Rechtsprechung
| OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
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- mietrechtsiegen.de
Gewerberaummiete - Rückzahlung von Vorauszahlungen und Guthabensauszahlung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Rückzahlung der Vorauszahlungen und Auszahlung des Guthabens sind keine Entgeltforderungen
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Zinshöhe bei Betriebskostenerstattung: Abgrenzung Entgelt- von Rückzahlungsforderungen ist entscheidend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung des Vermieters bei Übergabe eines ungereinigten Mietbojekts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Quadratmetermiete; Nutzungsentschädigung; Mietsicherheit; Entgeltforderung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anspruch auf Auszahlung von Betriebskosten ist keine Entgeltforderung (IMR 2024, 56)
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 17.02.2023 - 4 O 264/20
- OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
- OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 118/20
Rückzahlung von Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ladenfläche …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Der erhöhte Zinssatz aus § 288 Abs. 2 BGB greift nicht ein, weil sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen wegen unterbliebener Abrechnungen als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens keine Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 Satz 1, 288 Abs. 2 BGB sind (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2022, 3 U 118/20, BeckRS 2022, 10321 Rn. 48; KG…, Urteil vom 01.12.2022, 8 U 50/21, BeckRS 2022, 48696 Rn. 57 f.; Senatsurteil vom 07.06.2023, 5 U 2127/22;… Ernst in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 286 Rn. 99). - KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21
Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Der erhöhte Zinssatz aus § 288 Abs. 2 BGB greift nicht ein, weil sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen wegen unterbliebener Abrechnungen als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens keine Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 Satz 1, 288 Abs. 2 BGB sind (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 29.03.2022, 3 U 118/20, BeckRS 2022, 10321 Rn. 48; KG, Urteil vom 01.12.2022, 8 U 50/21, BeckRS 2022, 48696 Rn. 57 f.; Senatsurteil vom 07.06.2023, 5 U 2127/22;… Ernst in Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., § 286 Rn. 99). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch der Beklagten entfiel mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnungen des Klägers für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage K 7 und K 8) bei der Beklagten am 02.12.2020, weil die Abrechnungen alle Anforderungen an eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 15;… Senatsbeschluss vom 09.08.2019, 5 U 936/19, BeckRS 2019, 24418 Rn. 16) erfüllten (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, 1502).
- BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16
Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Dies wäre der Fall, wenn die Beklagte die Mietsache nicht zurückgegeben hätte und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Klägers widersprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2017, VIII ZR 214/16, NJW 2017, 2997 Rn. 19;… Urteil vom 17.09.2020, IX ZR 62/19, NJW 2021, 626 Rn. 28). - BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 3/17
Mietrechtsstreit: Inhaltsanforderungen die Urteilsgründe eines der Revision …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch der Beklagten entfiel mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnungen des Klägers für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage K 7 und K 8) bei der Beklagten am 02.12.2020, weil die Abrechnungen alle Anforderungen an eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 15;… Senatsbeschluss vom 09.08.2019, 5 U 936/19, BeckRS 2019, 24418 Rn. 16) erfüllten (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, 1502). - BGH, 05.12.2012 - XII ZR 44/11
Gewerberaummiete: Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch war seinerzeit begründet, denn für sämtliche Abrechnungszeiträume war die Abrechnungsfrist zuvor, nämlich bis spätestens zum 31.12.2019 abgelaufen, der Kläger hatte zum damaligen Zeitpunkt der Beklagten gegenüber keine Betriebskostenabrechnung erteilt, und das mit dem Vertrag vom 01.02.2017 begründete Mietverhältnis war infolge der Kündigung der Beklagten vom 10.01.2018 zum 31.07.2018 beendet worden (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2012, XII ZR 44/11, NJW 2013, 859 Rn. 14). - OLG Dresden, 07.09.2022 - 5 U 816/22
Rückzahlung einer Mietkaution; Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs; Auslegung …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Der Anspruch der Beklagten auf Rückgabe der als Mietsicherheit von ihr gewährten zwei Bürgschaften der Sparkasse C. wird im Grundsatz dann fällig, wenn der Sicherungszweck entfällt, wenn also dem Kläger als Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Mietsicherheit befriedigen könnte (vgl. nur Senatsurteil vom 07.09.2022, 5 U 816/22, NZM 2022, 971 Rn. 33 m.w.N.). - BGH, 17.09.2020 - IX ZR 62/19
Räumungspflicht für ein Gewerbegrundstück im Insolvenzverfahren: Teilweise …
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Dies wäre der Fall, wenn die Beklagte die Mietsache nicht zurückgegeben hätte und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Klägers widersprochen hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2017, VIII ZR 214/16, NJW 2017, 2997 Rn. 19; Urteil vom 17.09.2020, IX ZR 62/19, NJW 2021, 626 Rn. 28). - OLG Dresden, 10.07.2019 - 5 U 151/19
Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass die von der Beklagten geschuldete Miete im Falle eines räumlich größeren, also 870 m² übersteigenden, Mietobjektes ohne weiteres höher wäre, weil die Parteien in § 4 des Mietvertrages eine echte Quadratmetermiete vereinbart haben (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 699; Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 35;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.). - OLG Dresden, 01.07.2014 - 5 U 1890/13
Anforderungen an die Vereinbarung einer sog. echten Quadratmetermiete
Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass die von der Beklagten geschuldete Miete im Falle eines räumlich größeren, also 870 m² übersteigenden, Mietobjektes ohne weiteres höher wäre, weil die Parteien in § 4 des Mietvertrages eine echte Quadratmetermiete vereinbart haben (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 699;… Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 35;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.). - OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19
Rückzahlung überzahlter Betriebskosten
- OLG Dresden, 19.03.2025 - 5 U 1633/24
Abweichung der tatsächlichen Mietfläche nur Mangel bei Festlegung als …
Bei Vereinbarung der echten Quadratmetermiete bestimmt sich der Betrag der geschuldeten Miete aber unmittelbar auf der Grundlage der tatsächlichen Fläche, so dass sich eine auf der irrtümlichen Annahme einer größeren Fläche beruhende Zahlung einer höheren Miete, wie sie hier von Seiten des Klägers erfolgte, ohne weiteres als Überzahlung darstellt, die wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangt werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob die Flächenabweichung erheblich ist (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 698 f. mwN;… Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 33 ff.; Senatsurteil vom 30.08.2023, 5 U 547/23, BeckRS 2023, 27973 Rn. 32;… Zehelein in BeckOK BGB, Stand 01.02.2025, § 535 Rn. 520;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.; Meyer-Abich NZM 2020, 1017, 1029). - AG Brandenburg, 05.06.2025 - 30 C 17/24
Wann können die Vorauszahlungen erhöht werden?
Anspruchsgrundlage ist hierbei der Mietvertrag in Gestalt der Vorauszahlungsabrede (BGH, Urteil vom 09.03.2005, Az.: VIII ZR 57/04; OLG Dresden, Urteil vom 30.08.2023, Az.: 5 U 547/23; OLG Dresden, Urteil vom 03.04.2019, Az.: 5 U 1986/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.04.2002, Az.: 5 W 235/02).
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Rechtsprechung
| OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlung wegen unterbliebener Abrechnung als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens sind keine Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 Satz 1, 288 Abs. 2 BGB.
- rechtsportal.de
Voraussetzungen des Verzugs mit der Rückzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlung wegen unterbliebener Abrechnung und auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltens der Mietsache
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen des Verzugs mit der Rückzahlung der geleisteten Betriebskostenvorauszahlung wegen unterbliebener Abrechnung und auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens
Verfahrensgang
- LG Chemnitz, 17.02.2023 - 4 O 264/20
- OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
- OLG Dresden, 30.08.2023 - 5 U 547/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- OLG Brandenburg, 29.03.2022 - 3 U 118/20
Rückzahlung von Nebenkosten im Zusammenhang mit der Anmietung einer Ladenfläche …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Der erhöhte Zinssatz aus § 288 Abs. 2 BGB greift nicht ein, weil sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen wegen unterbliebener Abrechnungen als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens keine Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 Satz 1, 288 Abs. 2 BGB sind (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 29.03.2022, 3 U 118/20, BeckRS 2022, 10321 Rn. 48; KG…, Urteil vom 01.12.2022, 8 U 50/21, BeckRS 2022, 48696 Rn. 57 f.; Senatsurteil vom 07.06.2023, 5 U 2127/22;… Ernst in Münchener Kommentar zum BGB , 9. Aufl., § 286 Rn. 99). - KG, 01.12.2022 - 8 U 50/21
Umlage von Kosten für Hinweisbeschilderung eines Einkaufscenters
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Der erhöhte Zinssatz aus § 288 Abs. 2 BGB greift nicht ein, weil sowohl der Anspruch auf Rückzahlung der gesamten Vorauszahlungen wegen unterbliebener Abrechnungen als auch der Anspruch auf Auszahlung des Betriebskostenguthabens keine Entgeltforderungen im Sinne von §§ 286 Abs. 3 Satz 1, 288 Abs. 2 BGB sind (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 29.03.2022, 3 U 118/20, BeckRS 2022, 10321 Rn. 48; KG, Urteil vom 01.12.2022, 8 U 50/21, BeckRS 2022, 48696 Rn. 57 f.; Senatsurteil vom 07.06.2023, 5 U 2127/22;… Ernst in Münchener Kommentar zum BGB , 9. Aufl., § 286 Rn. 99). - BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04
Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch der Beklagten entfiel mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnungen des Klägers für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage K 7 und K 8) bei der Beklagten am 02.12.2020, weil die Abrechnungen alle Anforderungen an eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 15;… Senatsbeschluss vom 09.08.2019, 5 U 936/19, BeckRS 2019, 24418 Rn. 16) erfüllten (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, 1502).
- BGH, 12.07.2017 - VIII ZR 214/16
Wohnraummiete: Vorenthaltung der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses; …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Dies wäre der Fall, wenn die Beklagte die Mietsache nicht zurückgegeben hätte und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Klägers widersprochen hätte (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2017, VIII ZR 214/16, NJW 2017, 2997 Rn. 19;… Urteil vom 17.09.2020, IX ZR 62/19, NJW 2021, 626 Rn. 28). - BGH, 19.07.2017 - VIII ZR 3/17
Mietrechtsstreit: Inhaltsanforderungen die Urteilsgründe eines der Revision …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch der Beklagten entfiel mit dem Zugang der Betriebskostenabrechnungen des Klägers für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage K 7 und K 8) bei der Beklagten am 02.12.2020, weil die Abrechnungen alle Anforderungen an eine formell wirksame Betriebskostenabrechnung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19.07.2017, VIII ZR 3/17, NZM 2017, 732 Rn. 15;… Senatsbeschluss vom 09.08.2019, 5 U 936/19, BeckRS 2019, 24418 Rn. 16) erfüllten (vgl. BGH, Urteil vom 09.03.2005, VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499, 1502). - BGH, 05.12.2012 - XII ZR 44/11
Gewerberaummiete: Verzugszinsen bei verspäteter Auszahlung eines …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Dieser Anspruch war seinerzeit begründet, denn für sämtliche Abrechnungszeiträume war die Abrechnungsfrist zuvor, nämlich bis spätestens zum 31.12.2019 abgelaufen, der Kläger hatte zum damaligen Zeitpunkt der Beklagten gegenüber keine Betriebskostenabrechnung erteilt, und das mit dem Vertrag vom 01.02.2017 begründete Mietverhältnis war infolge der Kündigung der Beklagten vom 10.01.2018 zum 31.07.2018 beendet worden (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2012, XII ZR 44/11, NJW 2013, 859 Rn. 14). - OLG Dresden, 07.09.2022 - 5 U 816/22
Rückzahlung einer Mietkaution; Fälligkeit eines Rückzahlungsanspruchs; Auslegung …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Der Anspruch der Beklagten auf Rückgabe der als Mietsicherheit von ihr gewährten zwei Bürgschaften der Sparkasse Chemnitz wird im Grundsatz dann fällig, wenn der Sicherungszweck entfällt, wenn also dem Kläger als Vermieter keine Forderungen mehr aus dem Mietverhältnis zustehen, wegen derer er sich aus der Mietsicherheit befriedigen könnte (vgl. nur Senatsurteil vom 07.09.2022, 5 U 816/22, NZM 2022, 971 Rn. 33 m.w.N.). - BGH, 17.09.2020 - IX ZR 62/19
Räumungspflicht für ein Gewerbegrundstück im Insolvenzverfahren: Teilweise …
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Dies wäre der Fall, wenn die Beklagte die Mietsache nicht zurückgegeben hätte und das Unterlassen der Herausgabe dem Willen des Klägers widersprochen hätte (vgl. BGH…, Urteil vom 12.07.2017, VIII ZR 214/16, NJW 2017, 2997 Rn. 19; Urteil vom 17.09.2020, IX ZR 62/19, NJW 2021, 626 Rn. 28). - OLG Dresden, 10.07.2019 - 5 U 151/19
Vereinbarung einer echten Quadratmetermiete
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass die von der Beklagten geschuldete Miete im Falle eines räumlich größeren, also 870 m² übersteigenden, Mietobjektes ohne weiteres höher wäre, weil die Parteien in § 4 des Mietvertrages eine echte Quadratmetermiete vereinbart haben (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 699; Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 35;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.). - OLG Dresden, 01.07.2014 - 5 U 1890/13
Anforderungen an die Vereinbarung einer sog. echten Quadratmetermiete
Auszug aus OLG Dresden, 23.08.2023 - 5 U 547/23
Der Kläger weist zutreffend darauf hin, dass die von der Beklagten geschuldete Miete im Falle eines räumlich größeren, also 870 m² übersteigenden, Mietobjektes ohne weiteres höher wäre, weil die Parteien in § 4 des Mietvertrages eine echte Quadratmetermiete vereinbart haben (vgl. Senatsbeschluss vom 01.07.2014, 5 U 1890/13, NZM 2015, 697, 699;… Senatsurteil vom 10.07.2019, 5 U 151/19, NZM 2019, 784 Rn. 35;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 8. Aufl., Kap. 20, Rn. 101 f.). - OLG Dresden, 09.08.2019 - 5 U 936/19
Rückzahlung überzahlter Betriebskosten
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