Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 01.11.2023 | OLG Brandenburg, 11.07.2023

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34181
OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.11.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34181)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,34181) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Beanstandung von Internet-Bewertungen

    § 2 Abs 1 Nr 4 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG
    Beanstandungen von Kundenbewertungen als erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung - Beanstandung von Internet-Bewertungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Beantragung des Prüfverfahrens bezüglich der Rechtswidrigkeit bestimmter Internet-Bewertungen ohne Erlaubnis nach dem RDG

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Beantragung des Prüfverfahrens bezüglich der Rechtswidrigkeit bestimmter Internet-Bewertungen ohne Erlaubnis nach dem RDG

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 322
  • MDR 2024, 263
  • GRUR 2024, 472
  • MMR 2024, 800
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    In diesem Zusammenhang darf ich Sie gemäß der Rechtsprechung vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 (BGH) auffordern, diesen Verstoß zu erforschen und ggf. mit den Rezensenten Kontakt aufzunehmen und die Rezensionen von den oben genannten Rezensenten zu löschen, wenn die Rezensenten nichts gegenteiliges nachweisen.

    Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16 - Mit freundlichen Grüßen".

    Aufgrund dieser - abwegigen - Folge hat der Bundesgerichtshof (…aaO.) klargestellt, dass eine Prüfpflicht nach Beanstandungen unabhängig davon besteht, ob es sich um eine reine Meinungsäußerungen in Form einer bloßen Sterne-/Notenbewertung oder um Behauptungen mit Tatsachenelementen handelt (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blogger; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15).

    Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10).

    In diesem Zusammenhang darf ich Sie gemäß der Rechtssprechung vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 (BGH) auffordern, diesen Verstoß zu erforschen und ggf. mit den Rezensenten Kontakt aufzunehmen und die Rezensionen von den oben genannten Rezensenten zu löschen, wenn die Rezensenten nichts gegenteiliges nachweisen.

    Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16 - Mit freundlichen Grüßen".

    Aufgrund dieser - abwegigen - Folge hat der Bundesgerichtshof (…aaO.) klargestellt, dass eine Prüfpflicht nach Beanstandungen unabhängig davon besteht, ob es sich um eine reine Meinungsäußerungen in Form einer bloßen Sterne-/Notenbewertung oder um Behauptungen mit Tatsachenelementen handelt (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blogger; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15).

    Rn. 34 Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10).

    Rn. 72 Die Antragsgegnerin zu 1) führt in beiden Beanstandungstexten (Anlagen AS 12, AS 13) im konkreten Bezug zu der angegriffenen Bewertung aus, dass keine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehe, dass der Portalbetreiber die Bewertung entsprechend der Rechtsprechung des BGH (vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 bzw. vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15) zu prüfen habe und dass bei ausbleibender Rückmeldung des Bewertenden die Bewertung zu löschen sei.

  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Mit Urteil vom 01.03.2016 (VI ZR 34/15) hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Prüfpflichten eines Bewertungsportalbetreibers entschieden, dass im Falle des Bestreitens der beruflichen Verbindung des Verfassers mit dem bewerteten Unternehmen der Portalbetreiber dazu verpflichtet ist, die Beanstandung dem Verfasser der Bewertung zu übersenden und ihn dazu anzuhalten, den angeblichen Kontakt mit dem Bewerteten möglichst genau zu beschreiben.

    Aufgrund dieser - abwegigen - Folge hat der Bundesgerichtshof (…aaO.) klargestellt, dass eine Prüfpflicht nach Beanstandungen unabhängig davon besteht, ob es sich um eine reine Meinungsäußerungen in Form einer bloßen Sterne-/Notenbewertung oder um Behauptungen mit Tatsachenelementen handelt (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blogger; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15).

