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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21106
OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,21106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.07.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,21106)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,21106)
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Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Im Übrigen hat das Landgericht auf das Senatsurteil vom 19.07.2019 (5 U 1670/18) Bezug genommen.

    Rn. 20 Diesbezüglich hat der Senat in seinem Urteil vom 19.07.2019, Az. 5 U 1670/18, in Übereinstimmung mit inzwischen zahlreichen obergerichtlichen Entscheidungen die Auffassung vertreten, die zu revidieren er bislang keine Veranlassung sieht, angesichts der durchaus nicht klaren Vorgaben der bereits erwähnten EG-Normen zur Reichweite des Ausnahmetatbestandes "Motorschutz" und der damaligen Genehmigungspraxis des Kraftfahrtbundesamtes liege die Annahme eines vorsätzlichen Handelns der Beklagten im Hinblick auf die (unterstellte) Unerlaubtheit der gewählten Art der Motorsteuerung eher fern.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Rn. 14 Dem Käufer - auch dem Zweit- oder Drittkäufer - eines mit einem nach den europarechtlichen Vorschriften nicht zulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeuges kann nicht nur ein kaufrechtlicher Gewährleistungsanspruch unter dem Gesichtspunkt eines Sachmangels, sondern auch ein Anspruch gegen den Hersteller wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB zustehen, wie dies der BGH in einem sog. VW-Fall inzwischen entschieden hat (Urteil vom 25.05.2020, VI ZR 252/19).
  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit des betreffenden Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH, NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • BGH, 04.02.2004 - XII ZR 301/01

    Langfristige Mietverträge sind keine kreditähnlichen Geschäfte

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit des betreffenden Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH, NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • OLG Stuttgart, 22.09.2020 - 16a U 55/19

    Notwendigkeit eines Beweisantragshinweises, unzulässige Abschalteinrichtung und …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Mit der Tatbestandswirkung der vom Kraftfahrtbundesamt bestandskräftig erteilten und unverändert - also nicht durch nachträgliche Nebenbestimmungen eingeschränkt - wirksamen Typ-Genehmigung wäre nicht vereinbar, wenn der Senat annähme, die Beklagte habe (auch) dem Kläger gegenüber mit dem Inverkehrbringen des streitgegenständlichen Fahrzeuges, das dem genehmigten Typ entspricht, gegen die guten Sitten verstoßen, weil das Fahrzeug mit einer nicht zulässigen Abschalteinrichtung versehen sei, die der Erteilung einer Genehmigung entgegenstünde (so auch OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 07.08.2019, Az. 7 U 726/19; OLG Frankfurt, Urteil vom 12.06.2020, Az. 10 U 193/19; OLG Oldenburg, Hinweisbeschluss vom 27.01.2020, Az. 5 U 395/19; OLG Stuttgart, Termin vorbereitende Verfügung vom 04.05.2020 im Verfahren Az. 16 a U 55/19; Senat, Hinweisbeschlüsse vom 03.06.2020 und vom 22.07.2020, Az. 5 U 3968/19 bzw. Az. 5 U 697/20).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit des betreffenden Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH, NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 125/04

    Rechtsnatur eines Bescheides der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit des betreffenden Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH, NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.07.2020 - 5 U 4765/19
    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes besagt, dass dann, wenn die zuständige Verwaltungsbehörde einen wirksamen Verwaltungsakt erlassen hat, der ein bestimmtes Verhalten ausdrücklich erlaubt, etwa durch eine Genehmigung, die Zulässigkeit des betreffenden Verhaltens einer Nachprüfung durch die Zivilgerichte so lange entzogen ist, als der Verwaltungsakt nicht durch die zuständige Behörde oder ein Verwaltungsgericht aufgehoben worden oder nichtig ist (BGHZ 73, 114; BGH, NJW 1998, 3055; BGHZ 158, 19; BGH, NVwZ-RR 2008, 154; BGH, NVwZ-RR 2010, 272; BGHZ 205, 195).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Selbst wenn die Beklagte dabei - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen …

    Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der Abgasrückführung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung zu prüfen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 286/20

    Anspruch gegen die Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen Verwendung einer …

