Rechtsprechung
| OLG Köln, 18.02.2015 - 5 U 128/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249 Abs. 1
Haftung des Arztes bei unterbliebener Aufklärung über die dringende Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung zur Abklärung eines internistischen Befundes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Arztes bei unterbliebener Aufklärung über die dringende Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung zur Abklärung eines internistischen Befundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- christmann-law.de (Kurzinformation und Auszüge)
Zur Haftung eines Internisten für Magenblutung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Arzthaftung bei unterbliebener Aufklärung über Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung zur Befundabklärung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arzthaftung bei unterbliebener Aufklärung über Notwendigkeit einer Krankenhauseinweisung zur Befundabklärung
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Arzthaftung: gebotene Aufklärung zur dringlichen Einweisung ins Krankenhaus durch Internisten
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Aufklärung zur dringlichen Einweisung trotz mangelnder Compliance
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hinweispflicht des Arztes und Dringlichkeit bei Krankenhauseinweisung
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 99 (Kurzinformation)
Arzthaftung | Behandlungsfehler | Hinwirken auf gebotene Krankenhauseinweisung (gastrointestinale Blutung)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hausarzt muss bei Verdacht auf gastrointestinale Blutung unter Hinweis auf drohende Folgen auf Krankenhauseinweisung hinwirken - Unterlassene Einwirkung kann aufgrund Zusammenbruchs und hohen Blutverlustes Schmerzensgeld rechtfertigen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.08.2013 - 11 O 223/12
- OLG Köln, 18.02.2015 - 5 U 128/13
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Oldenburg, 09.01.2015 - 6 U 166/14 Das gilt auch dann, wenn ein Verband, der eine Rechtsfrage höchstrichterlich klären lassen will, selektiv vorgeht (vgl. KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13;… Köhler in Köhler/ Bornkamm, UWG, § 8 Rn. 4.21 m.w.N.).
Dass der Kläger bei dieser Sachlage unter Missachtung des Verbots rechtsmissbräuchlicher Rechtsverfolgung planmäßig überwiegend in Verfolgung nicht schutzwürdiger Interessen vorgeht, ist nicht erkennbar (vgl. auch OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; KG Berlin, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294 in gleichgelagerten Verfahren).
Dass der Kreuzfahrtreisekunde einmal später an oder früher von Bord geht als geplant oder während der Reise an Land übernachtet und dann das Serviceentgelt für solchermaßen verpasste Nächte an Bord möglicherweise nicht in Rechnung gestellt wird, stellt nicht den Normalfall, sondern lediglich einen relativ seltenen Ausnahmefall dar (vgl. KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13, juris; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294).
Aus Sicht des Kreuzfahrtreisekunden kommt es nicht darauf an, an wen das Serviceentgelt gezahlt wird; es stellt sich für ihn unabhängig davon als ein Preisbestandteil dar, wenn er damit für genau die gebuchte Leistung zahlt (vgl. KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13).
Der Senat schließt sich deshalb der - soweit ersichtlich - einhellig in der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München, Urteil vom 15.05.2014 - 6 U 3188/13, juris; KG, Urteil vom 23.09.2014 - 5 U 128/13; KG, Urteil vom 03.12.2013 - 5 U 75/13, juris; OLG Koblenz, Urteil vom 04.06.2014 - 9 U 1324/13, MDR 2014, 1101; OLG Jena, Urteil vom 19.02.2014 - 2 U 668/13, GRUR-RR 2014, 294; OLG Dresden, Urteil vom 24.09.2013 - 14 U 517/13, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2009 - 5 W 4/09, juris) vertretenen Auffassung an, dass die Angabe eines Preises ohne Einbeziehung eines obligatorisch anfallenden Serviceentgelts gegen die Verpflichtung zur Angabe des Gesamtpreises nach § 1 Abs. 1 und 6 PAngV verstößt und deshalb wettbewerbswidrig ist.
- OLG Bamberg, 21.06.2021 - 4 U 145/18
Kausalität von unterlassener therapeutischen Aufklärung und unterlassener …
Geboten ist, um ein das erwünschte Verhalten der Mutter ("Compliance") insbesondere bei - wie hier - möglichen gravierenden Folgen im Falle der Nichtbeachtung sicherzustellen, auch ein entsprechender klarer und deutlicher Hinweis (OLG Köln, Urteil vom 18. Februar 2015 - 5 U 128/13 -, Rn. 18, juris).
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