    Rn. 23 Mit Urteil vom 01.03.2016 (VI ZR 34/15) hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Prüfpflichten eines Bewertungsportalbetreibers entschieden, dass im Falle des Bestreitens der beruflichen Verbindung des Verfassers mit dem bewerteten Unternehmen der Portalbetreiber dazu verpflichtet ist, die Beanstandung dem Verfasser der Bewertung zu übersenden und ihn dazu anzuhalten, den angeblichen Kontakt mit dem Bewerteten möglichst genau zu beschreiben.

    Aufgrund dieser - abwegigen - Folge hat der Bundesgerichtshof (…aaO.) klargestellt, dass eine Prüfpflicht nach Beanstandungen unabhängig davon besteht, ob es sich um eine reine Meinungsäußerungen in Form einer bloßen Sterne-/Notenbewertung oder um Behauptungen mit Tatsachenelementen handelt (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 - Blogger; BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15).

    Rn. 72 Die Antragsgegnerin zu 1) führt in beiden Beanstandungstexten (Anlagen AS 12, AS 13) im konkreten Bezug zu der angegriffenen Bewertung aus, dass keine Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bestehe, dass der Portalbetreiber die Bewertung entsprechend der Rechtsprechung des BGH (vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10 bzw. vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15) zu prüfen habe und dass bei ausbleibender Rückmeldung des Bewertenden die Bewertung zu löschen sei.

  • LG Hamburg, 24.03.2017 - 324 O 148/16

    Veröffentlichung einer persönlichkeitsrechtsverletzenden Bewertung über einen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16 - Mit freundlichen Grüßen".

    Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16.

    Beachten Sie hier auch wieder das Urteil (BGH, Urteil vom 25.10.2011 - VI ZR 93/10) Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16 - Mit freundlichen Grüßen".

    Rn. 35 Und das Urteil LG Hamburg v. 24.03.2017 - Az.: 324 O 148/16.

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 107/14

    Schadensregulierung durch Versicherungsmakler - Wettbewerbsverstoß: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Ob es sich um einfache oder schwierige Rechtsfragen handelt, ist unerheblich (BGH GRUR 2016, 820, 824 Rn. 43 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler;… BGH GRUR 2016, 1189, 1191 Rn. 23 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur;… BGH GRUR 2021, 758, 761 Rn. 32 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Die Antragsgegnerin zu 1) beschränkt sich beim Einsatz der Beanstandungstexte 1 und/oder 2 (Anlagen AS 12, AS 13) nicht auf die bloße Anwendung von Rechtsnormen auf einen Sachverhalt (vgl. BGH GRUR 2016, 820, 824 Rn. 45 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).

    Rn. 80 Die Beanstandungstexte 1 und/oder 2 (Anlagen AS 12, AS 13) bilden danach die konkrete Subsumtion eines Bewertungsgeschehens im Internet unter die maßgeblichen rechtlichen Grundsätze ab (vgl. BGH GRUR 2016, 820, 825 Rn. 50 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).

    Diese Prüfung wird nicht dadurch überflüssig, dass ein Musterschreiben für einen konkreten Fall angepasst wird (BGH GRUR 2016, 820, 825 Rn. 51 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler).

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 88/15

    Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur - Wettbewerbsverstoß durch unerlaubte …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Ob es sich um einfache oder schwierige Rechtsfragen handelt, ist unerheblich (…BGH GRUR 2016, 820, 824 Rn. 43 - Schadensregulierung durch Versicherungsmakler; BGH GRUR 2016, 1189, 1191 Rn. 23 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur;… BGH GRUR 2021, 758, 761 Rn. 32 - Rechtsberatung durch Architektin).

    Beim Erlaubniszwang des § 3 RDG handelt es sich nicht nur um eine Marktzutrittsregelung, sondern zugleich um eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, das Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer zu regeln und somit um eine Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG (BGH GRUR 2016, 1189, 1190 Rn. 18 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur;… Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 3a UWG Rn. 1.118, m.w.N.).

    Die Vorschrift bezweckt, die Rechtssuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen (BGH GRUR 2016, 1189, 1190 Rn. 18 - Rechtsberatung durch Entwicklungsingenieur, m.w.N.).

