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Weitere Entscheidung unten: LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3302
OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04 (https://dejure.org/2005,3302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20.01.2005 - 5 U 38/04 (https://dejure.org/2005,3302)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 5 U 38/04 (https://dejure.org/2005,3302)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • aufrecht.de

    "Ahoj-Brause" ist eine bekannte Marke im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 6
    "Ahoj-Brause"; Lizenzierung einer Marke ausserhalb des Warenähnlichkeitsbereichs

  • rechtsportal.de

    Kennzeichenverletzung bei Verwendung der Wort/Bildmarke "Ahoj-Brause" als Aufdruck auf T-Shirt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    T-Shirt mit Aufdruck einer Traditionsmarke

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    "Ahoj-Brause" als bekannte Marke; Lizensierung der Marke Ahoj-Brause außerhalb des Warenähnlichkeitsbereichs; Kennzeichenmäßige Benutzung der Marke Ahoj-Brause auf der Frontseite eines im Übrigen unbedruckten weißen T-Shirts; Voraussetzungen für eine kennzeichenmäßige ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 258
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04
    Der durch den Vertrieb mit dem T-Shirt "Ahoj-Brause" erzielte Gewinn ist allein auf die Kennzeichenverletzung zurückzuführen und ohne Abschlag als Schadensersatz zu leisten ( Abgrenzung zu OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 274 ).

    Ohne Erfolg bleibt der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des OLG Frankfurt in GRUR-RR 2003, 274.

  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04
    Nach den dazu von der Rechtsprechung entwickelten rechtlichen Obersätzen setzt die kennzeichenmäßige Benutzung eines Zeichens voraus, dass der Verkehr aufgrund seiner Verwendung, so wie sie sich ihm darstellt, zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware oder zur Unterscheidung unterschiedlicher Vertriebsstätten (BGH GRUR 94, 635, 636 "Pulloverbeschriftung").
  • BGH, 03.04.1981 - I ZR 72/79

    Warenzeichen - Verwendung - Championne du Monde - Fahrradsname

    Auszug aus OLG Hamburg, 20.01.2005 - 5 U 38/04
    Dabei genügt es, wenn ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs zu dieser Auffassung kommen kann, wobei zum Schutze des Kennzeicheninhabers eine objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit genügt, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (z.B. BGH GRUR 81, 592, 593 "Championne du Monde";… weitere zahlreiche Nachweise bei Ingerl-Rohnke a.a.O., § 14 Rn.100-105).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 92/08

    DDR-Logo

    Zeichen, die dem Verkehr - wenn auch in anderem Zusammenhang - als Produktkennzeichen bekannt sind, wird er häufig ebenso als Kennzeichen ansehen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258, 260).
  • BGH, 14.01.2010 - I ZR 82/08

    Keine Markenverletzung durch Zeichen "CCCP" und "DDR" auf Kleidungssstücken

    Zeichen, die dem Verkehr, wenn auch in anderem Zusammenhang bekannt sind, wird er häufig ebenso als Kennzeichen ansehen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258, 260).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 280/06

    CCCP

    Diese Rechtsprechung des Senats ist zu präzisieren im Hinblick auf Zeichen, die - wie das hier streitgegenständliche - jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten (anders etwa die Zeichen "Trabant" oder "Interflug", vgl. auch HansOLG, 5. Senat, GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang und der damit einhergehenden Überwindung der Schutzhindernisse gem. § 8 II Nrn. 4, 5, 6, 8, 9 MarkenG (…vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, § 8 Rn. 309 f. und BPatG GRUR 1993, 47 - SHAMROCK) überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind.

    Die Bezeichnung "Sailing On The Wind" (3 U 57/99) kommt originär als Herkunftshinweis für Oberbekleidung in Betracht, das Zeichen "Trabant" (3 W 88/04) ist auch in der DDR als Marke benutzt worden (vgl. auch HansOLG, 5. Senat, GRUR-RR 2005, 258-Ahoj-Brause).