    Selbst wenn die Beklagte dabei - nach den einschlägigen Vorschriften auch erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (vgl. OLG München…, Beschluss vom 1. März 2021 - 8 U 4122/20, juris Rn. 63; OLG Nürnberg, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 5 U 4765/19, BeckRS 2020, 17693 Rn. 17; Führ, NVwZ 2017, 265, 269; a.A. wohl OLG Schleswig…, Urteil vom 28. August 2020 - 1 U 137/19, juris Rn. 62 ff.).
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   OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,10883
OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.02.2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Februar 2020 - 5 U 4765/19 (https://dejure.org/2020,10883)
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    In einer solchen unter anderem temperaturabhängigen Steuerung der Abgasrückführung eine Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 vom 20.6.2007 zu sehen, unterliegt angesichts der weiten Fassung dieser Bestimmung (siehe auch BGH, Beschluss vom 8.1.2019, NJW 2019, 1133) keinen Bedenken; auch der Senat ist in seinem Urteil vom 19.7.2019, das ebenfalls ein mit einem Motor der Baureihe OM 651 ausgestattetes Fahrzeug der Beklagten betraf, hiervon ausgegangen, ohne dies ausdrücklich festzustellen.
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges: …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Für das Vorliegen einer etwaigen Schädigungsvorsatzes muss auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des konkreten Fahrzeugs durch die Beklagte abgestellt werden; der heutige Meinungsstand - und insbesondere die heutige Auffassung eines Zivilgerichts - ist dagegen nicht maßgeblich - (OLG München…, Beschluss vom 29.8.2019, 8 U 1449/19, Rz. 164 bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019, 10 U 134/19, NJW-RR 2019, 1489, Rz 92 bei Juris).
  • LG Stuttgart, 17.01.2019 - 23 O 172/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers bei einem nicht vom …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Rn. 13 Zum einen steht der Annahme eines Vorsatzes entgegen, dass die zitierten Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 - entgegen der Auffassung des Landgerichts Stuttgart in der vielfach zitierten Entscheidung vom 17.1.2019, Az 23 O 172/18 - keineswegs so klar formuliert sind, dass sich die Verwendung einer temperaturabhängigen oder sonst variablen Abgasrückführung eindeutig als unzulässig darstellen müsste.
  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Für das Vorliegen einer etwaigen Schädigungsvorsatzes muss auf den Zeitpunkt des Inverkehrbringens des konkreten Fahrzeugs durch die Beklagte abgestellt werden; der heutige Meinungsstand - und insbesondere die heutige Auffassung eines Zivilgerichts - ist dagegen nicht maßgeblich - (OLG München, Beschluss vom 29.8.2019, 8 U 1449/19, Rz. 164 bei Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019, 10 U 134/19, NJW-RR 2019, 1489, Rz 92 bei Juris).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Soweit die Gründe der erstrichterlichen Entscheidung überhaupt erwähnt werden, nämlich auf Seite 3 der Berufungsbegründung, wird das Erstgericht mit Aussagen zitiert, die sich in seinem Urteil tatsächlich nicht finden, auch nicht in dem vom Landgericht in Bezug genommenen Urteil des Senats vom 19.7.2019 (5 U 1670/18).
  • BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 04.02.2020 - 5 U 4765/19
    Die nach § 525 ZPO erforderliche Berufungsbegründung muss auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten sein und erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen das angefochtenen Urteil unrichtig sei; dies erfordert eine Auseinandersetzung mit der Argumentation des Erstgerichts (ständige Rechtsprechung des BGH, etwa BGH NJW-RR 2004, 1716).
  • OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 471/20
    Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt - sei es bewusst, da man die rechtliche Einschätzung einer Zulässigkeit von Thermofenstern damals teilte, oder unbewusst mangels hinreichender eigener Kompetenz oder Personalstärke - davon absah, der Beklagten detailliertere Angaben abzufordern, dann geschah dies nicht aufgrund einer Täuschung, sondern offensichtlich deshalb, weil das Kraftfahrt-Bundesamt damals die ihm vorliegenden Hinweise auf ein verbautes Thermofenster als nicht bedenklich einstufte (so auch OLG Nürnberg BeckRS 2020, 8420 sowie BeckRS 2020, 17693).
  • OLG Hamm, 12.12.2022 - 3 U 53/22
    Daher kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zur Verwendung des Thermofensters sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Hamm, 22.02.2023 - 3 U 106/22

