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Weitere Entscheidungen unten: OLG Brandenburg, 15.02.2018 | SG Dresden, 09.05.2018

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,6914
OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,6914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.01.2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,6914)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,6914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 94 § 2a; ARB 94 § 4 (1) a; ARB 94 § 5
    Umfang einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2018, 1062
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • LG Bonn, 20.05.2016 - 1 O 80/16

    Auskunftsanspruch, Vollmacht, Rechtsbindungswillen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.3.2017 - Az: 14 O 192/16 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das vor dem Landgericht Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 1 O 80/16 geführte Verfahren - Teilklage der H. Allgemeine Versicherung-AG gegen den Kläger, Widerklage des Klägers gegen die H. Allgemeine Versicherung-AG - aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag Nummer XXXXXXXX/12 bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren.

    Der Kläger verlangt von der Beklagten bedingungsgemäßen Rechtsschutz für einen Rechtsstreit zwischen ihm und der H. Allgemeine Versicherung AG vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16).

    Nachdem der Kläger von seinem Vorhaben, sein altes Wohnhaus behindertengerecht umzubauen, abgerückt war und sich ein neues Einfamilienhaus nach seinen Bedürfnissen erbauen ließ, nimmt die H. Allgemeine Versicherung AG den Kläger im Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken - 1 O 80/16 - auf Rückzahlung eines Teilbetrages in Höhe von 250.000 EUR in Anspruch, weil die Geldmittel nicht ihrem Zweck entsprechend verwendet worden seien, sodass der Rechtsgrund für die Zahlung an den Kläger weggefallen sei.

    Weil die Beklagte sich eines Rückzahlungsanspruchs in voller Höhe berühmte, erhob der Kläger in diesem Verfahren 1 O 80/16 vor dem Landgericht Saarbrücken Widerklage und beantragt die Feststellung, dass der H. Allgemeine Versicherung AG auch über den geltend gemachten Teilbetrag hinaus kein Rückzahlungsanspruch ihm gegenüber zustehe.

    Die Beklagte verweigerte Rechtsschutz für diesen Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16).

    Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage durch Urteil vom 13.03.2017 - Az: 14 O 192/16 - (Blatt 143 der Akten) abgewiesen, weil Schadensersatz-Rechtsschutz nur für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gewährt werde, worum es in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16) nicht gehe.

    unter Abänderung des angefochtenen Urteils festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, ihm für das vor dem Landgericht Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 1 O 80/16 geführte Verfahren - Teilklage der H. Allgemeine Versicherung AG gegen Herrn J. L., Widerklage des Herrn L. gegen H. Allgemeine Versicherung AG - aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsscheinnummer: XXXXXXXX/12) bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.

    Der Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16) betrifft nach § 2a ARB 94 die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche des Klägers aus dem Verkehrsunfall vom 20.5.2004.

    In diesem Prozess vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16) geht es um die Frage, ob dem Kläger aus dem Verkehrsunfall vom 20.5.2004 ein entsprechender Schadensersatzbetrag zusteht oder nicht.

  • BGH, 30.04.2014 - IV ZR 47/13

    Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei behauptetem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17
    Frühester Zeitpunkt ist das dem Anspruchsgegner vorgeworfene pflichtwidrige Verhalten ihm gegenüber, auf das er sein Ersatzverlangen stützt (BGH, Urt. v. 30.4.2014 - IV ZR 47/13 - VersR 2014, 742).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3627
OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,3627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.02.2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,3627)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Februar 2018 - 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,3627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    FlErwV § 12 Abs. 2a
    Rücktritt vom Kaufvertrag über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Selbstbewirtschaftungsverpflichtung

  • Wolters Kluwer

    Rücktritt vom Kaufvertrag über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche wegen Verstoßes des Erwerbers gegen die Selbstbewirtschaftungsverpflichtung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Es ist nicht ersichtlich, dass eine höchstrichterliche Entscheidung gleichwohl für die Zukunft richtungsweisend sein kann, weil entweder noch über eine erhebliche Anzahl von Fällen nach altem Recht zu entscheiden oder die Frage für das neue Recht weiterhin von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 154, 288 mwN.).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Da § 12 Abs. 2a Satz 3 FlErwV unabhängig von den Vorstellungen des Gesetzgebers (BT-Drs. 17/4236, 7) als nicht konstitutiv hinweggedacht werden kann, entfaltet die Neuregelung keine Rückwirkung (vgl. BVerfG-K NVwZ 2016, 300 Rn. 48 f. mwN.).
  • BGH, 15.11.1996 - V ZR 292/95

    Rechtsfolgen der Erfüllungsverweigerung bei einer Zug um Zug zu erbringenden …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Hat nämlich der Zug um Zug leistungspflichtige Gläubiger (§ 298 BGB) erklärt, er werde die Gegenleistung nicht erbringen, genügt ein wörtliches Angebot (BGH NJW 1997, 581).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 6/15