  • OLG Hamburg, 05.01.2006 - 5 W 1/06

    Markenrecht: Verwendung bekannter Marken auf sog. Abi-T-Shirts

    Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem von der Antragstellerin genannten Fall "Ahoj Brause" zu vergleichen ( Senat GRUR-RR 05, 258 ).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen …

    Eine andere Auslegung folgt nicht aus der von der Antragsstellerin zitierten Entscheidung Ahoj Brause des OLG Hamburg (GRUR-RR 2005, 258, 259).
  • BPatG, 23.08.2011 - 33 W (pat) 526/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "SCORPION BODO'S FINEST (Wort-Bild-Marke) / …

    Zwar geht der Verkehr bei Bildern, Motiven, Symbolen und Wörtern auf der Vorderseite von Bekleidungsstücken nicht generell davon aus, dass es sich um einen Herkunftshinweis handelt; indes wird der Verkehr in der Regel solche Zeichen, die ihm in anderem Zusammenhang als Produktkennzeichen bekannt sind, ebenso als Markenkennzeichen für Bekleidungsstücke ansehen (BGH GRUR 2010, 838 (Nr. 20) - DDR Staatswappen; OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258 (260) - Ahoj Brause).
  • OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08

    Nachahmung der (als Wort-/Bildmarke geschützten) Gestaltung von Bettwäsche; …

    Dass eine Verwendung zugleich dekorative Funktionen erfüllt, ändert demnach nichts an der grundsätzlichen Möglichkeit, im Verkehr auch als Herkunftshinweis zu wirken (HansOLG GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause).

    Vielmehr lässt sich gerade nicht feststellen, dass hier wenigstens ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in der Gestaltung der streitgegenständlichen Bettbezüge und Kissen einen Herkunftshinweis sieht (vgl. zu diesem Kriterium: BGH GRUR 81, 592, 593 - Championne du Monde; HansOLG GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause):.

  • KG, 07.06.2011 - 5 W 127/11

    Markenrecht: Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks auf T-Shirts "HELD

    Zwar wird heutzutage die Marke eines Bekleidungsartikels nicht ganz selten auch derart großflächig abgebildet (nach dem Motto "kaufe teurer und zeige es jedem"), so dass der Verbraucher mit einer solchen Verwendung vertraut ist (…OLG Hamburg, MarkenR 2005, 332, juris Rn. 32 - Seid bereit JP; GRUR-RR 2005, 258, juris Rn. 22 - Ahoj-Brause; BPatG…, Beschluss vom 1.8.2006 - 27 W pat 231/05, juris Rn. 16, Seid bereit JP).
  • LG Köln, 25.09.2012 - 33 O 719/11

    Beeinträchtigung der Wertschätzung einer lizenzierten Marke bei Verwendung des …

    Aber auch Zeichen, die ihm, wenn auch in anderem Zusammenhang bekannt sind, wird er häufig als Kennzeichen ansehen (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 258, 260).
  • LG Köln, 27.07.2021 - 33 O 68/20
    So liegt es, wenn die Kennzeichnungskraft der bekannten Marke ausgenutzt wird, was wiederrum dann der Fall ist, wenn aufgrund der Bekanntheit der Marke die Aufmerksamkeit des Publikums erreicht und dadurch die werbliche Kommunikation erleichtert, also ein Kommunikationsvorsprung erreicht werden kann (OLG Hamburg, Urt. v. 20.01.2005 - 5 U 38/04, GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause).
  • OLG Saarbrücken, 02.07.2004 - 5 W 134/04

    Hausratversicherung: Gefahrerhöhung für eine Zweitwohnung bei Leerstand der …

  • OLG München, 24.04.2008 - 29 U 4160/07

    Bestehen einer Erstbegehungsgefahr für eine drohende Markenverletzung als …

  • LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 2a O 145/13
  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 3000/17

    Chupa Chups - Unionsmarkenrecht: Internationale Zuständigkeit bei mehreren …

  • LG Düsseldorf, 08.06.2016 - 2a O 26/15
  • BPatG, 01.08.2006 - 27 W (pat) 231/05
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   LSG Schleswig-Holstein, 28.10.2004 - L 5 U 38/04   

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