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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,7162
OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24 (https://dejure.org/2025,7162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.02.2025 - 5 U 31/24 (https://dejure.org/2025,7162)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2025 - 5 U 31/24 (https://dejure.org/2025,7162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, Ziff 1 AUB, § 178 VVG, § 22 VVG, § 123 VVG
    Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles bei einer Infektion mit Borreliose; Beibringung der notwendigen ärztlichen Unterlagen

  • IWW

    Ziff. 2.1.1.1 AUB 2012, § 242 BGB, § 22 VVG

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Unfallversicherung - Beibringung einer fristgerechten ärztlichen Invaliditätsfeststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 2012 Nr. 2.1.1.1; BGB § 242 ; VVG § 22
    "Ausbruch" der Infektionskrankheit "Borreliose" als versicherter Unfall; Voraussetzung für die Invaliditätsleistung; Beibringen der erforderlichen Unterlagen und Erklärungen zur Geltendmachung der Invaliditätsleistung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Ausbruch" der Infektionskrankheit "Borreliose" als versicherter Unfall; Voraussetzung für die Invaliditätsleistung; Beibringen der erforderlichen Unterlagen und Erklärungen zur Geltendmachung der Invaliditätsleistung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 670
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 137/06

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Invaliditätsleistungen in der privaten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).

    Die Feststellung der Unfallbedingtheit eines bestimmten Dauerschadens braucht noch nicht einmal richtig zu sein und dem Versicherer auch nicht innerhalb der Frist zuzugehen, sofern sie nur fristgerecht getroffen worden ist (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114).

    Deshalb können nur die in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden Grundlage des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Solche Fristenregelungen, an deren Wirksamkeit weder unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit noch unter demjenigen der Transparenz Zweifel bestehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113 m.w.N.), zielen darauf ab, dem Versicherer eine Grundlage für die Überprüfung seiner Leistungspflicht zu bieten, außerdem sollen schwer aufklärbare Spätschäden ausgegrenzt werden.

    Nur in Ausnahmefällen ist es dem Versicherer verwehrt, sich auf eine Fristversäumnis zu berufen (BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113).

    Allgemein handelt ein Versicherer treuwidrig, wenn er gegenüber dem Versicherungsnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er auf die Einhaltung der Frist keinen Wert legt, und ihn deshalb davon abhält, rechtzeitig die erforderlichen Feststellungen treffen zu lassen (OLG Koblenz, RuS 2013, 89, bestätigt durch BGH, Urteil vom 20. Juni 2012 - IV ZR 39/11, VersR 2012, 1113; OLG Zweibrücken, RuS 2008, 125;… Mangen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 47 Rn. 171).

  • OLG Saarbrücken, 18.10.2023 - 5 U 41/23

    Unfallversicherung: Rechtsmissbrauch bei Berufung des Versicherers auf den Ablauf …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).

    Ungeachtet der Tatsache, dass der Kläger bis zuletzt keine ausreichende ärztliche Feststellung vorgelegt hat und der sich daran anschließenden Frage, ob auch diese Anspruchsvoraussetzung im Rahmen des § 186 VVG durch entsprechende Feststellungen im Rechtsstreit ersetzt werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371 m.w.N.), käme das allenfalls dann in Betracht, wenn die Beklagte den nach § 186 Satz 1 VVG bei Anzeige eines Versicherungsfalles gebotenen, in Textform zu erteilenden Hinweis auf vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen sowie einzuhaltende Fristen unterlassen hätte.

    Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer trotz Fristablaufs den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036), oder wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein zusätzlicher Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er dies gleichwohl unterlässt und die ihm zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).

  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das Versäumen der Fristen, deren Einhaltung nach den Bedingungen als Anspruchsvoraussetzung ausgestaltet ist, führt daher selbst dann zum Leistungsausschluss, wenn den Versicherungsnehmer daran kein Verschulden trifft (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).

    Deshalb können nur die in der ärztlichen Invaliditätsfeststellung beschriebenen unfallbedingten Dauerschäden Grundlage des Anspruchs auf Invaliditätsentschädigung sein (BGH, Urteil vom 7. März 2007 - IV ZR 137/06, VersR 2007, 1114; Urteil vom 1. April 2015 - IV ZR 104/13, VersR 2015, 617; Senat, Urteil vom 5. August 2022 - 5 U 97/20, VersR 2022, 1362).

  • OLG Saarbrücken, 20.06.2007 - 5 U 70/07

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Es entspricht ganz allgemeiner Ansicht, dass bei Fehlen einer - wie hier - geforderten fristgerechten "schriftlichen" Feststellung eine Zeugenaussage des Arztes nicht ausreicht, weil dann die bis dahin nicht getroffene Feststellung erst mit dieser Aussage der Vorstellungswelt des Arztes heraus nach außen dringen würde (OLG Jena, RuS 2022, 162;… Piontek, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., Ziff. 2 AUB Rn. 15;… Grimm/Kloth, Unfallversicherung 6. Aufl., Ziff. 2 AUB 2014 Rn. 27; zu älteren Bedingungen auch Senat, Urteil vom 20. Juni 2007 - 5 U 70/07, VersR 2008, 199; OLG Celle, RuS 2010, 476).

