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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8133
VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94 (https://dejure.org/1994,8133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.07.1994 - 5 TH 1766/94 (https://dejure.org/1994,8133)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. Juli 1994 - 5 TH 1766/94 (https://dejure.org/1994,8133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG, Art 12 GG, Art 14 GG
    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und zur Höhe der Steuersätze unter dem Aspekt des Erdrosselungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 19.07.1993 - 5 N 1359/92

    Spielapparatesteuer: Steuergerechtigkeit - Zweck der Lokalität - Vorlage an das …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. insoweit Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -, vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 - und vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -) ausgeführt hat, differenziert diese Bemessungsregelung ausreichend zwischen den Erscheinungsformen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und genügt damit den Anforderungen, die der Gleichheitssatz bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs insoweit an die Steuerbemessung stellt.

    Nach den Ausführungen im Vorlagebeschluß des Senats vom 19. Juli 1993 (a.a.O.) wäre bei einem derartigen Kasseninhalt die für die Annahme einer "Aufwandsteuer" erforderliche kalkulatorische Abwälzbarkeit der Spielapparatesteuer sogar bei einem Steuersatz von 200,-- DM gegeben, da selbst bei einer steuerlichen Belastung in dieser Höhe noch ein Überschuß verbleibt (vgl. Seite 28 des amtlichen Abdrucks des vorgenannten Senatsbeschlusses).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung; …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94
    Dem Urteil des OVG Münster vom 1. Oktober 1990 (22 A 1393/90, GemHH 1991, 276 = NVwZ-RR 1992, 94) ist zu entnehmen, daß ausweislich einer Umfrage des Steueramts der Stadt nach Erhöhung der steuerlichen Belastung auf 270,-- DM für Spielhallenaufsteller die Zahl der Spielhallen und der in ihnen aufgestellten Geldspielgeräte nicht abgenommen, sondern im Gegenteil weiter zugenommen hat.
  • VGH Hessen, 25.01.1994 - 5 TH 2664/92

    Spielapparatesteuer: Differenzierung zwischen "Spielhallenaufstellung" und …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. insoweit Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -, vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 - und vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -) ausgeführt hat, differenziert diese Bemessungsregelung ausreichend zwischen den Erscheinungsformen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und genügt damit den Anforderungen, die der Gleichheitssatz bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs insoweit an die Steuerbemessung stellt.
  • VGH Hessen, 05.05.1994 - 5 TH 172/93

    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …

    Auszug aus VGH Hessen, 11.07.1994 - 5 TH 1766/94
    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. insoweit Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 -, vom 8. Februar 1994 - 5 TH 2411/92 - und vom 5. Mai 1994 - 5 TH 172/93 -) ausgeführt hat, differenziert diese Bemessungsregelung ausreichend zwischen den Erscheinungsformen "Spielhallenaufstellung" und "Gaststättenaufstellung" und genügt damit den Anforderungen, die der Gleichheitssatz bei Verwendung des Stückzahlmaßstabs insoweit an die Steuerbemessung stellt.
  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 5 TH 230/95

    Spielapparatesteuer: zum Erdrosselungsverbot

    Rn. 3 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. Vorlagebeschluß des Senats vom 19.07.1993 - 5 N 1359/92 - HSGZ 1993, 399, ferner Beschlüsse vom 25.01.1994 - 5 TH 2664/92 - HSGZ 1994, 251, vom 02.02.1994 - 5 TH 2092/92 - und vom 11.07.1994 - 5 TH 1766/94 - HSGZ 1995, 23) ausgeführt hat, bestehen gegen die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung von Spielapparatesteuer, soweit - wie hier - bei der Höhe der Steuersätze ausreichend zwischen Spielhallen- und Gaststättenaufstellung differenziert wird, keine Bedenken.

    Für diese Kategorie der Geräteaufstellung ist bislang ein Steuersatz von 135,--DM als unbedenklich angesehen worden (vgl. den auf die Spielapparatesteuersatzung der Stadt bezogenen Beschluß des Senats vom 11.07.1994, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 27.03.1995 - 5 TH 2347/92

    Regelung des Steueranmeldeverfahrens für Kommunalabgaben in Hessen

    Den Satz von 135 DM je Kalendermonat hat er im Beschluß vom 11. Juli 1994 (- 5 TH 1766/94 - HSGZ 1995, 23) noch für unbedenklich gehalten, da noch keine  ernstlichen Zweifel an der Verträglichkeit mit dem Erdrosselungsverbot aufgeworfen seien.
  • VGH Hessen, 23.04.1997 - 5 TG 4306/96

    Zulässigkeit der Erhebung einer kommunalen Spielapparatesteuer

    Rn. 5 Die Spielapparatesteuersatzung der Antragsgegnerin vom 27. März 1992 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 21. November 1995 entspricht - wie auch das Verwaltungsgericht bereits dargelegt hat - den Anforderungen der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des Senats (vgl. grundlegend: Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 -, HSGZ 1993, 399, dazu: BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1995 - 8 N 2.93 -, HSGZ 1995, 154 = NVwZ 1995, 710 = ZKF 1996, 108; außerdem zum Beispiel: Beschlüsse des Senats vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251 und vom 11. Juli 1994 - 5 TH 1766/94 -, HSGZ 1995, 23).
  • VGH Hessen, 14.03.1996 - 5 TG 508/96

    Spielapparatesteuer: Differenzierung nach dem Aufstellungsort zwischen …

    Rn. 2 Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Senats (vgl. Vorlagebeschluß vom 19. Juli 1993 - 5 N 1359/92 -, HSGZ 1993, 399; Beschlüsse vom 25. Januar 1994 - 5 TH 2664/92 -, HSGZ 1994, 251, vom 2. Februar 1994 - 5 TH 2092/92 - und vom 11. Juli 1994 - 5 TH 1766/94 -, HSGZ 1995, 23) ausgeführt hat, bestehen gegen die Verwendung des Stückzahlmaßstabs bei der Erhebung von Spielapparatesteuer in der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate, auf das Spielen um Geld oder Sachwerte und auf Vergnügen besonderer Art im Gebiet der S vom 13. Dezember 1991 in der Fassung der Änderungssatzung vom 31. Oktober 1994 keine Bedenken, wenn - wie hier - bei der Höhe der Steuersätze ausreichend zwischen Spielhallen- und Gaststättenaufstellung differenziert wird.
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