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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,40381
OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,40381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.10.2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,40381)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Oktober 2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,40381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts durch die Errichtung eines Tores und die Installation ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 141
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (32)

  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03

    Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Der Verurteilung zu einer konkreten Maßnahme steht jedoch dann nichts im Wege, wenn nur sie den Nichteintritt der drohenden Beeinträchtigung gewährleistet, oder wenn weitere Maßnahmen zwar möglich sind, vernünftigerweise aber nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden können (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797).

    Die Verpflichtung zu dieser konkreten Maßnahme, die sich ausschließlich auf die hier in Rede stehende, unterhalb des Daches angebrachte Kamera bezieht, ist erforderlich, weil nur dies eine Beseitigung der dadurch verursachten Beeinträchtigungen in Gestalt des durch das Vorhandensein der Kamera an dieser Stelle erzeugten "Überwachungsdrucks" zu gewährleisten vermag (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797).

    Die vom Erstrichter zur Begründung herangezogene Erwägung, der Störer habe regelmäßig zwischen verschiedenen zur Abhilfe geeigneten Maßnahmen die Wahl, greift nur bei (Eigentums-)Beeinträchtigungen Platz, deren Beseitigung sich auf verschiedenen Wegen erreichen lässt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2003 - V ZR 98/03, VersR 2004, 797).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2021 - L 5 U 49/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8 …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Kann dies festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betreibers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, begründet dies einen Unterlassungsanspruch (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94, VersR 1995, 841; Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677; Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - 5 U 49/13).

    Dabei ist zu fragen, ob die Befürchtung, durch vorhandene Überwachungsgeräte überwacht zu werden, sich als bloße, aus der Luft gegriffene Sorge darstellt, oder ob sie ihre Grundlage in bestimmten Tatsachen hat, welche eine solche Befürchtung objektiv nähren und sie damit als plausibel erscheinen lassen (Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - 5 U 49/13).

    Vielmehr genügt es in der vorliegenden Konstellation, dass die Kläger sich als Nachbarn in einem äußerst problematischen und von wechselseitigen Vorwürfen geprägten Verhältnis, das hier schon durch den unstreitigen Parteivortrag anschaulich belegt wird, in nachvollziehbarer Weise der Gefahr ausgesetzt sehen konnten, ihre private Sphäre würde von den Beklagten missachtet und sie könnten sich nicht mehr unbefangen in ihrem eigenen Bereich bewegen (vgl. Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - 5 U 49/13).

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2000 - 9 U 119/00

    Ausschluß Einzelner von der allgemein geduldeten Nutzung eines Weges

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Unter Berücksichtigung aller Umstände des Falles steht zur Überzeugung des Senats fest, dass deren Errichtung hier in Wahrheit kein anderes Ziel verfolgte, als den Klägern die Benutzung der Hoffläche zu erschweren, während billigenswerte Motive der Beklagten, die dies erklären könnten, nicht erwiesen sind (§ 226 BGB; vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 162).

    Diesem an sich berechtigten Anliegen dient die streitgegenständliche Toranlage indes - offenkundig - nicht (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 162, 163).

    Eine Beseitigung der Toranlage ist hier im Übrigen auch deshalb geboten, weil diese ersichtlich den Zweck hat, den Klägern den Gebrauch der Dienstbarkeit zu erschweren und sie das Recht haben, der Schikane mit allen gesetzlichen Mitteln entgegenzutreten (§ 226 BGB; vgl. RG, Urteil vom 3. Dezember 1909 - II 190/09, RGZ 72, 251, 254; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 162).

  • BGH, 16.03.2010 - VI ZR 176/09

    Überwachungskamera auf Privatgrundstück

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Kann dies festgestellt werden und ergibt die erforderliche Abwägung, dass das Interesse des Betreibers der Anlage das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht überwiegt, begründet dies einen Unterlassungsanspruch (BGH, Urteil vom 25. April 1995 - VI ZR 272/94, VersR 1995, 841; Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677; Senat, Urteil vom 14. Februar 2014 - 5 U 49/13).

    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140).

  • BGH, 21.10.2011 - V ZR 265/10

    Wohnungseigentum: Beseitigungsanspruch gegen die Installation von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 16. März 2010 - VI ZR 176/09, VersR 2010, 677; Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140).

    Mit Recht verweist das Landgericht darauf, dass auf Seiten der Beklagten zumutbare Möglichkeiten bestünden, andere, weniger einschneidende Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz ihres Eigentums zu ergreifen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 2011 - V ZR 265/10, NJW-RR 2012, 140).