    Erbrecht vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder: Teleologische …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Darüber hinaus erübrigt selbst eine eindeutige Ermittlung der Grenze des möglichen Wortsinns nicht stets die Auslegung anhand der weiteren Auslegungsmethoden, da andernfalls methodisch anerkannte Rechtsinstitute wie die teleologische Extension (Analogie) oder Reduktion nicht denkbar wären (vgl. etwa BGH FamRZ 2017, 1620 Rn. 17 mwN.).
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Dabei ist in aller Regel mit der Auslegung nach dem Wortlaut zu beginnen, und zwar schon deshalb, weil das nach dem Wortlaut sprachlich Mögliche, also der mögliche Wortsinn, den Bereich bildet und die Grenzen absteckt, innerhalb derer ein vom Gesetz verwendeter Begriff überhaupt ausgelegt werden kann (st. Rspr., zum Ganzen etwa BGHZ 46, 74, juris Rn. 13 mwN.).
  • OLG Hamm, 09.12.2010 - 22 U 83/10

    Gewährleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrages wegen unterbliebener …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Auslegungspielraum eröffnet indes der folgende Verweis auf "§ 2 Abs. 2 Satz 3", worauf bereits das Kammergericht in einem den Parteien bekannten, nicht veröffentlichten Urteil vom 21. Juli 2011 (22 U 83/10) in den freilich nicht tragenden Ausführungen hingewiesen hat.
  • OLG Brandenburg, 16.06.2011 - 5 U 33/10

    Rücktritt des Veräußerers vom Erwerbsvertrag für ehemals volkseigene …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    30 f) Ermessensfehlgebrauch bei Ausübung des Rücktrittsrechts durch die Klägerin lässt sich ebenfalls nicht feststellen (vgl. zur Ermessensbindung nach der FlErwV Senat ZOV 2012, 196, juris Rn. 45 ff.).
  • OLG Brandenburg, 31.05.2012 - 5 U 184/09

    Subventionierter Flächenerwerb durch Neueinrichter in den neuen Bundesländern: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.02.2018 - 5 U 33/17
    Die Wirksamkeit der Vertragsbestimmung, gegen die der Beklagte als solche nichts erinnert, unterliegt keinen Bedenken (vgl. nur Senat ZOV 2012, 201, juris Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2024 - V ZR 209/23

    Rücktritt von Grundstückskaufvertrag bei Aufgabe von Selbstbewirtschaftung eines …

    Das Berufungsgericht geht zu Recht davon aus, dass diese Anforderungen in der Regel nicht mehr erfüllt sind, wenn und soweit Flächen an Dritte verpachtet werden (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 18. Februar 2010 - 5 U 106/08, juris Rn. 93; Urteil vom 15. Februar 2018 - 5 U 33/17, juris Rn. 1, 30; KG…, Urteil vom 28. Juni 2021 - 20 U 1112/20, juris Rn. 27; KG…, Beschluss vom 12. Juni 2017 - 23 U 25/17, juris Rn. 6;… Klose/Böcker in MAH AgrarR, 3. Aufl., § 12 Rn. 146;… Heller/Quandt/Sannwald, FlErwV [1996], § 12 Rn. 60).
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Rechtsprechung
   SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17   

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https://dejure.org/2018,36616
SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,36616)
SG Dresden, Entscheidung vom 09.05.2018 - S 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,36616)
SG Dresden, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - S 5 U 33/17 (https://dejure.org/2018,36616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93

    Dienstbeschädigtenrente

    Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
    Die Entschädigung erfolgte entsprechend den Vorschriften der Rentenverordnung (§ 23 Abs. 1 RentVO) der DDR durch die Sozialversicherung (vgl. Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) vom 6. April 1992 - abgedruckt in Rundschreiben des Hauptverbandes VB 43/92 vom 23. April 1992; zur Rechtslage vgl. auch BVerfGE 104, 126, 146 = SozR 3-8570 § 11 Nr. 5 S 49 f = juris RdNr. 61).
  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 128/71

    Beweislast - Ungewißheit - Verkehrsunfall - Verkehrsuntüchtigkeit - Ursachen

    Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
    Die Beweislosigkeit anspruchsbegründender Tatsachen geht nach den allgemeinen Regeln objektiver Beweislast zu Lasten des Versicherten (BSGE 35, 216, 217).
  • OLG Hamburg, 26.02.1997 - 5 U 102/95

    Ansprüche des Käufers einer Eigentumswohnung auf Kostenvorschuss zur Beseitigung …

    Auszug aus SG Dresden, 09.05.2018 - S 5 U 33/17
    Hiergegen wendet sich der Kläger mit der am 31.05.1995 bei der Beklagten eingegangenen Klage, die nach Weiterleitung an das Gericht unter dem Aktenzeichen S 5 U 102/95 geführt wurde.
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