Rechtsprechung
| OLG Hamm, 19.05.1994 - 5 U 127/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Der Schädiger muss auch die Kosten für ein mangelhaftes oder unbrauchbares Gutachten erstatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 § 251 Abs. 1 § 254
Schadensumfang bei Beschädigung einer Sache - Gutachterkosten zur Schadensermittlung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unfall ; Gutachterkosten; Schadensermittlung; Fehlerhaftes Gutachten; Auswahl des Sachverständigen ; Abnahme des Gutachtens; Mitverschulden
Papierfundstellen
- MDR 1994, 1192
- NZV 1994, 393
- VersR 1995, 843
- BB 1994, 1524
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02
Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung
Gutachterkosten gehören, wenn sie zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zum Herstellungsaufwand (BGH NJW 74, 34, 35; OLG Hamm NZV 94, 393; OLG Stuttgart NJW-RR 96, 255), Da es sich im vorliegenden Fall bei geschätzten Reparaturkosten von über 11.000 DM nicht um einen Bagatellschaden handelte, konnte die Klägerin, ohne gegen ihre Schadensminderungspflicht zu verstoßen, ein solches Gutachten erholen. - OLG Düsseldorf, 15.04.2002 - 1 U 150/01
Kreuzungsunfall und überhöhte Geschwindigkeit
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Geschädigte durch Falschangaben oder Verschweigen wesentlicher Umstände die Unbrauchbarkeit bewirkt hat (Greger a.a.O., Anhang I, Rdn. 144 mit Hinweis auf OLG Hamm NZV 1993, 149 und 228 sowie NZV 1994, 393 und weiteren Rechtsprechungsnachweisen). - LG Bochum, 10.01.2006 - 11 S 253/05 Rn. 23 Nach h. M. sind Gutachterkosten sogar dann erstattungsfähig, wenn das Gutachten unbrauchbar ist, soweit den Geschädigten kein Auswahlverschulden trifft (vgl. OLG Hamm NZV 1994, 393;… Palandt-Heinrichs, BGB, 64. A. § 249 Rn. 40 m.w.N.).
- OLG Naumburg, 18.03.1997 - 9 U 120/96
Berechnung des Werklohnanspruchs; Mangelhafte Ausführung einer Verfugung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - AG München, 13.08.2014 - 345 C 8199/14 Dem entsprechend ist das klägerisch erholte Sachverständigengutachten auch unabhängig davon zu erstatten, dass der Sachverständige^ (feinen deutlich zu hohen Reparaturbetrag angenommen hat. Die Kostentragungspflicht geht unabhängig von der Richtigkeit und Brauchbarkeit des Gutachtens (OLG Hamm, NZV 1994, Seite 393).
- AG Mettmann, 23.05.2001 - 20 C 453/00
Bestehen eines Anspruchs aus abgetretenem Recht; Wirksamkeit einer …
Im Übrigen ist die Beklagte mit Einwendungen gegen die Qualität des Sachverständigengutachtens ausgeschlossen (vgl. OLG Hamm, VersR 1995, S. 843 [OLG Hamm 19.05.1994 - 5 U 127/93] ). - LG Bochum, 29.10.2002 - 9 S 147/02 Grundsätzlich sind die Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung des Schadensumfanges erstattungsfähig, unabhängig davon, ob dieses Gutachten -ganz oder teilweise- (ggf. aufgrund von Fehlern des Schadensgutachters) unbrauchbar ist oder nicht (vgl. Urteil der Kammer vom 24.03.1992 - veröffentlicht in NZV 1993, 196 - OLG Hamm NZV 1994, 393 = VersR 1995, 843 [OLG Hamm 19.05.1994 - 5 U 127/93] ; OLG Hamm NZV 1999, 377; OLG Hamm NZV 2001, 433 [OLG Hamm 08.05.2001 - 27 U 201/00] ;… Geigel, Der Haftpflichtprozeß, 22. Aufl., Kapt.4 Rdnr. 101;… Palandt, BGB , 60. Aufl., § 249 Rdnr.22 ).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Art. 34 GG; § 839 BGB; § 242 BGB
Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung; Arzt; Amtspflicht - rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatz; Begutachtung; Vermögensübertragung; Fehlerhafte Begutachtung; Arzt; Amtspflicht
Verfahrensgang
- OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
- BGH, 23.02.1995 - III ZR 205/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 666
- VersR 1996, 59
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77
Schadenszurechnung bei Notarhaftung
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Demgegenüber kann von einer indirekten Willensbeeinflussung dann keine Rede sein, wenn der Geschädigte (oder ein zu seinem Wohl handelnder Dritter) die durch das Tun des Schädigers geschaffene Lage nur ausnutzen will, um daraus anderweit einen Vorteil zu ziehen (BGH NJW 78, 1005, 1006).Ohne Belang ist, daß die Pflege eventuell auch durch eine ihr Vermögen nicht beeinträchtigende anderweitige Maßnahme hätte erreicht werden können, denn ihr Verhalten stellt sich als gerechtfertigt erscheinende Reaktion auf das schädigende Ereignis dar (vgl. BGH NJW 78, 1005, 1006; NJW 86, 2762, 2763).
