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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,30653
LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09 (https://dejure.org/2009,30653)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.07.2009 - 5 Ta 33/09 (https://dejure.org/2009,30653)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 (https://dejure.org/2009,30653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Streitwert - Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von mehreren Leasingkräften für einen bestimmten Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 3 Ta 26/08

    PKH - Entschädigungsanspruch wegen Diskriminierung - subjektiv nicht ernsthafte …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09
    Mit der Beschwerde erstreben sie die Festsetzung eines Gegenstandswerts in Höhe von insgesamt EUR 68.800,00 und stützen sich auf eine Entscheidung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts vom 28. November 2008 - 3 Ta 26/08.

    Rn. 14 dd) Die Hilfsanträge können den Wert nicht übersteigen (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. November 2008 - 3 Ta 26/08), so dass die Anträge der Arbeitgeberin mit insgesamt EUR 20.800,00 zu bewerten sind.

    Die Arbeitgeberin will mit dem Verfahren Klarheit über die Rechtmäßigkeit ihrer Maßnahme; demgegenüber will der Betriebsrat deren Aufhebung erreichen (vgl. LAG Baden-Württemberg 28. November 2008 - 3 Ta 26/08).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.12.2004 - 3 Ta 196/04

    Wertfestsetzung im Beschlussverfahren; Verfahren nach § 103 BetrVG; beabsichtigte …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09
    Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 04.10.2001 - 3 Ta 100/01

    Streitwertfestsetzung beim Verfahren nach § 103 BetrVG; Unanwendbarkeit des § 12 …

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 30.07.2009 - 5 Ta 33/09
    Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 3 des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Beschluss vom 4. Oktober 2001 - 3 Ta 100/01 - Beschluss vom 10. Dezember 2004 - 3 Ta 196/04), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG (früher § 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO) zu entnehmen ist.
  • LAG Baden-Württemberg, 30.10.2018 - 5 Ta 126/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Zustimmungsersetzungsverfahren - …

    Die dortigen Erwägungen können auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG übertragen werden (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 5. März 2010 - 5 Ta 39/10 - jeweils juris).

    Rn. 15 (1) In Übereinstimmung mit den Empfehlungen II.14.2.1 der Streitwertkommission im Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit in der überarbeiteten Fassung vom 09.02.2018 (im Folgenden: "Streitwertkatalog 2018" < NZA 2018, 497 ff. >) und einem Großteil der Rechtsprechung anderer Landesarbeitsgerichte (vgl. die Darstellung bei GK-ArbGG/Schleusener Stand Dezember 2016 § 12 ArbGG Rn 471) bewertet die erkennende Kammer (14. Mai 2013 - 5 Ta 55/13 ; 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - jew. juris) den "Normalfall" eines Zustimmungsersetzungsstreits betreffend die Einstellung eines Arbeitnehmers gemäß § 99 BetrVG - sei es in der Form eines Antrags auf Feststellung der als erteilt geltenden Zustimmung oder eines solchen auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats - mit dem Anknüpfungswert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.05.2013 - 5 Ta 55/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Personelle Einzelmaßnahmen, …

    Rn. 4 a) Für die Bewertung derartiger Streitigkeiten gilt nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik "Streitwertkatalog"), dass der Maßstab für die Bewertung der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG zu entnehmen ist.

    Die dortigen Erwägungen können auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG übertragen werden (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 5. März 2010 - 5 Ta 39/10 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik "Streitwertkatalog").

    Dies hat jedoch im Hinblick darauf, dass es um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, letztlich keine Auswirkungen (erkennende Kammer 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 29.01.2016 - 5 Ta 155/15

    Streitwert - personelle Maßnahme - betriebliche Praxis

    Rn. 20 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Beschwerdegerichts erschöpft sich die Bedeutung dieses Werts von 5.000,00 EUR nicht darin, als "Hilfswert" ausschließlich und erst dann herangezogen zu werden, wenn eine "individuelle Bewertung nicht möglich" ist (…so aber Riedel/Sußbauer-Fraunholz, RVG, 9. Aufl., § 23 Rn 49; zur Darstellung des Meinungsstandes: GK-ArbGG/Schleusener, Stand November 2012, § 12 Rn 427), sondern dass es sich nach Wortlaut und Systematik wie auch nach Sinn und Zweck der Bestimmung um einen vom Gesetzgeber für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten bestimmten "Ausgangs"- oder "Anknüpfungswert" handelt, von dem ausgehend zu prüfen ist, ob die im konkreten Fall gegebenen wertbestimmenden Faktoren zu einer Erhöhung oder Reduzierung dieses Wertes führen (vgl. etwa erkennende Kammer 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris sowie die zuvor zuständige 3. und 8. Kammer <2. April 1992 - 8 Ta 5/92 - JurBüro 1992, 601>).

    Die dortigen Erwägungen hat die erkennende Kammer (30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - juris) auch auf das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG übertragen.

