Rechtsprechung
| OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 426 Abs. 1 Satz 2 BGB; §§ 4 Abs. 3, 24 Abs. 2 Satz 4 BBodSchG
Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung von Ausgleichsansprüchen zwischen zur Sanierung Verpflichteten gemäß § 24 Abs. 2 S. 4 BBodSchG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Verjährungsfristbeginn von bodenrechtlichen Ausgleichsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Altlasten: Verjährungsfristbeginn von bodenschutzrechtlichen Ausgleichsansprüchen (IMR 2012, 25)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 08.10.2010 - 4 O 1078/09
- OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11
Papierfundstellen
- NZM 2011, 745
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 52/07
Rechtstellung des Vermieters und Grundstückseigentümers bei Bodenverunreinigungen …
Auszug aus OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10
Die Revision der Beklagten wurde vom BGH mit Urteil vom 01.10.2008 ebenfalls zurückgewiesen (NJW 2009, 139).Der BGH hat bereits in dem unter Ziff. I. erwähnten Vorverfahren am 01.10.2008 (NJW 2009, 139) entschieden, dass im vorliegenden Fall ein Ausgleichsanspruch nach § 24 Abs. 2 BBodSchG nicht deshalb verneint werden kann, weil der Kläger bereits vor einer förmlichen Anordnung der Verwaltungsbehörde tätig geworden ist.
Unabhängig von dem Eingreifen der Verjährungseinrede stellt sich die Abweisung der Klage in Höhe eines Betrages von 3.499 EUR aus der Rechnung des Sachverständigen Dr. E. vom 22.11.2003 bereits deshalb als unzutreffend dar, weil diese Rechnung schon nicht Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits, sondern des erwähnten Vorprozesses war, in dem dem Kläger der Betrag rechtskräftig zuerkannt worden ist (vgl. Bl. 4 d. A. sowie Urteil des BGH vom 01.10.2008, NJW 2009, 139).
Zweck des neuen Ausgleichsanspruchs in § 24 Abs. 2 BBodSchG ist insbesondere, einen Rückgriff des in Anspruch genommenen Grundstückseigentümers gegen den früheren Verursacher der Altlast zu ermöglichen (vgl. auch BGH, NJW 2009, 139).
Dass es sich bei dieser Gesetzesergänzung um eine Klarstellung des von Anfang an vom Gesetzgeber Gewollten handelt und die dreijährige Verjährungsfrist daher uneingeschränkt auch auf vor dem 09.12.2004 entstandene Ausgleichansprüche Anwendung findet, hat der BGH in der Entscheidung vom 01.10.2008 (NJW 2009, 139) bereits ausgesprochen, wobei er sich mit dem Zeitpunkt des Verjährungsbeginns allerdings nicht auseinanderzusetzen hatte.
- OLG Bremen, 23.03.2007 - 5 U 44/06
Ausgleichsanspruch des Eigentümers gegen ehemaligen Grundstücksmieter wegen …
Auszug aus OLG Bremen, 24.03.2011 - 5 U 32/10
Gegen das der Klage stattgebende Urteil des Landgerichts Bremen vom 15.06.2006 (Az. 7 O 1488/04b) hatte die Berufung der Beklagten keinen Erfolg, sondern wurde mit Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 23.03.2007 zurückgewiesen (Az. 5 U 44/06).
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 - 18 U 95/11
Ausgleichsansprüche des Grundstückseigentümers gegen den Verursacher von …
Rn. 282 Der Auffassung des OLG Bremen, wonach die Verjährung erst mit der vollständigen Beendigung der Sanierungsmaßnahmen, nicht bereits aber mit dem Abschluss einzelner Teilmaßnahmen beginnt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 24.03.2011 - 5 U 32/10 -, BeckRS 2011, 13194) hat der BGH mit Urteil vom 18.10.2012 (III ZR 312/11. NJW 2012, 3777) zwischenzeitlich bestätigt. - BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11
Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs
Rn. 5 Nach Auffassung des Berufungsgerichts (NZM 2011, 745) hat der Kläger gegen die Beklagte dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausgleich aller durch die Grundwassersanierung auf seinem Grundstück angefallenen Kosten, soweit diese nach § 24 Abs. 2 BBodSchG auszugleichen sind.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 15.06.2010 - 5 U 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entscheidung des Berufungsgerichts bei grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.01.2010 - 12 O 477/08
- OLG Stuttgart, 21.05.2010 - 5 U 32/10
- OLG Stuttgart, 15.06.2010 - 5 U 32/10
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.05.2010 - 5 U 32/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Anlegers wegen Beteiligung an der Luxemburgischen Aktiengesellschaft; Rückzahlung des Anlagebetrages; Zurechnung der Pflichtverletzung eines Angestellten bei der Vertragsanbahnung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 22.01.2010 - 12 O 477/08
- OLG Stuttgart, 21.05.2010 - 5 U 32/10
- OLG Stuttgart, 15.06.2010 - 5 U 32/10
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07
Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.05.2010 - 5 U 32/10
Nur wer die Schädigung des Anlegers billigend in Kauf nimmt, kann gemäß § 826 BGB haften (BGH NJW 2008, 1734 [BGH 19.02.2008 - XI ZR 170/07] ).
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