    Soweit dies für abweichende Versicherungsbedingungen, die - im Gegensatz zu den hier verwendeten - nicht ausdrücklich eine "schriftliche" Feststellung fordern, vereinzelt anders gesehen worden ist (so OLG Karlsruhe, VersR 2005, 1230;… a.A. Grimm, a.a.O., Ziff. 2. AUB 2014 Rn. 27; vgl. auch Senat, Urteil vom 20. Juni 2007 - 5 U 70/07, VersR 2008, 199), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Durch die Verwendung des Wortes "Ausbruch" wird aus Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85 und ständig) schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch auf den Zeitpunkt abgestellt, in dem die ersten Symptome der Erkrankung auftraten.
  • BGH, 22.05.2019 - IV ZR 73/18

    Versicherung für fremde Rechnung; Informationsobliegenheit des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer trotz Fristablaufs den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036), oder wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein zusätzlicher Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er dies gleichwohl unterlässt und die ihm zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 203/18

    Zustandekommen eines Anwaltsvertrages; Abwarten der Deckungszusage des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Darüber hinaus steht nach den vorgelegten Unterlagen fest, dass die Beklagte dem Kläger bereits mit E-Mail vom 2. September 2020 (Anlage B2) - in zulässiger Abänderung der Bedingungslage, vgl. § 191 VVG; OLG Naumburg, VersR 2023, 367, 372; zustimmend Kloth/Piontek, RuS 2024, 389, 391 - mitgeteilt hatte, die Invalidität müsse innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherungsnehmer geltend gemacht sein, auch wenn ihr der Unfall zuvor bereits gemeldet worden sei; spätestens dieses ihn einseitig begünstigende Angebot, die Fristen auf 18 Monate zu verlängern, hat der Kläger, der sich im vorliegenden Rechtsstreit auf die rechtzeitige ärztliche Invaliditätsfeststellung beruft, stillschweigend angenommen, wobei eine Erklärung der Annahme gegenüber der Beklagten unter diesen Umständen nach der Verkehrssitte entbehrlich war (OLG Naumburg, VersR 2023, 367, 372; vgl. BGH, Urteil vom 14. Februar 2019 - IX ZR 203/18, NJW-RR 2019, 1076 Rn. 20).
  • BGH, 30.11.2005 - IV ZR 154/04

    Berufung des Versicherers auf die nicht rechtzeitige Feststellung der Invalidität …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer trotz Fristablaufs den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036), oder wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein zusätzlicher Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er dies gleichwohl unterlässt und die ihm zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 43/94

    Versäumung der Frist zur Geltendmachung unfallbedingter Invalidität

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2025 - 5 U 31/24
    Das kann der Fall sein, wenn der Versicherer trotz Fristablaufs den Versicherten veranlasst hat, sich umfangreichen Untersuchungen zur Feststellung der umstrittenen Invalidität zu unterziehen (BGH, Urteil vom 5. Juli 1995 - IV ZR 43/94, BGHZ 130, 171; Urteil vom 28. Juni 1978 - IV ZR 7/77, VersR 1978, 1036), oder wenn dem Versicherer bereits vor Fristablauf ein zusätzlicher Belehrungsbedarf des Versicherungsnehmers hinsichtlich der zu wahrenden Frist deutlich wird, er dies gleichwohl unterlässt und die ihm zugänglichen ärztlichen Unterlagen den Eintritt eines Dauerschadens als Unfallfolge nahelegten (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 2005 - IV ZR 154/04, VersR 2006, 352; Urteil vom 22. Mai 2019 - IV ZR 73/18, VersR 2019, 931; Senat, Urteil vom 18. Oktober 2023 - 5 U 41/23, RuS 2024, 371).
  • BGH, 28.06.1978 - IV ZR 7/77

    Voraussetzungen der Eintrittspflicht des privaten Unfallversicherers

  • OLG Saarbrücken, 05.08.2022 - 5 U 97/20

    Private Unfallversicherung: Ärztliche Feststellung einer Invalidität

  • OLG Koblenz, 28.01.2011 - 10 U 109/10

    Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei psychischen …

  • OLG Karlsruhe, 07.02.2005 - 12 U 304/04

    Unfallversicherung: Schriftformerfordernis der ärztlichen Feststellung der …

  • OLG Zweibrücken, 14.04.2005 - 1 U 5/05

    Invaliditätsentschädigung durch die private Unfallversicherung: Inhaltliche …

  • OLG Jena, 30.07.2021 - 4 U 1149/20

    Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung bei einem …

  • OLG Celle, 12.03.2009 - 8 U 200/08
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