  • OLG München, 17.10.2014 - 18 W 1933/14

    Unterlassungsanspruch, Störerhaftung, Ärztebewertungsportal, Meinungsäußerung, …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Rn. 30 Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Rn. 78 Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 - 18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

  • OLG München, 09.09.2014 - 18 U 516/14

    Unterlassungsansprüche des Herstellers einer Nussschokolade wegen der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Rn. 30 Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 -18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

    Rn. 78 Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, ist die Bewertung samt aller Notenbewertungen als rechtswidrig einzustufen und die Veröffentlichung unverzüglich zu unterlassen (…BGH, aaO.; OLG München: Urteil vom 17.10.2014 - 18 W 1933/14; Urteil vom 9.9.2014 - 18 U 516/14; Urteil vom 5.2.2013 - 18 U 3915/12).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Der Geschäftsführer haftet persönlich aufgrund einer eigenen wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht, wenn er ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell, nämlich hier die standardmäßige Beanstandung von Internet-Bewertungen unter Einsatz der Beanstandungstexte 1 und/oder 2 (Anlagen AS 12, AS 13), selbst ins Werk gesetzt hat (vgl. BGH GRUR 2014, 883, 885 Rn. 31 - Geschäftsführerhaftung).

    Bei einer Maßnahme der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden ist (BGH GRUR 2014, 883, 884 Rn. 19 - Geschäftsführerhaftung;… BGH GRUR 2017, 541, 542 Rn. 25 - Videospiel-Konsolen III).

  • LG Hamburg, 12.01.2018 - 324 O 63/17

    Persönlichkeitsrechtsverletzung eines Gasthausbetreibers: Löschungsanspruch für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Und auch Das Urteil ist vom 12.01.2018 - 324 O 63/17 (LG Hamburg) ist hier nicht zu verachten.

    Rn. 26 Und auch Das Urteil ist vom 12.01.2018 - 324 O 63/17 (LG Hamburg) ist hier nicht zu verachten.

  • LG Lübeck, 13.06.2018 - 9 O 59/17

    Grundlose 1-Sterne-Bewertung bei Google muss gelöscht werden

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.11.2023 - 5 U 25/23
    Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

    Rn. 25 Auch das Landgericht Lübeck (LG Lübeck, 9 O 59/17 vom 13.06.2018) hat entschieden, das eine Bewertung ohne jede Tatsachengrundlage immer eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt.

  • LG Mainz, 09.05.2018 - 1 O 86/17
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

  • BGH, 11.02.2021 - I ZR 227/19

    Außergerichtliche Rechtsdienstleistung: Vertretung des Grundstückseigentümers im …

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen …

  • LG Hamburg, 24.02.2023 - 405 HKO 3/23

    Kundenbewertungen - Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines …

  • OLG Frankfurt, 07.11.2024 - 6 U 90/24

    Unzulässige Rechtsdienstleistung - Löschung von Negativbewertungen

    Für die Frage, ob eine Rechtsprüfung erforderlich ist, komme es aber auf die Verkehrsauffassung bzw. auf die erkennbare Erwartung des Rechtssuchenden respektive darauf an, ob eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls jedenfalls objektiv erforderlich sei (OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 69).

    Die Klägerin ist der Auffassung, das Landgericht habe ihr verfahrensfehlerhaft keinen Schriftsatznachlass zu dem erst in der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweis auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 23.11.2023 (5 U 25/23) gewährt und die Verhandlung trotz ihr jedenfalls konkludent eingeräumter (verlängerter) Stellungnahmemöglichkeit auf ihren Schriftsatz vom 23.02.2024 hin unter Verletzung rechtlichen Gehöres nicht wiedereröffnet.

    (aaa) Diese Voraussetzung ist bei Würdigung des streitgegenständlichen Dienstleistungsangebots der Klägerin (Anlagen K1 und K2) aus objektiver Sicht des angesprochenen Adressantekreises, nämlich von negativ Bewerteten, jedenfalls in Bezug auf die Handlungen des Werbens mit und Anbietens von Rechtsdienstleistungen erfüllt (siehe insofern auch OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 63 ff. [69] - Beanstandung von Internet-Bewertungen, Kundenbewertungskontrolle; vgl. dagegen z.B. LG Traunstein, Urteil vom 14.05.2024 - 8 O 2889/23, Anlage K9, zu einem zumindest ähnlichen Fall).