    Verneinung von Schadensersatzansprüche des Käufers eines angeblich vom …

    Rn. 64 Selbst wenn der streitgegenständliche Fahrzeugtyp mit einer oder mehreren unzulässigen Abschalteinrichtung versehen gewesen sein sollte, ist daher, wie das Landgericht zutreffend entschieden hat, - insbesondere aufgrund der Ausführungen der Beklagten zur Problematik des sog. Ammoniakschlupfes und einer AdBlue-Überdosierung beim SCR-System - nicht auszuschließen, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zu dem Einbau und der Verwendung der Funktionen sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was der Feststellung der besonderen Verwerflichkeit und damit einer sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021, Az.: VII ZR 126/21; OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Hamm, 08.02.2023 - 3 U 105/22

    Zurückweisung des Aussetzungsantrags im Verfahren über Ansprüche eines angeblich …

    Rn. 65 Selbst wenn der streitgegenständliche Fahrzeugtyp mit einer oder mehreren unzulässigen Abschalteinrichtung versehen gewesen sein sollte, ist daher - wie das Landgericht zutreffend entschieden hat - nicht auszuschließen, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zu dem Einbau und der Verwendung der Funktionen sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was der Feststellung der besonderen Verwerflichkeit und damit einer sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.09.2021, Az.: VII ZR 126/21; OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Nürnberg, 01.02.2022 - 1 U 4358/21

    Verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrige Schädigung, Feststellungen …

    Hätte das Kraftfahrtbundesamt diesen für unzureichend gehalten, hätte es weitere Angaben verlangen können und auch müssen (vgl. zu ähnlicher Fallgestaltung auch OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2020 - 5 U 5765/19, BeckRS 2020, 8420, Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 03.11.2021 - 1 U 3287/21

    Rechtsanwaltsgebühren, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Erfolgsaussichten …

    Hätte das Kraftfahrtbundesamt diesen für unzureichend gehalten, hätte es weitere Angaben verlangen können und auch müssen (vgl. zu ähnlicher Fallgestaltung auch OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2020 - 5 U 5765/19, BeckRS 2020, 8420, Rn. 14).
  • OLG Hamm, 27.09.2021 - 3 U 38/21
    Daher kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zu dem Einbau und der Verwendung des Thermofensters sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was einer sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Hamm, 24.01.2022 - 3 U 117/21
    Daher kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass die Beklagte die Rechtslage fahrlässig verkannt hat oder dass ein seinerzeit vertretbares Normverständnis zu dem Einbau und der Verwendung des Thermofensters sowie dem Inverkehrbringen der mit dieser Einrichtung ausgestatteten Fahrzeuge geführt hat, was einer sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB entgegensteht (vgl. auch OLG München, Beschlüsse vom 08.04.2021 und vom 01.03.2021, Az.: 8 U 4122/20; OLG Brandenburg, Beschlüsse vom 29.01.2021 und vom 24.03.2021, Az.: 11 U 113/20; OLG Koblenz, Urteil vom 08.02.2021, Az.: 12 U 471/20; OLG Hamm, Urteil vom 06.07.2020, Az.: 17 U 168/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2020, Az.: 5 U 4765/19; OLG Schleswig, Beschluss vom 19.12.2019, Az.: 3 U 13/19).
  • OLG Koblenz, 01.02.2022 - 10 U 891/21

    Ansprüche nach Erwerb eines vermeintlich vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs …

    Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt - sei es bewusst, da man die rechtliche Einschätzung einer Zulässigkeit von Thermofenstern damals teilte, oder unbewusst mangels hinreichender eigener Kompetenz oder Personalstärke - davon absah, der Beklagten detailliertere Angaben abzufordern, dann geschah dies nicht aufgrund einer Täuschung, sondern offensichtlich deshalb, weil das Kraftfahrt-Bundesamt damals die ihm vorliegenden Hinweise auf ein verbautes Thermofenster als nicht bedenklich einstufte (so auch OLG Nürnberg, BeckRS 2020, 8420, sowie BeckRS 2020, 17693).
  • LG Regensburg, 24.09.2021 - 34 O 380/21

    Kein Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters

    Hätte das Kraftfahrtbundesamt die Angaben für unzureichend gehalten, hätte es weitere Angaben verlangen können und auch müssen (vgl. zu ähnlicher Fallgestaltung auch OLG Nürnberg, Urteil vom 4.2.2020 - 5 U 5765/19, BeckRS 2020, 8420, Rn. 14).
  • LG Wuppertal, 22.12.2021 - 2 O 396/20
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