  • BGH, 23.01.2015 - V ZR 184/14

    Ausübung eines Wegerechts: Pflicht des Eigentümers des herrschenden Grundstücks …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Bei der Prüfung, ob eine Dienstbarkeit schonend ausgeübt wird, sind das Interesse des Grundstückseigentümers an der ungehinderten Nutzung seines Grundstücks und das Interesse des Begünstigen an der sachgemäßen Ausübung seines Rechts gegeneinander abzuwägen (BGH, Versäumnisurteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785).

    Erforderlich ist eine Abwägung aller Umstände, die anhand des konkreten Einzelfalles zu erfolgen hat; diese kann dazu führen, dass das Interesse des Berechtigten an einer völlig ungehinderten Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit zurückstehen muss gegenüber dem berechtigten Interesse des Belasteten, sein Grundstück gegenüber unberechtigten Eindringlingen in üblicher Weise zu schützen, solange nur gewährleistet ist, dass die Zugangsbeschränkung von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785; NJW-RR 2006, 1678;… Staudinger/Weber (2017) BGB § 1020, Rn. 5).

  • BGH, 25.02.1959 - V ZR 176/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Eine nachträgliche Einengung des Umfangs der Ausübung der Dienstbarkeit infolge einer tatsächlichen Veränderung auf dem belasteten Grundstück darf nur dann bejaht werden, wenn sie für den Belasteten Bedürfnis ist, für den Berechtigten aber keine oder nur eine geringe Unbequemlichkeit oder Erschwerung verursacht (BGH, Urteil vom 25. Februar 1959 - V ZR 176/57, MDR 1959, 476; OLG Koblenz, DNotZ 1999, 511; OLG Frankfurt, MDR 2011, 420).

    Rn. 39 Wie bereits ausgeführt wurde, begründet zwar grundsätzlich jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Ausübung einer Dienstbarkeit eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1027 BGB; doch sind auf Seiten des Berechtigten wegen der Verpflichtung zur schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit (§ 1020 BGB) gewisse Erschwernisse hinzunehmen, soweit berechtigte Interessen des Verpflichteten dies als angemessen erscheinen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1959 - V ZR 176/57, MDR 1959, 476).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.1990 - 6 U 178/89
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Dazu zählt auch das Recht, das eigene Grundstück einzufrieden und es auf diese Weise gegen das Betreten durch unbefugte Personen zu sichern (BGH, Urteil vom 11. Oktober 1996 - V ZR 3/96, NJW-RR 1997, 16; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785).

    Erforderlich ist eine Abwägung aller Umstände, die anhand des konkreten Einzelfalles zu erfolgen hat; diese kann dazu führen, dass das Interesse des Berechtigten an einer völlig ungehinderten Zufahrts- oder Zugangsmöglichkeit zurückstehen muss gegenüber dem berechtigten Interesse des Belasteten, sein Grundstück gegenüber unberechtigten Eindringlingen in üblicher Weise zu schützen, solange nur gewährleistet ist, dass die Zugangsbeschränkung von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 23. Januar 2015 - V ZR 184/14, NJW-RR 2015, 785; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1991, 785; NJW-RR 2006, 1678;… Staudinger/Weber (2017) BGB § 1020, Rn. 5).

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Er richtet sich gegen beide Beklagte als Miteigentümer des dienenden Grundstücks, ohne Rücksicht darauf, wer von ihnen die Störung herbeigeführt hat; denn "Störer" im Sinne des § 1004 BGB ist auch der Grundstückseigentümer als solcher, wenn er nicht selbst die Störungsursache gesetzt hat, jedoch von seinem Willen die Beseitigung des störenden Zustands abhängt, weil die Störung von Sachen ausgeht, die wesentliche Grundstücksbestandteile sind und deshalb den Miteigentümern gemeinschaftlich gehören (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101).

    Die Beklagten haften insoweit - was bei der Neufassung des Urteilstenors zu berücksichtigen war - nicht gesamtschuldnerisch; vielmehr ist eine gesamthandsschuldähnliche Situation gegeben, weil die zur Anspruchserfüllung erforderliche Einwirkung auf die Störungsquelle aus Rechtsgründen nur von allen Miteigentümern im Zusammenwirken erbracht werden kann (…Staudinger/Gursky (2012) BGB § 1004, Rn. 144, 110; vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
    Nichts anderes ergibt sich auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur evtl. Rechtmäßigkeit sog. "Dash-Cams" (BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17, BGHZ 218, 348).
  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

  • OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 9 U 132/05

    Wegerecht: Duldung einer Torschließanlage durch den Wegeberechtigten

  • BGH, 08.07.2008 - VI ZR 221/07

    Örtliche Zuständigkeit weiterer Gütestellen im Land Nordrhein-Westfalen

  • BGH, 19.01.1996 - V ZR 298/94

    Haftung des Grundstückseigentümers für Steinschlag

  • BGH, 30.04.1965 - V ZR 17/63
  • RG, 03.12.1909 - II 190/09

    Ausübung eines Rechts zur Schikane.

