Rechtsprechung
| VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 04.12.1992 - X/1 H 804/92
- VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1992 - 2 S 1162/92
Rechtmäßige Verdreifachung des Vergnügungssteuersatzes für in Spielhallen …
Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Der VGH Mannheim bezeichnet die Annahme als vertretbar, daß ein Gerät in einer Spielhalle, welches "speziell zum Spielen" aufgestellt sei, etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen werde wie ein Gerät, welches in einer Gaststätte von Gaststättenbesuchern gelegentlich ihres - primär anderen Zwecken dienenden - Gaststättenaufenthalts benutzt werde (VGH Mannheim, Beschluß vom 17.9.1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60).Von der vertretbaren Annahme ausgehend, daß ein Gerät in einer Spielhalle etwa dreimal so häufig in Anspruch genommen wird wie ein in einer Gaststätte aufgestelltes Gerät (vgl. VGH Mannheim, Beschluß vom 19. September 1992 - 2 S 1162/92 - ZKF 1993, 60), bildet die doppelt so hohe Belastung von Geräten in Spielhallen eine untere Grenze der gebotenen Differenzierung, die nicht unterschritten werden darf.
- VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92
Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das …
Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Rn. 3 Zur Notwendigkeit einer Differenzierung als solcher bei Festlegung der Steuersätze für Spielapparate hat der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 in dem die Spielapparatesteuersatzung der Stadt Gießen betreffenden Normenkontrollverfahren 5 N 1359/92 ausgeführt:. - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.1989 - 16 B 3000/88
Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
So heißt es in den einschlägigen Gerichtsentscheidungen, daß die Einnahmen an Geräten in Spielhallen "erfahrungsgemäß und typischerweise höher" (VG Sigmaringen, Urteil vom 8.7.1987 - 3 K 1234/86 -) bzw. "bedeutend höher" (OVG Münster, Beschluß vom 22.9.1989 - 16 B 3000/88 - NVwZ 1989, 588, 589) seien als die entsprechenden Einnahmen in Gaststätten. - VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92
Spielapparatesteuer: Differenzierung zwischen "Spielhallenaufstellung" und …
Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Zu fordern ist danach - bei summarischer Betrachtung - zumindest eine Verdoppelung der Sätze für Spielhallenaufstellung (so Senatsbeschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 - und vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 -). - VGH Hessen, 11.12.1981 - V T I 51/80
Auszug aus VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93
Nach der Streitwertpraxis des Senats ist in Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO der Streitwert grundsätzlich nicht höher als auf ein Drittel des streitigen Betrages festzusetzen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt eine Geldleistung betrifft, auf die die §§ 236 bis 238 der Abgabenordnung Anwendung finden (vgl. Beschluß vom 11. Dezember 1981 - V TI 51/80 - ESVGH 32, 144 = NVwZ 1983, 54).
- VGH Hessen, 12.08.2004 - 5 N 4228/98
Erhebung von Spielapparatesteuer nach dem "Stückzahlmaßstab"
Der Senat selbst hat als Mindestmaß dieser Differenzierung eine wenigstens doppelt so hohe Belastung von Geräten in Spielhallen verlangt (Beschluss vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 - HSGZ 1994, 407) und dabei als "Erheblichkeitsgrenze" der gebotenen Differenzierung eine Steuer von über 60,-- DM für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit und von über 30,-- DM für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit bezeichnet (…so schon Vorlagebeschluss vom 19. Juli 1993, a.a.O.). - VGH Hessen, 07.11.1995 - 5 N 1410/92
25% Vergnügungsteuer auf Vorführung von Pornofilmen rechtmäßig
Die Erwägungen des Senats speziell zur Spielapparatesteuer (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 -, NVwZ 1993, 1125 = HSGZ 1993, 399 = ZKF 1993, 254; dazu: BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1995 - 8 N 2.93 -, NVwZ 1995, 710 = Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28 = HSGZ 1995, 154 = DÖV 1995, 466; zur Satzung der Antragsgegnerin im Besonderen: vgl. Beschluß des Senats vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -, HSGZ 1994, 407), die die Antragsgegnerin in derselben Satzung geregelt hat, wirken sich auf die angegriffenen Bestimmungen nicht aus. - VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94
Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. insoweit Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -, vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 - und vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -) ausgeführt hat, differenziert diese Bemessungsregelung ausreichend zwischen den Erscheinungsformen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und genügt damit den Anforderungen, die der Gleichheitssatz bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs insoweit an die Steuerbemessung stellt.
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