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Rechtsprechung
   KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2629
KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99 (https://dejure.org/1999,2629)
KG, Entscheidung vom 22.10.1999 - 5 U 5806/99 (https://dejure.org/1999,2629)
KG, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 5 U 5806/99 (https://dejure.org/1999,2629)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; GG Art. 5; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beeinträchtigung der Rundfunkfreiheit durch Ausblendung von Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Privatfernsehen; Rundfunkveranstalter; Vorschaltgerät; Rundfunkfreiheit; Spot-Stop-Funktion; Ausblendung von Werbung; Behinderung des Wettbewerbs; Ausbeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 334
  • K&R 2000, 193
  • afp 2000, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Durch die Zulassung des Handelns der Antragsgegnerin wird die Antragstellerin bei der Akquisition von Werbung nicht Bedingungen unterworfen, die die Ausübung ihrer grundrechtlichen Freiheit wesentlich erschweren oder gar praktisch unmöglich machen würden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1627, 1632; BVerfGE 73, 118, 157;… vgl. auch Ricker/Schiwy, a.a.O., C, Rdnr. 97).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Durch die Zulassung des Handelns der Antragsgegnerin wird die Antragstellerin bei der Akquisition von Werbung nicht Bedingungen unterworfen, die die Ausübung ihrer grundrechtlichen Freiheit wesentlich erschweren oder gar praktisch unmöglich machen würden (vgl. BVerfG NJW 1998, 1627, 1632; BVerfGE 73, 118, 157;… vgl. auch Ricker/Schiwy, a.a.O., C, Rdnr. 97).
  • BGH, 13.11.1991 - VIII ZB 33/91

    Zulässige Berufung gegen klageabweisendes Urteil trotz fehlenden Antrags

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Was beantragt wird, kann sich auch ohne förmlichen Antrag aus der Begründungsschrift ergeben, wenn jedenfalls klar ist, dass die volle Beschwer bekämpft werden soll (BGH NJW 1992, 698;… Zöller/Gummer, 21. Aufl., § 519 ZPO Rdn. 28).
  • BGH, 12.10.1989 - I ZR 155/87

    Annoncen-Avis

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Eine solche wesentliche Erschwerung, die konkret drohen müsste (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; KG AfP 1997, 726, 728; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.
  • BGH, 22.11.1984 - I ZR 98/82

    Bliestal-Spiegel

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Eine solche wesentliche Erschwerung, die konkret drohen müsste (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; KG AfP 1997, 726, 728; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.
  • OLG Frankfurt, 23.09.1999 - 6 U 74/99

    TV-Werbeblocker

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts mit Blick auf denselben Kundenkreis der umworbenen Fernsehzuschauer zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht oder ob ein solches insbesondere angesichts der Verschiedenartigkeit der angebotenen Leistungen zu verneinen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.9. 1999 - 6 U 74/99 - S. 5 - 7; LG Frankfurt, Urteil vom 8.4.1999 - 2/3 O 97/99 - S. 4 - 6).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.1999 - 3 O 97/99

    Vertrieb der "Fernsehfee" zulässig

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Es kann dahinstehen, ob entsprechend der Ansicht des Landgerichts mit Blick auf denselben Kundenkreis der umworbenen Fernsehzuschauer zwischen den Parteien ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht oder ob ein solches insbesondere angesichts der Verschiedenartigkeit der angebotenen Leistungen zu verneinen ist (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 23.9. 1999 - 6 U 74/99 - S. 5 - 7; LG Frankfurt, Urteil vom 8.4.1999 - 2/3 O 97/99 - S. 4 - 6).
  • OLG Bremen, 06.05.1999 - 2 U 21/99

    Wettbewerbswidrigkeit der kostenlosen Verteilung eines Sonntagsblatts

    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Eine solche wesentliche Erschwerung, die konkret drohen müsste (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; KG AfP 1997, 726, 728; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.
  • KG, 16.08.1996 - 5 U 4240/96
    Auszug aus KG, 22.10.1999 - 5 U 5806/99
    Eine solche wesentliche Erschwerung, die konkret drohen müsste (vgl. BGH GRUR 1985, 881, 882 - Bliestal-Spiegel; GRUR 1990, 44, 45 - Annoncen-Avis; KG AfP 1997, 726, 728; OLG Bremen WRP 1999, 1052, 1053), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht glaubhaft gemacht.
  • KG, 06.06.2000 - 5 U 1112/00

    Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren

    Zur Begründung kann auf die Entscheidungen des Senats zu den Aktenzeichen 5 U 5806/99 und 5 U 5807/99 verwiesen werden.

    Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass der Streitwert in der einstweiligen Verfügung - 5 U 5806/99 - für die zweite Instanz auf 2.000.000,00 DM festgesetzt worden war und somit in der Hauptsache von einem Wert von 6.000.000,00 DM auszugehen ist.

  • LG Köln, 08.03.2005 - 33 O 34/02

    Ausgestaltung der rechtlichen Zulässigkeit des Werbeblockers des Produktes …

    Das Kammergericht hob mit Urteil vom 22.10.1999 (Az. 5 U 5806/99) - unter Änderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 28.05.1999 - die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 11.03.1999 auf und wies den auf ihren Erlass gerichteten Antrag zurück.

    Wegen des Inhalts der zuvor genannten Entscheidungen wird auf Bl. 20 ff. d.A. (Urteil des LG Berlin vom 29.05.1999 - 15 O 130/99), Bl. 30 ff. d.A. (Urteil des KG vom 22.10.1999 - 5 U 5806/99), Bl. 36 ff. d.A. (Urteil des LG Berlin vom 07.12.1999 - 15 O 352/99), Bl. 128 ff. (Urteil des KG vom 24.07.2001 - 5 U 1112/00) sowie Bl. 238 ff. d.A. (Urteil des BGH vom 24.06.2004 - I ZR 26/02) Bezug genommen.

    Rn. 14 gerichts Berlin vom 22.10.1999 - Aktenzeichen 5 U 5806/99) sowie.

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