  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

  • BGH, 18.02.1959 - V ZR 11/57

    Autobahnschäden und Allgemeines Kriegsfolgengesetz

  • BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine …

  • BGH, 11.04.2003 - V ZR 323/02

    Auslegung eines Wegerechts

  • BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung …

  • BGH, 06.02.2009 - V ZR 139/08

    Löschung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit wegen Wegfalls der …

  • BGH, 11.03.2016 - V ZR 208/15

    Der Inhaber eines dinglichen Wohnungsrechts, der den Grundstückseigentümer …

  • BGH, 11.10.1996 - V ZR 3/96

    Duldung einer Einfriedigung

  • OLG Frankfurt, 18.08.2009 - 20 W 143/05

    Vorteil im Sinne des § 1019 BGB

  • BayObLG, 05.12.2002 - 2Z BR 73/02

    Berechtigung aus Grunddienstbarkeit nach Vereinigung des herrschenden mit …

  • OLG Schleswig, 17.12.2010 - 4 U 171/09

    Pflichten einer Kfz-Werkstatt zu Hinweisen auf anstehende Maßnahmen

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des …

  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei …

  • OLG Koblenz, 03.03.1998 - 3 U 563/97

    Anspruch auf Beseitigung einer im Bereich eines Grunddienstbarkeitsweges …

  • BGH, 21.01.1959 - V ZR 133/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 17/20

    Einfriedung eines mit einem Wegerecht belasteten Grundstücks durch den …

    Sollte danach ein berechtigtes Interesse des Klägers und seiner Ehefrau an dem Schließen des Tores nicht zu erkennen sein, hätten die Beklagten die hiermit für sie notwendig verbundenen Erschwernisse bei der Ausübung des Wegerechts nicht hinzunehmen (vgl. OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 141).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21

    Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der …

    Denn durch die mit der Errichtung des Tores verbundene Absperrwirkung wird das ungehinderte Begehen oder Befahren des mit der Grunddienstbarkeit belasteten Weges eingeschränkt, weil es die Benutzung (jedenfalls) erforderlich macht, das Tor zu öffnen und innerhalb eines von der Mechanik vorgegebenen Zeitraumes zu passieren (vgl. etwa OLG Saarbrücken NJW-RR 2020, 141 Rn. 24 und KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2019 - 4 U 88/18 - BeckRS 2019, 22525).
  • OLG Saarbrücken, 20.05.2022 - 5 U 97/21

    Klage eines Grundstücksnachbarn auf Geldentschädigung nach Abschluss eines …

    Denn stets bleibt die in § 226 BGB enthaltene Einschränkung zu beachten, wonach es nicht genügt, dass jemand von seinem Recht - subjektiv - in missbilligenswerter Absicht Gebrauch macht; vielmehr muss objektiv feststehen, dass die Rechtsausübung keinen anderen Zweck haben kann, als einem anderen Schaden zuzufügen (…Staudinger/Repgen (2019) BGB § 226, Rn. 15; vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 34/11, ZInsO 2012, 828; Urteil vom 11. April 1975 - V ZR 165/73, juris = in BGHZ 64, 273 ff. insoweit nicht abgedruckt; vgl. zu einem Anwendungsfall auch Senat, Urteil vom 2. Oktober 2019 - 5 U 15/19, NJW-RR 2020, 141).
  • KG, 14.03.2025 - 21 U 202/24

    Grunddienstbarkeit: Beeinträchtigung des Berechtigten eines Wegerechts durch …

    Andererseits ist der Berechtigte grundsätzlich dazu verpflichtet, Vorkehrungen des Eigentümers zur Wahrung seiner berechtigten Interessen zu akzeptieren und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen seines Ausübungsrechts hinzunehmen (vgl. Saarländisches OLG, Urteil v. 02.10.2019 - 5 U 15/19 - Rn.31; OLG München, Urteil v. 08.08.2012 - 20 U 4182/11, Rn.10 f;… OLG Düsseldorf, Urteil v. 01.10.2002 - 4 U 20/02, Rn. 26 m.w.N.;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 22.11.2010 - 19 W 59/10, Rn. 5 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18

    Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte …

    Daher sind auf Seiten des Berechtigten gewisse Erschwernisse hinzunehmen, soweit berechtigte Interessen des Verpflichteten dies als angemessen erscheinen lassen (Saarländisches OLG vom 2.10.2019 NJW-RR 2020, 141 Rn. 24, 32 m. w. N.).
  • LG Köln, 21.10.2025 - 30 O 487/24

    Wegerecht - und die Tore dürfen bleiben!

