Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 07.05.1996 - 5 U 219/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO §§ 709, 718
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 620
Wird zitiert von ... (6)
- OVG Thüringen, 06.03.2002 - 1 ZKO 743/01
Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung …
Nach § 718 Abs. 1 ZPO ist in der Berufungsinstanz über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf Antrag vorab zu verhandeln und zu entscheiden; die Vorschrift soll die Korrektur einer vorinstanzlich fehlerhaften Vollstreckbarkeitsentscheidung ermöglichen, noch bevor zweitinstanzlich in der Sache entschieden wird (vgl. OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Mai 1996 - 5 U 219/95 - zitiert nach JURIS).Der Senat schließt sich insoweit der überwiegend vertretenen Auffassung an, dass die Sicherheitsleistung grundsätzlich im Urteilstenor der Höhe nach bestimmt sein muss (vgl. OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 1995 - 3 U 2/95 - Leitsatz, zitiert nach JURIS; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Mai 1997 - 16 U 172/96 - FamRZ 1999, 308; OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Mai 1996 - 5 U 219/95 - a. a. O. - jeweils m. w. N.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, Kommentar, 56. Aufl., § 709 Rdnr. 2; a. A. KG, Beschluss vom 20. Juni 1977 - 16 U 3588/76 - NJW 1977, 2270).
Dies entspricht dem Wortlaut des § 709 Satz 1 ZPO und verhindert vermeidbare Unklarheiten und Probleme im Laufe des weiteren Vollstreckungsverfahrens (vgl. beispielhaft OLG Frankfurt/M., Urteil vom 7. Mai 1996 - 5 U 219/95 - a. a. O. -).
- LG Düsseldorf, 13.09.2012 - 4b O 80/11
Patentrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Behältern für die Verwendung in …
Bei der Wendung "gegen eine der Höhe nach bestimmte Sicherheit" ist das Wort "eine" nicht in seiner Bedeutung als Zahlwort, sondern als unbestimmter Artikel aufzufassen (so zu Recht: OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 620).Ein besonderes Interesse für die Festsetzung von Teilsicherheiten für einzelne titulierte Ansprüche, die zulässigerweise getrennt voneinander vollstreckt werden können, ist nicht erforderlich (a. A. OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 620).
- OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 7/08
Festsetzung von Teilsicherheiten
Dies ist zum einen der Fall, wenn sich unmittelbar vor der Vollstreckung herausstellt, dass auch die Vollstreckung den zuerkannten Zahlungsbetrag nur zu einem geringen Teil abdecken wird und die für die ursprünglich festgesetzte nach dem zuerkannten Gesamtanspruch bemessene Sicherheitsleistung zu erbringenden Kosten den im Wege der Zwangsvollstreckung erlangbaren Betrag im wesentlichen wieder aufzehren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1997, 620).
- OLG Düsseldorf, 03.07.2008 - 2 U 8/08
Strahlungsregler (Teilurteil)
Dies ist zum einen der Fall, wenn sich unmittelbar vor der Vollstreckung herausstellt, dass auch die Vollstreckung den zuerkannten Zahlungsbetrag nur zu einem geringen Teil abdecken wird und die für die ursprünglich festgesetzte nach dem zuerkannten Gesamtanspruch bemessene Sicherheitsleistung zu erbringenden Kosten den im Wege der Zwangsvollstreckung erlangbaren Betrag im wesentlichen wieder aufzehren (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1997, 620). - LG Düsseldorf, 12.01.2010 - 4a O 125/09
Optoelektronischer Sensor
Ohne die Darlegung eines solchen berechtigten Interesses muss das Gericht in Ausübung seines ihm nach § 108 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens derartigen Anträgen nicht nachkommen (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 620, 621). - LG Düsseldorf, 01.12.2011 - 4a O 139/10
Oxid-Wendeschneidplatte
Ohne die Darlegung eines solchen berechtigten Interesses muss das Gericht in Ausübung seines ihm nach § 108 Abs. 1 ZPO eingeräumten Ermessens derartigen Anträgen nicht nachkommen (OLG Frankfurt/Main NJW-RR 1997, 620, 621).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.06.1996 - 5 U 219/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Köln, 11.10.1995 - 25 O 302/93
- OLG Köln, 19.06.1996 - 5 U 219/95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Berlin, 29.10.1993 - 25 O 203/93
Auszug aus OLG Köln, 19.06.1996 - 5 U 219/95
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 11. Oktober 1995 - 25 0 203/93 - wird zurückgewiesen.
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