  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - 5 Ta 113/09

    Streitwertfestsetzung - Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bei …

    Die Beschwerdekammer hat in zahlreichen Entscheidungen betreffend Wertfestsetzungsbeschwerden in Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bereits entschieden, dass in diesen Verfahren eine Anlehnung an § 42 Abs. 4 Satz 1 (und Satz 2) GKG (jetzt § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG n. F.) nicht in Betracht kommt (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 -, zu II 1 der Gründe; 28. September 2009 - 5 Ta 68/09 -, zu II 1 a der Gründe; 28. September 2009 - 5 Ta 77/09 -, zu II 1 a der Gründe; 28. September 2009 - 5 Ta 78/09 -, zu II 1 a der Gründe; 28. September 2009 - 5 Ta 79/09 -, zu II 1 a der Gründe).
  • LAG Köln, 11.07.2012 - 12 Ta 78/12

    Gegenstandswert bei Streit um Beteiligungsrechte gemäß §§ 99 , 100 BetrVG

    Diese Rechtsprechung steht auch im Einklang mit der überwiegenden Meinung der anderen Landesarbeitsgerichte (vgl. z.B. LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.07.2009, 5 Ta 33/09 unter Verweis auf den Beschluss vom 10.12.2004, 3 Ta 196/04; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2006, 2 Ta 86/06; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005, 9 Ta 137/05 und vom 20.06.2006, 6 Ta 81/06).

    Rn. 15 Die erkennende Kammer hält jedoch auch nach erneuter Prüfung an ihrer Rechtsprechung fest (Beschlüsse vom: 14.07.2005, 12 Ta 198/05, 25.05.2009, 12 Ta 110/09), die im Einklang steht mit der neueren hiesigen Bezirksrechtsprechung (LAG Köln, Beschlüsse vom: 14.07.2005, 12 Ta 198/05, 25.05.2009, 12 Ta 110/09; 20.12.2005, 8 (5) Ta 417/05; 20.07.2007, 5 Ta 173/07; 21.12.2007, 10 Ta 339/07; 15.05.2008, 7 Ta 114/08; 16.07.2008, 9 Ta 159/08; 11.11.2008, 13 Ta 368/08 jeweils m.w.N.) und der Rechtsprechung weiterer Landesarbeitsgerichte (z.B. LAG Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 30.07.2009, 5 Ta 33/09, 10.12.2004, 3 Ta 196/04; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.07.2006, 2 Ta 86/06; LAG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2005, 9 Ta 137/05; LAG Bremen, Beschluss vom 18.08.2000, 1 Ta 45/00).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.10.2010 - 5 Ta 194/10

    Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren bei Zustimmungsersetzungsverfahren in …

    Die dortigen Erwägungen können auch für das Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG übertragen werden (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 5. März 2010 - 5 Ta 39/10 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik "Hinweise/Streitwertkatalog").

    Zwar handelt es sich nur um eine vorübergehende Einstellung bis zum 31. Dezember 2010; dies hat jedoch im Hinblick darauf, dass es um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG geht, letztlich keine Auswirkungen (LAG Baden-Württemberg 30 Juli 2009 - 5 Ta 33/09 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 5 Ta 53/13

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit - Beschlussverfahren - Unterlassung …

    Demnach ist in erster Linie auf die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten in der Sache abzustellen, sodann ist das Interesse des Auftraggebers zu berücksichtigen und sonstige im Einzelfall wertbildende Umstände sind ins Auge zu fassen (erkennende Kammer 30.07.2009 - 5 Ta 33/09 - Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.08.2011 - 5 Ta 90/11

    Streitwert - Beschlussverfahren betreffend die Feststellung gemäß § 78a Abs 4 Nr …

    Die Beschwerdekammer hat in zahlreichen Entscheidungen betreffend Wertfestsetzungsbeschwerden in Verfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG bereits entschieden, dass in diesen Verfahren eine Anlehnung an § 42 Abs. 3 Satz 1 und 2 GKG (früher § 42 Abs. 4 Satz 1 und 2 GKG a.F.) nicht in Betracht kommt (LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 58/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 77/09 - 28. September 20009 - 5 Ta 78/09 - 28. September 2009 - 5 Ta 79/09 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.10.2011 - 5 Ta 121/11

    Gegenstandswert bei Zusammentreffen von Anträgen gemäß §§ 99, 100, 101 S 1 Alt 2 …

    Soweit dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 30.07.2009 - 5 Ta 33/09 - (dessen Ausgangsverfahren dieselbe Konstellation zu Grunde lag, das allerdings nach allseitiger Antragsrücknahme durch Einstellung endete, während im streitgegenständlichen Ausgangsfall über sämtliche Anträge durch streitigen Beschluss entschieden wurde) je die These entnommen werden können sollte, der Antrag auf Aufhebung einer vorläufigen personellen Maßnahme gemäß § 101 BetrVG sei nicht nur mit dem Wert der personellen Maßnahme gemäß § 100 BetrVG selbst, sondern darüber hinaus mit demjenigen des Antrags gemäß § 99 Betriebsverfassungsgesetz zu bewerten, wird daran nicht festgehalten.
  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 5 Ta 63/11

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit; Informations- und Beratungsanspruch

    Rn. 5 c) Der Maßstab für die Bewertung derartiger Streitigkeiten ist der Bestimmung des § 23 Abs. 2 und 3 RVG zu entnehmen (vgl. LAG Baden-Württemberg 30. Juli 2009 - 5 Ta 33/09 - www.lag-baden-wuerttemberg.de unter der Rubrik "Hinweise/Streitwertkatalog").
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