgen, dass die Ausräumbarkeit dieses Hindernisses angesichts der besonderen Fallgestaltung dann ausnahmsweise ausreichend ist, wenn die Gemeinde von der vorherigen tatsächlichen Ausräumung des in ihrer Verfügungsmacht stehenden Hindernisses auf dem Straßengrund absieht, weil der Eigentümer mit Blick auf eine bereits bestehende anderweitige Erschließung seines Grundstücks die Herstellung der von der Gemeinde verbindlich angebotenen Zuwegung nachdrücklich und ernsthaft ablehnt (HessVGH, Beschl. v. 18.06.2002 - 5 TG 441/02 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 29.05.1991 - BVerwG 8 C 76.89 -, beide zitiert nach juris).
- VG Saarlouis, 29.05.2020 - 3 K 1923/18
Vorausleistung auf Ausbaubeitrag; Inanspruchnahmemöglichkeit; ausräumbares …
Für solche Fälle haben beispielsweise der Hessische Verwaltungsgerichtshof(Beschluss vom 18.06.2002, 5 TG 441/02, zitiert bei Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Auflage, § 35 Rn 38, Fn 96), das Thüringische Oberverwaltungsgericht(Beschluss vom 10.02.2003, 4 ZEO 1139/98, NVwZ-RR 2004, 139, zu einem Anliegergrundstück, das von der Verkehrsfläche der ausgebauten Straße durch einen bepflanzten Grünstreifen getrennt wird) und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(Beschlüsse vom 08.03.2013, 6 B 12.2220, juris, und vom 06.04.2017, 6 B 16.1043, juris) entschieden, dass solche die Betretbarkeit verhindern können(so auch -für das Erschließungsbeitragsrecht- die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts; vgl. nur das Urteil der früheren 11. und heutigen 3. Kammer vom 25.03.1998, 11 K 177/95 (zu einer 3-4 Meter breiten, etwa 3 Meter hohen Böschung)). - VGH Hessen, 05.01.2009 - 5 A 1532/08
Straßenumbau und -ausbau; Beitragsfähigkeit
So weist zum einen das angegriffene Urteil des Verwaltungsgerichts keine entscheidungserhebliche Abweichung vom Beschluss des Senats vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 - auf. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2007 - 15 A 786/05
Kriterien für das Unterliegen eines Grundstücks der Beitragspflicht
Rn. 31 vgl. zu solchen Konstellationen BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1991 - 8 C 67.89 -, BVerwGE 88, 248 (252) zum Erschließungsbeitragsrecht; Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 -, HSGZ 2003, 32,. - VG Wiesbaden, 20.09.2021 - 1 K 1747/17
Fehlen einer beitragsrelevanten Inanspruchnahmemöglichkeit wegen Verhinderung des …
Die Einwendung des Klägers, die Errichtung der Absperrgeländer liege im Ermessen der Beklagten, weshalb hiervon die Beitragspflicht nicht abhängen könne, ist insoweit irrelevant, als es für diese Beurteilung maßgeblich auf die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt der Beitragsentstehung ankommt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 18. Juni 2002 - 5 TG 441/02 -, juris Rn. 3, 4). - VG Bayreuth, 23.11.2010 - B 4 S 10.906
Sondervorteil i. S. v. Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG beim Straßenausbaubeitrag; …
Rn. 19 Kann ein Anliegergrundstück wegen eines Hindernisses auf dem Straßengrund nicht in zumutbarer Weise von der Straße aus betreten werden, besteht, auch wenn das Hindernis technisch ausräumbar ist, die vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit der Straße grundsätzlich erst dann, wenn das Hindernis tatsächlich ausgeräumt, d.h. wenn beispielsweise die für eine verkehrssichere Zuwegung erforderliche Treppe angelegt oder der einen Zugang hindernde Bewuchs beseitigt ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 18.06.2002 - 5 TG 441/02;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 35 Rn. 25).
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