Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 16.02.1976 - 5 U 172/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rettung von Menschenleben; Blaulicht; Einsatzhorn; Einfahren in Kreuzung; Rotlicht; Verkehrsreiche Kreuzung; Innerstädtischer Verkehr
Papierfundstellen
- VersR 1977, 64
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Jena, 20.12.2006 - 4 U 259/05
Unabwendbares Ereignis und Sonderrechte nach §§ 35, 38 StVO
Das nach § 38 StVO bevorrechtigte Fahrzeug darf, falls die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn geschaffen haben, diese dann aber auch in Anspruch nehmen, wenn sich sein Fahrer davon überzeugt hat, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer ihn wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihnen zu überqueren, eingestellt haben (BGH, Urteil vom 17.12.1974, Az: VI ZR 207/73 = BGHZ 63, 327-332 = NJW 1975, 648-649; OLG Brandenburg, Urteil vom 28.10.2003, Az: 2 U 58/02; OLG Celle…, Urteil vom 23.06.1998, aaO; OLG Dresden, Urteil vom 19.03.1996, Az: 13 U 2263/95 = SP 1996, 235; KG, Urteil vom 22.03.1990, Az: 12 U 2971/89; OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.05.1984, Az: 1 U 136/83 = VersR 1985, 669; OLG Nürnberg, Urteil vom 16.02.1976, Az: 5 U 172/75 = VersR 77, 64; vgl. BGH, Urteil vom 18.11.1957, Az: III ZR 117/56 = BGHZ 26, 69-77). - OLG Düsseldorf, 25.06.2013 - 1 U 195/12
Haftungsverteilung eines bei Rotlicht links abbiegenden …
Rn. 72 Darüber hinaus ist Folgendes zu berücksichtigen: Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges, der wegen eines überlauten Motorgeräusches ein mit Blaulicht und Einsatzhorn seine Fahrtrichtung kreuzendes, aber für ihn erst in der Kreuzung sichtbares Notfahrzeug nicht hört, muss die für ihn wegen des Motorengeräusches fehlende oder beeinträchtigte Wahrnehmbarkeit akustischer Warnzeichen durch besonders aufmerksame Beobachtung des Verkehrs ausgleichen; er darf deshalb bei der Einfahrt in die Kreuzung sich nicht allein auf Grünlicht verlassen und nicht mit 50 km/h in die Kreuzung einfahren (OLG Nürnberg, VersR 1977, 64; Leitsatz 1).
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