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Rechtsprechung
   LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27114
LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20 (https://dejure.org/2020,27114)
LAG München, Entscheidung vom 16.04.2020 - 5 Ta 29/20 (https://dejure.org/2020,27114)
LAG München, Entscheidung vom 16. April 2020 - 5 Ta 29/20 (https://dejure.org/2020,27114)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verneinung des Rechtsweges zum Arbeitsgericht wegen fehlender Arbeitnehmereigenschaft - Rechtsweg zum Arbeitsgericht, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Amtsniederlegung, Organstellung, Arbeitnehmerbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Auszug aus LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20
    Rn. 8 Das Arbeitsgericht hat sich auf die Entscheidung des BAG vom 21.01.2019, 9 AZB 23/18 bezogen und darauf hingewiesen, dass sich der rechtliche Charakter des Anstellungsverhältnisses eines Organvertreters nicht allein dadurch ändere, dass er abberufen werde oder sein Amt niederlege.

    Maßgebend dafür, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist gem. § 5 ArbGG der allgemeine Arbeitnehmerbegriff gem. § 611 a BGB und nicht ein unionsrechtlicher Arbeitnehmerbegriff (BAG 21.1.2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris).

    Von einem Arbeitsverhältnis ist nur auszugehen, wenn die Gesellschaft gegenüber dem Geschäftsführer eine - über ihr gesellschaftsrechtliches Weisungsrecht hinausgehende - Weisungsbefugnis auch bezüglich der Umstände hat, unter denen dieser seine Leistung zu erbringen hat, und die konkreten Modalitäten der Leistungserbringung durch arbeitsbegleitende und verfahrensorientierte Weisungen bestimmen kann (BAG 21.1.2019, 9 AZB 23/18, zitiert nach juris).

    Die Gerichte für Arbeitssachen sind deshalb nur zuständig, wenn es sich um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und Buchst. b ArbGG handelt (BAG 21.01.2019, 9 AZB 23/18, Rn. 16 ff, zitiert nach juris), was hier aus den oben genannten Gründen nicht der Fall ist.

  • BAG, 22.03.1995 - 5 AZB 21/94

    Religionsgemeinschaftseigenschaft von Scientology

    Auszug aus LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20
    Rn. 21 Danach ist Arbeitnehmer, wer sich im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet (so schon vor der gesetzlichen Regelung: BAG 22.3.1995, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 21; BAG 16.2.2000, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 70).
  • BAG, 16.02.2000 - 5 AZB 71/99

    Rechtsweg: Klage einer ehemaligen Zwangsarbeiterin

    Auszug aus LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20
    Rn. 21 Danach ist Arbeitnehmer, wer sich im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet (so schon vor der gesetzlichen Regelung: BAG 22.3.1995, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 21; BAG 16.2.2000, AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 70).
  • ArbG München, 07.11.2019 - 32 Ca 8286/19

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen

    Auszug aus LAG München, 16.04.2020 - 5 Ta 29/20
    Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 07.11.2019, Az.: 32 Ca 8286/19 wird zurückgewiesen.
  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 12 U 190/21

    Sittenwidrige Leistung bei Schwarzgeldabrede

    Maßgebend dafür, ob ein Arbeitsverhältnis besteht, ist gem. § 5 ArbGG der allgemeine Arbeitnehmerbegriff gem. § 611a BGB (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2013 - VII ZB 45/12 -, Rn. 18 und vom 21. Januar 2019, 9 AZB 23/18, jeweils zitiert nach juris; Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 16. April 2020 - 5 Ta 29/20 -, Rn. 21, juris; s. auch Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 10. Juli 2020 - 6 Ta 63/20 -, Rn. 51, juris).
  • BAG, 10.08.2020 - 9 AZB 52/20

    Rechtswegbestimmungsverfahren

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 16. April 2020 - 5 Ta 29/20 - wird als unzulässig verworfen.
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