Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 249 BGB; § 287 ZPO
Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge; Im Regelfall anzuerkennende Höchstgrenze der Neuwertigkeit eines Kraftfahrzeugs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Neuwagenunfall: Abrechnung auf Neuwagenbasis bei Blechschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 249 S. 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Regulierung eines Schadens auf Neuwagenbasis; Ersatzansprüche bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge; Im Regelfall anzuerkennende Höchstgrenze der Neuwertigkeit eines Kraftfahrzeugs
Papierfundstellen
- MDR 1997, 349
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.10.1983 - VI ZR 282/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Rn. 11 Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.Hinzu kommt, dass diese Beschädigung zweifellos nicht zu den ganz geringfügigen Lackschäden zu zählen ist, die bei einem Verkauf unerwähnt bleiben dürfen (vgl. BGH VersR 1984, 46).
- BGH, 03.11.1981 - VI ZR 234/80
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Rn. 14 Es beschränkt sich eben nicht auf eine bloße unerhebliche Auswechselung von Teilen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Übrigen lediglich als Abgrenzungskriterium in Fällen, in denen ausnahmsweise eine Neupreisabrechnung bei einer Laufleistung von 1000 km bis 3000 km in Betracht kommen könnte, herangezogen wird (BGH VersR 1976, 732 f; VersR 1982, 163). - OLG Nürnberg, 07.06.1994 - 3 U 1020/94
Schadensberechnung auf Neuwagenbasis bei einem Leasing-Fahrzeug
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Rn. 11 Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr. - BGH, 04.03.1976 - VI ZR 14/75
Voraussetzungen der Schadensregulierung auf Neuwagenbasis
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Rn. 14 Es beschränkt sich eben nicht auf eine bloße unerhebliche Auswechselung von Teilen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Übrigen lediglich als Abgrenzungskriterium in Fällen, in denen ausnahmsweise eine Neupreisabrechnung bei einer Laufleistung von 1000 km bis 3000 km in Betracht kommen könnte, herangezogen wird (BGH VersR 1976, 732 f; VersR 1982, 163). - BGH, 29.03.1983 - VI ZR 157/81
Schadensregulierung auf Neuwagenbasis bei einer Fahrleistung von mehr als 1000 km
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.12.1996 - 5 U 154/96
Rn. 11 Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instand gesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (vgl. nur BGH VersR 1976, 733 f; 1982, 183; 1983, 658; 1984, 46; OLG Nürnberg NJW-RR 1995, 919; BerrRechtspr.
- OLG Saarbrücken, 12.06.2026 - 3 U 43/25
Schadensersatzrechtliche Grenzen der Neuwertabrechnung bei längerer …
Sie deuten die höchstrichterliche Rechtsprechung dabei in der Weise, dass neben der Laufleistung des Fahrzeugs und der Erheblichkeit der Schäden als weiteres Ausschlusskriterium auf die Dauer der Zulassung abgestellt werden muss, wobei meist eine Zulassungs-(Gebrauchs-)dauer von 1 Monat als Grenze zugrunde gelegt wird (vgl. KG…, Beschluss vom 2. August 2010 - 12 U 49/10, Rn. 18, juris;… OLG Düsseldorf, Urteile vom 19. März 2003 - I-1 U 139/03, Rn. 4, juris, …und vom 2. März 2009 - I-1 U 58/08, Rn. 20, juris; OLG Celle…, Urteil vom 29. Februar 2012 - 14 U 181/11, Rn. 13, juris; OLG München…, Beschluss vom 1. Dezember 2009 - 10 U 4364/09, Rn. 17, juris; OLG Nürnberg…, Urteil vom 7. Juni 1994 - 3 U 1020/94, Rn. 5, juris; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 17. Dezember 1996 - 5 U 154/96, Rn. 18, juris). - LG Darmstadt, 14.08.2018 - 13 O 18/18
Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall
Er verweist insoweit auf die Entscheidung des OLG Oldenburg, veröffentlicht in MDR 97, Seite 349.Bei einem Neufahrzeug unter 1.000 km Fahrleistung kann schon bei Reparaturkosten von 1.000,00 - 1.700,00 EUR bei anstehenden Karosserie- und Lackierschäden und geringfügigen Richtarbeiten (so war es hier hinsichtlich der Tür vorne links und des Heckbereiches) auf Neuwagenbasis abgerechnet werden (vgl. insoweit BGH NJW 2009, Seite 3022 sowie Oldenburg MDR 97, Seiten 349 und 734).
- AG Nordhorn, 02.05.2017 - 3 C 1180/16
Keine Entschädigung auf Neupreisbasis bei beschädigtem Elektrofahrrad
Es ist in Rechtsprechung und Lehre einhellig anerkannt, dass der auf Herstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution) gerichtete Ersatzanspruch gem. § 249 BGB bei Beschädigungen neuwertiger Kraftfahrzeuge dem Geschädigten eine Entschädigung nach den Beschaffungskosten eines Neuwagens gewährt, wenn und weil die allgemeine Wertschätzung eines Neuwagens die eines auch fachgerecht instandgesetzten Wagens übersteigt, was sich im Wert niederschlägt (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 17. Dezember 1996 - 5 U 154/96 -, Rn. 17, juris). - OLG Karlsruhe, 26.03.1999 - 10 U 253/98 Obwohl dieser Zeitraum über dem von der überwiegenden Auffassung als Grenze angesehenen Wert von einem Monat (BGH v. 3.11.1981 - VI ZR 234/80, MDR 1982, 477 = NJW 1982, 433; OLG Köln v. 6.10.1989 - 20 U 126/88, VersR 1990, 1251; OLG Oldenburg v. 17.12.1996 - 5 U 154/96, OLGR Oldenburg 1997, 26 = MDR 1997, 349; Palandt/Heinrichs, BGB.
- LG Osnabrück, 06.11.2003 - 1 O 2042/03
Beweis des ersten Anscheins bei einem durch Auffahren verursachten …
Rn. 23 Da der klägerische Pkw zum Zeitpunkt des Unfalles erst einen Kilometerstand von 48 km aufwies und erst einen Tag zugelassen war, kann der Kläger auf Neuwagenbasis abrechnen (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1997, 349, 350 [OLG Oldenburg 17.12.1996 - 5 U 154/96] m.w.N. ).
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