- BGH, 03.10.1978 - VI ZR 253/77
Beschädigung eines Weidezauns - Verlust von Vieh - Zurechnung - Dazwischentreten …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Den in der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen lagen Fallgestaltungen zugrunde, in denen sich das dazwischentretende Verhalten Dritter als eigenständige rechtswidrige Tat darstellte und erst dadurch der der Rechtsgutsbeeinträchtigung nachfolgende Sekundärschaden eingetreten war (BGH NJW 72, 904 - "Grünstreifenfall"; BGH NJW 79, 712 - Diebstahl von entlaufendem Vieh nach rechtswidriger Beschädigung des Weidezaunes).Ob in einem solchen Fall der auf freiem rechtswidrigem Entschluß von Dritten beruhende Folgeschaden dem Schädiger billigerweise haftungsrechtlich zugerechnet werden könne oder nicht, weil er nicht mehr in seinen Verantwortungsbereich falle, müsse jeweils nach den Umständen in wertender Betrachtung entschieden werden (BGH NJW 79, 712, 713).
- BGH, 11.03.1986 - VI ZR 64/85
Übergang des Anspruchs auf vorgezogenes Altersruhegeld auf den …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Ohne Belang ist, daß die Pflege eventuell auch durch eine ihr Vermögen nicht beeinträchtigende anderweitige Maßnahme hätte erreicht werden können, denn ihr Verhalten stellt sich als gerechtfertigt erscheinende Reaktion auf das schädigende Ereignis dar (vgl. BGH NJW 78, 1005, 1006; NJW 86, 2762, 2763).
- BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70
Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Den in der Rechtsprechung dazu entschiedenen Fällen lagen Fallgestaltungen zugrunde, in denen sich das dazwischentretende Verhalten Dritter als eigenständige rechtswidrige Tat darstellte und erst dadurch der der Rechtsgutsbeeinträchtigung nachfolgende Sekundärschaden eingetreten war (BGH NJW 72, 904 - "Grünstreifenfall"; BGH NJW 79, 712 - Diebstahl von entlaufendem Vieh nach rechtswidriger Beschädigung des Weidezaunes). - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70
Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes Verfolgungsrisiko, …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Damit handelt es sich um einen Fall der sog. psychisch vermittelten Kausalität, die dann einen Zurechnungszusammenhang begründet, wenn die Handlung des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25; 63, 189; BGH NJW 78, 1006). - BGH, 29.10.1974 - VI ZR 168/73
Zur Haftung für Schäden bei einer durch den Täter veranlassten Verfolgung durch …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Damit handelt es sich um einen Fall der sog. psychisch vermittelten Kausalität, die dann einen Zurechnungszusammenhang begründet, wenn die Handlung des Geschädigten durch das haftungsbegründende Ereignis herausgefordert worden ist und eine nicht ungewöhnliche Reaktion auf dieses darstellt (BGHZ 57, 25; 63, 189; BGH NJW 78, 1006). - BGH, 10.05.1976 - III ZR 90/74
Anspruch auf Kreditausfallersatz - Bestehen anderweitiger Ersatzmöglichkeit - …
Auszug aus OLG Oldenburg, 01.03.1994 - 5 U 127/93
Da die Höhe dieses Anspruchs bisher nicht bestimmt werden kann und es dazu weiterer Aufklärung bedarf, andererseits aber feststeht, daß ihr ein restlicher Ersatzanspruch gegen den Beklagten verbleibt, hat der Senat ein Grundurteil erlassen (vgl. BGH WM 76, 873;… Palandt/Thomas, a.a.O., § 839 Rn. 55).
