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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 08.10.2001 - 5 U 49/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9435
OLG Rostock, 08.10.2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08.10.2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
OLG Rostock, Entscheidung vom 08. Oktober 2001 - 5 U 49/00 (https://dejure.org/2001,9435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 648 a
    Bauhandwerkssicherung nur bis zur Abnahme; Vorleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Restwerklohnanspruch für die Errichtung eines Hauses bei einem dem Bauherrn zustehenden Vertragsstrafenanspruch; Verwirkung einer Vertragsstrafe durch Überschreiten der Ausführungsfrist in der geforderten vertraglich geregelten Qualität; Schlechterfüllung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648a; VOB/B § 11
    Begründetheit eines Sicherungsverlangens nach Abnahme der Werkleistung; Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Vorhandensein von Mängeln zum Fertigstellungstermin

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2002, 97
  • BauR 2004, 92
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    c) Etwas anderes kann entgegen einer Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. Rathjen, BauR 2002, 242 ff.; Frank, Jahrbuch Baurecht 2002, 143, 147 ff., jeweils m.w.N.; OLG Rostock, NZBau 2002, 97; OLG Hamm, NJW-RR 2001, 806) nicht daraus hergeleitet werden, daß der Unternehmer nach § 648a Abs. 5 BGB das Recht hat, den Vertrag aufzuheben.
  • OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 206/01

    § 648a BGB nach Abnahme nicht anwendbar!

    Die höchstrichterlich - soweit ersichtlich - noch nicht entschiedene Frage, ob § 648 a BGB auch nach Abnahme der Werkleistung noch anwendbar ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung umstritten (verneinend etwa OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001 -25 W 48/00, NJW-RR 2001, 806ff.; OLG Rostock, Urteil vom 08.10.2001 - 5 U 49/00, BI.
  • OLG Rostock, 11.04.2002 - 7 U 100/01

    Umfang der Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB

    Der Senat sieht auch im Hinblick auf die Entscheidungen des 5. Senates vom 08.10.2001 (Az.: 5 U 49/00) und des OLG Hamm vom 07.03.2001 (NJW-RR 01, 806) keine Veranlassung, von seiner Auffassung abzuweichen.
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