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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10214
OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 5 U 50/06 (https://dejure.org/2008,10214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.01.2008 - 5 U 50/06 (https://dejure.org/2008,10214)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 5 U 50/06 (https://dejure.org/2008,10214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    VerkFlBerG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 1; ;... VerkFlBerG § 3 Abs. 2; ; VerkFlBerG § 3 Abs. 3; ; VerkFlBerG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; VerkFlBerG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; VerkFlBerG § 7 Abs. 4; ; VerkFlBerG § 8; ; VerkFlBerG § 8 Abs. 1; ; VerkFlBerG § 14 Abs. 1 Satz 1; ; VerkFlBerG § 14 Abs. 1 Satz 3; ; SachenRBerG § 103 Abs. 1 Satz 1; ; BrbgStraßenG § 2 Abs. 2 Nr. 1; ; BrbgStraßenG § 6; ; BrbgStraßenG § 14 Abs. 4; ; BrbgStraßenG § 48 Abs. 7 Satz 1; ; BGB § 242; ; BGB § 912 Abs. 1

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    VerkFlBerG §§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 2, 8 Abs. 1
    Erwerbsrecht des öffentlichen Nutzers von Verkehrsflächen; Ankaufsrecht für Funktionsfläche; Ausschlussfrist für Erwerbsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankaufsrecht des öffentlichen Nutzers nach § 3 Abs. 1 VerkFlBerG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Wirksamkeit eines notariellen Vertragsangebots über eine Grundstücksteilfläche bei Abweichung der vertraglich genannten von der tatsächlichen Größe der Grundstücksteilfläche; Eindeutige Bestimmbarkeit einer unvermessenen kaufgegenständlichen Grundstücksteilfläche durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen …

    Verfahren|Werbungszeitpunkt|Abmahnungszeitpunkt|EV-Antrag vom ||| 327 O 559/05 = 5 U 179/05|30.7.2005|22.8.2005|19.8.2005 327 O 583/05|14.7.2005|26.8.2005|30.8.2005 327 O 586/05 = 5 U 50/06|8.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 587/05 = 5 U 51/06|13.7.2005|26.8.2005|31.8.2005 327 O 598/05 = 5 U 23/06|15.7.2005|26.8.2005|2.9.2005.

    In dem Verfahren 5 U 50/06 bewirbt der Media Markt Münster in den "Westfälischen Nachrichten" unter der Überschrift "200.

    Insoweit wird auf das in den Verfahren 5 U 23/06, 5 U 50/06 und 5 U 51/06 jeweils vorgelegte Anlagenkonvolut Ast 4 verwiesen.

  • OLG Brandenburg, 29.11.2012 - 5 U 152/08

    Verkehrsflächenbereinigung: Ankaufsrecht einer Gemeinde hinsichtlich einer mit …

    Der Senat hält die letztgenannte Ansicht für zutreffend (OLGR Brandenburg 2008, 640 = ZOV 2008, 153, juris Rdnr. 33), doch bedarf der Meinungsstreit hier letztlich keiner Entscheidung, da auch den "strengeren" Anforderungen der letztgenannten Ansicht hier Genüge getan worden ist.
  • OLG Brandenburg, 10.04.2008 - 5 U 68/07

    Ankaufsanspruch (Erwerbsrecht) des öffentlichen Nutzers von Grundeigentum gegen …

    Der Senat hält die letztgenannte - "strengere" - Ansicht für zutreffend (vgl. Senat, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 U 50/06 - ), doch bedarf der Meinungsstreit hier letztlich keiner Entscheidung, da auch den "strengeren" Anforderungen der letztgenannten Ansicht hier - noch - Genüge getan worden ist.
  • VG Schleswig, 16.01.2025 - 2 A 225/22

    Beginn des Laufes der Ausschlussfrist des § 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB bei …

    Für die hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung noch unvermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines Grundstückskaufvertrages genügt es, wenn die Teilfläche in einem maßstabgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestimmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 24. Januar 2008 - 5 U 50/06 -, juris Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030; BGH NJW-RR 2004, 735; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2019 - 3 U 24/19
    Nach allgemeiner Auffassung genügt es für die hinreichende Bestimmtheit nicht genau vermessener Teilflächen und die damit verbundene schuldrechtliche Wirksamkeit eines darauf fußenden Vertrages zwar, wenn die nach dem Willen der Parteien betroffene Teilfläche in einem maßstabsgerechten Lageplan deutlich erkennbar und zweifelsfrei bestímmbar eingezeichnet und dieser Plan ordnungsgemäß zum Bestandteil der Vertragsurkunde genommen worden ist (vgl. BGHZ 150, 334 ff; BGH NJW-RR 1999, 1030 ; BGH NJW-RR 2004, 735 ; OLG Brandenburg 5. Zivilsenat NJOZ 2008, 3018) bzw. die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten, Darstellung in einem der Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat (…BGH aaO).
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