Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.02.2011 - I-5 U 121/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unzulässigkeit einer Leistungsklage wegen entgegenstehender Rechtskraft eines im Vorprozess erstrittenen Unterlassungstitels
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unzulässigkeit einer Leistungsklage wegen entgegenstehender Rechtskraft eines im Vorprozess erstrittenen Unterlassungstitels
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 322; ZPO § 890
Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils; Zulässigkeit einer Leistungsklage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eine Leistungsklage ist bei entgegenstehendem rechtskräftigen im Rubrum umgkehrten Unterlassungsurteil unzulässig; Umfang der Rechtskraft eines Unterlassungsurteils; Zulässigkeit einer Leistungsklage
Verfahrensgang
- LG Münster, 18.08.2010 - 8 O 152/10
- OLG Hamm, 07.02.2011 - I-5 U 121/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- OLG Brandenburg, 05.02.2009 - 5 U 94/08
Steuerberatervertrag: Darlegungslast bei Forderungen auf Grund von …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 U 121/10
Rn. 4 Beim Senat war zu dem Az.: I-5 U 94/08 ein Vorprozess anhängig, in dem der jetzige Beklagte von dem jetzigen Kläger u.a. die Unterlassung begehrte, sein Grundstück Gemarkung G2 Flur 6 Flurstück 121 zu betreten und zu befahren (mit Ausnahme des auf diesem Grundstück in ost-westlicher Richtung verlaufenden Fahrradweges zum Laufen oder zum Befahren mit Fahrrädern).Rn. 13 Das Landgericht hat die Klage für zulässig gehalten und hierzu ausgeführt, der erhobenen Leistungsklage stehe die Rechtskraft des Urteils des Oberlandesgerichts vom 13.10.2008 - I-5 U 94/08 nicht entgegen.
- BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05
Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 U 121/10
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die materielle Rechtskraft eines Urteils in einem Vorprozess in einem späteren Rechtsstreit dann zur Unzulässigkeit der neuen Klage und damit zur Prozessabweisung, wenn die Streitgegenstände beider Prozesse identisch sind oder im zweiten Prozess das kontradiktorische Gegenteil der im ersten Prozess ausgesprochenen Rechtsfolge begehrt wird (BGH NJW 2008, 1227). - BGH, 14.03.2008 - V ZR 16/07
Prozessuale Geltendmachung der Abänderung rechtskräftiger Unterlassungstitels
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 U 121/10
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof kann die Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gemäß § 767 ZPO für unzulässig erklärt werden, wenn der dem Titel zugrunde liegende Unterlassungsanspruch nachträglich durch eine Gesetzesänderung, eine behördliche Entscheidung oder aus anderen Gründen weggefallen ist (siehe: BGHZ 176, 35). - LG Münster, 18.08.2010 - 8 O 152/10
Unterlassung des Befahrens und Betretens eines Grundstücks durch einen Nachbarn; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.02.2011 - 5 U 121/10
Rn. 18 Der Beklagte wird unter Abänderung des am 18.08.2010 verkündeten Urteils des Landgerichts Münster, Az. 8 O 152/10, verurteilt zu dulden, dass der Kläger sowie dessen Angehörige, Lieferanten und Besucher den vorhandenen Weg auf dem Grundstück des Beklagten, Gemarkung G2, Flur 6, Flurstück 121 als Zufahrt und Zuwegung zum Anwesen des Klägers, V-Straße 10, G2, nutzen;.
- OLG Hamm, 18.11.2019 - 5 U 30/19
Zu den Grenzen und dem Umfang eines Notwegerechts, § 917 BGB
Der rechtskräftige Ausspruch legt ihren Inhalt ein für allemal fest; für eine nochmalige Prüfung des entschiedenen Streitpunktes und eine anderweitige Entscheidung darüber ist kein Raum, Die Rechtskraft hat diese Bedeutung nicht nur, wenn der im Vorprozess Unterlegene in einem neuen Verfahren das Gegenteil der bereits entschiedenen Rechtsfolge geltend macht, sondern auch, wenn jene Rechtsfolge für den neuen Anspruch präjudiziell ist; ob sie dort unmittelbar - in der ? " - als gleichen Form oder in der Form des "kontradiktorischen Gegenteils Streitgegenstand, oder ob sie als ein den Klageanspruch bedingendes Rechtsverhältnis oder als Einwendung oder Einrede der beklagten Partei in Erscheinung tritt und zur Entscheidung steht, begründet keinen Unterschied (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 -, juris, m.w.N.; -, juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 Februar 2011 -5 U 121/10 -, juris).Eine solche positive, das Gegenrecht der Kläger bejahende Feststellungswirkung kommt der rechtskräftigen Abweisung einer Unterlassungsklage als sachlich unbegründet deshalb zu, weil mit jedem Ausspruch des Urteils zugleich sein kontradiktorisches Gegenteil verneint wird (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1964 - V ZR 249/62 juris; OLG Hamm, Urteil vom 07. Februar 2011 - 5 U 121/10 juris, m.w.N.).
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