    Rn. 28 Dem Eigentümer des belasteten Grundstücks muss es wegen des aus § 1020 S. 1 BGB folgenden Gebots der schonenden Ausübung der Grunddienstbarkeit grundsätzlich freistehen, sein Grundstück gegebenenfalls einzuzäunen oder sogar mit einem verschließbaren Tor zu versehen, solange den berechtigten Belangen Berechtigten durch eine angemessene Ausgestaltung der Nutzungsmöglichkeit Rechnung getragen ist (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2020, 141 Rn. 33, beck-online).
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dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,84189
OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,84189)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.07.2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,84189)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2019 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2019,84189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.03.2017 - 12 U 80/16

    Rückforderung von Entgelt für geleistete Pflege nach rückwirkender Aufhebung …

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19
    Voraussetzung für eine konkludente Annahme ist aber, dass ein den Voraussetzungen des § 6 Abs. 3 WBVG entsprechendes Angebot der Klägerin zum Zeitpunkt des Einzuges vorgelegen hätte, welches die Beklagte durch Einzug hätte annehmen können (ähnlich für den Fall einer Vertragsänderung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017 - I-12 U 80/16 BeckRS 2017, 116573).

    Für die Ermittlung der Höhe des Wertersatzes ist die Regelung des § 7 Abs. 2 S. 2 WBVG als Schätzgrundlage heranzuziehen, demgemäß für Bezieher von Leistungen nach SGB XI, also Leistungen der Pflegeversicherung, die gesetzlich festgelegten Entgelte für unwiderleglich als vereinbart und angemessen vermutet werden (so auch OLG Hamm BeckRS 2017, 116573 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2016, 944 Rz 23 ).

  • BGH, 12.05.2016 - III ZR 279/15

    AGB eines Heimvertrages: Zustimmungserfordernis bei Entgelterhöhung durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19
    Für die Ermittlung der Höhe des Wertersatzes ist die Regelung des § 7 Abs. 2 S. 2 WBVG als Schätzgrundlage heranzuziehen, demgemäß für Bezieher von Leistungen nach SGB XI, also Leistungen der Pflegeversicherung, die gesetzlich festgelegten Entgelte für unwiderleglich als vereinbart und angemessen vermutet werden (so auch OLG Hamm BeckRS 2017, 116573 unter Verweis auf BGH NJW-RR 2016, 944 Rz 23 ).
  • BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04

    Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim

    Auszug aus OLG Köln, 24.07.2019 - 5 U 15/19
    Rn. 51 Die hier vorgenommene Wertung steht im Einklang mit der Entscheidung des BGH vom 13.10.2005 (NZM 2005, 963 ff.), der einen Bereicherungsanspruch des Heims für einen Einzelzimmerzuschlag (in Höhe der intendierten vertraglichen Zahlung), über den eine formgültige Vereinbarung gem. § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI nicht geschlossen war, unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der Norm und des besonderen Schutzbedürfnisses des Pflegebedürftigen abgelehnt hat.
  • OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23

    Erhöhung des Pflegeheimentgelts

    Bei ungleichartigen Leistungen erfolgt eine Verrechnung des zugeflossenen Gegenwerts, wobei die in den Saldo einzustellenden Leistungen unselbständige Rechnungsposten darstellen (vgl. OLG Hamm…, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16, Rn. 53; Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 42 ff. beide zitiert nach juris).

    In dem Fall bemisst sich der Wert der von dem Einrichtungsträger erbrachten Leistungen anhand der marktüblichen Sätze und damit anhand der aktuellen Vereinbarungen des Einrichtungsträgers mit den Pflegekassen (vgl. Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19, Rn. 44, zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg, BeckRS 2014, 65884; in diese Richtung OLG Hamm, Urteil vom 03.03.2017, Az. 12 U 80/16).

  • OLG Köln, 10.06.2024 - 5 U 86/23

    Anwendung des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes ( WBVG ) auch auf …

    Der Kurzzeitpflegevertrag ist in rechtlicher Hinsicht als eigenständiger zivilrechtlicher Vertragstyp zu qualifizieren, auf den ergänzend die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Schuldrechts Anwendung finden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eingreifen oder vertragliche Regelungen bestehen (…vgl. BGH NJW-RR 2016, 944 Rn. 20; Senat, Urteil vom 24.07.2019, Az. 5 U 15/19 Rn. 35).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.05.2020 - 5 U 15/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,81797
OLG Jena, 12.05.2020 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2020,81797)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.05.2020 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2020,81797)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Mai 2020 - 5 U 15/19 (https://dejure.org/2020,81797)
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg - 5 U 15/19   

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OLG Hamburg - 5 U 15/19 (https://dejure.org/9999,135166)
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