- OLG Karlsruhe, 12.11.2015 - 9 U 78/11
Kläger erhält 25.000 EUR Schmerzensgeld für rechtswidrige Unterbringung in …
Zu den fachlichen Standards von Ärzten im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung gehört insbesondere, dass Diagnose und Gefährdungsprognose berücksichtigen müssen, ob und inwieweit zureichende Anknüpfungstatsachen für die ärztlichen Feststellungen und Einschätzungen vorhanden sind (vgl. zu Amtspflichtverletzungen bei ärztlichen Fehlern im Zusammenhang mit einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung BGH, NJW 1995, 2412 ; OLG Oldenburg, VersR 1991, 306 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 666 ; OLG Stuttgart, OLGR 2001, 61). - OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15
Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens …
In der Übermittlung eines Gutachtenauftrages an ein Krankenhaus in öffentlicher Trägerschaft ist, auch wenn konkrete Ärzte nicht benannt werden, regelmäßig keine Beauftragung des Krankenhauses (mit der Folge möglicher Amtshaftung) zu sehen, sondern eine Beauftragung individueller Ärzte als Privatpersonen (OLG Oldenburg VersR 1996, 59, 60;… Ahrens, aaO Rn. 35). - OLG Naumburg, 12.01.2010 - 1 U 77/09
Behandlung auf geschlossener psychiatrischer Station - Amtshaftung: Fenstersturz …
Dies hat die Rechtsprechung insbesondere bei der Verwahrung und Behandlung von Insassen in geschlossenen Anstalten, die sich dort auf Grund einer Einweisung nach den Unterbringungsgesetzen befinden, angenommen (vgl. BGH, Urteil v. 24. September 1962, III ZR 201/61 - BGHZ 38, 49 = NJW 1963, 40; BGH, Urteil v. 19. Januar 1984, III ZR 172/82 - NJW 1985, 677, 678; BGH, Beschluss v. 31. Januar 2008, III ZR 186/06 - MDR 2008, 506; ebenso für die psychiatrische Abteilung eines Kreiskrankenhauses OLG Oldenburg, Urteil v. 1. März 1994, 5 U 127/93 - NJW-RR 1996, 666).
- OLG Dresden, 02.01.2017 - 4 W 1155/16
Schadensersatzansprüche eines Patienten wegen Unterbringung in der geschlossenen …
- BGH, 23.02.1995 - III ZR 205/94
Amtshaftung bei fehlerhafter psychiatrischer Begutachtung - Schutzzweck eines …
Die Revision des Beklagten zu 3) gegen das Grundurteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 1. März 1994 - 5 U 127/93 - wird nicht angenommen. - LG Paderborn, 25.06.2008 - 4 O 4/06
Bei fehlerhafter Behandlung eines Thalamusinfarkts in einer psychiatrischen …
Rn. 26 Der Beklagte haftet nach Amtshaftungsgrundsätzen, da ein Behandlungsfehler vorliegt, der zu einem Zeitpunkt geschah, als die Klägerin aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Einweisung in der geschlossenen Klinik des Beklagten, nämlich im WZPP, untergebracht war (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 19.01.1984, Az.: III ZR 172/82, abgedruckt in NJW 1985, S. 677 ff.; OLG Oldenburg, Urteil vom 01.03.1994, Az.: 5 U 127/93, abgedruckt in NJW-RR 1996, S. 666 ff.).
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