    Das Oberlandesgericht Hamburg hat insoweit zu Recht darauf abgestellt, ob eine rechtliche Einzelfallprüfung jedenfalls objektiv (aus Sicht des Verkehrs bzw. Rechtssuchenden) erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, juris Rn. 69 - Beanstandung von Internet-Bewertungen, Kundenbewertungskontrolle).

  • OLG Frankfurt, 19.03.2026 - 16 U 2/25

    Leistungen im Zusammenhang mit Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen RDG

    Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, dass diese Leistung der Klägerin aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei, weil nach einer Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 23.11.2023 - 5 U 25/23, Anlage B 2 sowie bei juris) das gewerbliche Beanstanden von Kundenbewertungen eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung darstelle, weil bereits die Feststellung, ob eine rechtsverletzende Bewertung vorliegt, regelmäßig einer Einzelfallprüfung und einer vertieften juristischen Prüfung (§ 2 Abs. 1 RDG) bedürfe, ebenso wie die Ausarbeitung eines an den Plattformbetreiber gerichteten Beanstandungsschreibens.
  • LG Gießen, 06.03.2025 - 2 O 243/23
    Für die Frage der Erforderlichkeit einer rechtlichen Prüfung ist auf die Verkehrsauffassung oder die erkennbare Erwartung des Rechtssuchenden abzustellen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 -, Rn. 68, juris).

    objektiv erforderlich ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 -, Rn. 69, juris).

    Anders kann der Inhalt eines Schreibens regelhaft nicht sinnvoll formuliert werden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 -, Rn. 70, juris).

    Diese Prüfung wird nicht dadurch überflüssig, dass ein Musterschreiben für einen konkreten Fall angepasst wird (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 -, Rn. 80, juris) oder eine Beanstandung, wie von der Klägerin vorgebracht wird, standardmäßig und ohne Rücksprache sowie ohne jede Prüfung erfolgt.

    Hier bildet Klägerin selbst den konkreten Fall, der dem Portalbetreiber zur möglichst erfolgreichen Löschung der beanstandeten Bewertung mitgeteilt wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 23. November 2023 - 5 U 25/23 -, Rn. 71 f., juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 01.11.2023 - 5 U 25/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34872
OLG Hamburg, 01.11.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.11.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34872)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. November 2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,34872)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,34872) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Beanstandung von Bewertungen kann Rechtsdienstleistung sein

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 5 U 25/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,52737
OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,52737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.07.2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,52737)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Juli 2023 - 5 U 25/23 (https://dejure.org/2023,52737)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,52737) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2015 - IX ZR 207/14

    Unzulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.07.2023 - 5 U 25/23
    Eine schuldhafte Säumnis liegt regelmäßig auch dann vor, wenn ein Prozessbevollmächtigter, der kurzfristig und nicht vorhersehbar an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, nicht das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um dem Gericht rechtzeitig seine Verhinderung mitzuteilen und hierdurch eine Vertagung zu ermöglichen (BGH NJW-RR 2016, 60, 61).

    Bei diesem Ablauf ergibt sich, dass es dem Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht unmöglich oder unzumutbar gewesen ist, neben dem Kollegen ("Name 01") oder statt des Anrufs des Kollegen, der nach dem Vorbringen der Beklagten den Termin nicht stellvertretend wahrnehmen sollte, das Landgericht Frankfurt (Oder) selbst kurz über seinen Gesundheitszustand und darüber zu informieren, dass er den Termin nicht wahrnehmen könne, weil er umgehend einen Zahnarzt aufsuchen müsse (vgl. zu einem vergleichbaren Sachverhalt BGH NJW-RR 2016, 60 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Brandenburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht