Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Kapitalaufbringung bei sog. Vorratsgesellschaften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GmbHG § 19 Abs. 2
Verdeckte Sacheinlage bei Darlehensgewährung an Gesellschafter - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Planmäßige Gründung von Vorrats-GmbHs durch eine Steuerberatungsgesellschaft mit dem Ziel der anschließenden Veräußerung; Rückzahlung einer zunächst erfolgten Einlageneinzahlung als "Darlehen"; Umgehung der Kapitalerhaltungsvorschriften; Relevanz des zeitlichen Abstandes ...
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 28.10.2003 - 16 O 42/03
- OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
Papierfundstellen
- ZIP 2004, 1358
- NZG 2004, 969
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02
Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß …
Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2000 (5 U 2/00) noch nicht habe berücksichtigen können, werde ausdrücklich festgestellt, dass eine "spätere Tilgung der 'Darlehensschuld' durch den Gesellschafter oder des mit ihm verbundenen Unternehmens auch die Einlageschuld tilge" (BGHZ 153, 107 ff.).Insoweit kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) verweisen, in welcher der BGH leitsatzmäßig festgehalten hat, dass eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung auch die Einlageschuld tilge.
Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen.
- OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01
Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft
Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.In dem dem Urteil 5 U 168/01 (3. April 2003) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Senat dies sogar verneint, obwohl die dortige Vorratsgesellschaft durch die darlehensweise Hingabe nicht nur in den Genuss von Zinsen, sondern auch in den Genuss weiterer kleinerer Beträge gekommen war, mit denen die Kosten der Gesellschaftsgründung abgedeckt werden konnten.
- BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02
Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels
Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen. - OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00
Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH
Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.
- BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04
Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage
Er kann bei unwirksamer Vereinbarung eines Darlehens nicht schlechter stehen (zutreffend OLG Hamburg GmbHR 2005, 164 gegen OLG Schleswig ZIP 2000, 1833; 2004, 1358; GmbHR 2005, 357). - OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04
Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum …
Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (ZIP 2000, 1833, GmbHR 2003, 1058 und ZIP 2004, 1358 , dazu EWiR 2004, 757 - Tettinger) - abweichend hiervon - mehrfach entschieden hat, dass auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens die Einlageschuld nicht tilgt, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
Die zuletzt genannte Entscheidung (ZIP 2004, 1358 ) stammt vom 27. Mai 2004 und liegt dem Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren II ZR 149/04 vor.
Im Übrigen hält der Senat die Ausführungen von Tettinger (in: EWiR 2004, 757, 758) für zutreffend.
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- aufrecht.de
Vorbeugender Gerichtsstand in Wettbewerbssachen
- rechtsportal.de
ZPO § 32; UWG § 24 Abs. 2 Satz 1
Vorbeugender Gerichtsstand bei isoliert geltend gemachter Klagen auf Auskunftserteilung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufung gegen Prozessurteil wegen fehlender Zuständigkeit; Gerichtsstand bei vorbeugendem Unterlassungsanaspruch; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts bei Annexansprüchen; Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben ; Voraussetzung für ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.04.2003 - 407 O 178/02
- OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Papierfundstellen
- GRUR 2005, 84 (Ls.)
- GRUR-RR 2005, 31
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- OLG Köln, 19.01.2009 - 5 U 22/03
Schmerzensgeld wegen einer verspäteten Diagnose eines Tumors im Bereich der …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Sie hatte im Juli/August 2002 vor dem Landgericht Hamburg zwei Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung unter den Aktenzeichen 5 U 21/03 (407 O 126/03 = 315 O 380/02) und 5 U 22/03 (407 O 125/02 = 315 O 439/02) eingeleitet und in beiden Verfahren am 23.10.2002 gegen die Beklagte zu 1. obsiegende Urteile auf Unterlassung erlangt.In der Sache 5 U 22/03 hat die Beklagte zu 1. im Anschluss an die Erörterungen in der Senatssitzung vom 28.08.2003 ihre Berufung ebenfalls Anfang September 2003 zurückgenommen.
Denn sie haben sich in den Parallelrechtsstreitigkeiten 5 U 21/03 und 5 U 22/03 ihrer Inanspruchnahme vor Hamburger Gerichten auf Unterlassung zu Recht nicht widersetzt, insbesondere die Klägerin nicht auf eine Klage an ihrem allgemeinen Gerichtsstand gem. §§ 12, 17 Abs. 1 ZPO verwiesen.
Dementsprechend hatte die Beklagte zu 1. die Klägerin in beiden Verfügungsverfahren 5 U 21/03 und 5 U 22/03 bereits im August/September 2003 insoweit durch Abgabe einer Unterwerfungserklärung (5 U 21/03) bzw. Rücknahme der Berufung (5 U 22/03) hinsichtlich der erhobenen Unterlassungsanträge streitfrei gestellt.
Die Klägerin hatte dem Senat bereits in den Sachen 5 U 21/03 und 5 U 22/03 nachgewiesen, dass sie mit dem Magazin "W." auch im Jahr 2003 unverändert im geschäftlichen Verkehr vertreten war.
- BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52
Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98
Entfernung der Herstellungsnummer II
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
- BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht). - BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93
Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit). - BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98
Filialenleiter
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit). - BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99
"Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387). - BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96
Cefallone
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Voraussetzung für die Feststellung der Schadenersatzverpflichtung ist nach allgemeinen Grundsätzen lediglich, dass eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Schadens dargelegt wird (BGH WRP 99, 530 - Cefallone). - BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Die Klägerin hatte ihren Auskunftsanspruch entsprechend zutreffend auf die Zeit seit dem 11.06.2002 beschränkt (vgl. BGH GRUR 88, 307, 308 - Gaby). - BGH, 17.03.1994 - I ZR 304/91
Gerichtsstand der unerlaubten Handlung des Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ auch für …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 5 U 132/03
Für den vorbeugenden Unterlassungsanspruch ist der Gerichtsstand des Begehungsortes begründet, sofern die Begehung der unerlaubten Handlung in dem betreffenden Gerichtsbezirk ernsthaft droht (…Stein-Jonas-Schumann, ZPO, 21. Auflage, § 32 ZPO Rz. 26, Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Auflage, § 32 ZPO, Rz. 16;… Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 24 Rdn. 14; BGH GRUR 94, 530, 532 - Beta).
- OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 81/07
Vertrieb indizierter Medien wettbewerbswidrig
Das Landgericht hatte sich zur Begründung seines Rechtsstandpunkts auf die Rechtsprechung des Senats (Senat GRUR-RR 05, 31 - Firmenporträt) bezogen. - LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 280/10
Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Schutzzertifikat für den Wirkstoff …
Zwar ist der Verfügungsbeklagten im Ansatz zuzustimmen, dass im Gerichtsstand einer bloß drohenden Rechtsverletzung grundsätzlich weder isoliert noch begleitend zum Unterlassungsanspruch auch Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können (…vgl. Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8. Auflage, § 139 Rz. 233;… Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, Rz. 482; a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 31 - Firmenportrait). - LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 277/10
Dopamin II
Zwar ist der Verfügungsbeklagten im Ansatz zuzustimmen, dass im Gerichtsstand einer bloß drohenden Rechtsverletzung grundsätzlich weder isoliert noch begleitend zum Unterlassungsanspruch auch Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können (…vgl. Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8. Auflage, § 139 Rz. 233;… Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, Rz. 482; a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 31 - Firmenportrait). - LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 273/10
Dopamin
Zwar ist der Verfügungsbeklagten im Ansatz zuzustimmen, dass im Gerichtsstand einer bloß drohenden Rechtsverletzung grundsätzlich weder isoliert noch begleitend zum Unterlassungsanspruch auch Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können (…vgl. Schulte/Kühnen, Patentgesetz, 8. Auflage, § 139 Rz. 233;… Kühnen/Geschke, Die Durchsetzung von Patenten in der Praxis, Rz. 482; a. A. OLG Hamburg, GRUR-RR 2005, 31 - Firmenportrait).
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 132/03 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Coburg, 23.07.2003 - 12 O 837/02
- OLG Bamberg, 31.10.2003 - 5 U 132/03
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