Rechtsprechung
| OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 823 Abs. 1 BGB; § 1004 Abs. 1 BGB
Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Zivilrechtlicher Ehrenschutz einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg - 9 O 70/20
- OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Papierfundstellen
- afp 2022, 168
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Dazu verweist der Senat zunächst auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2014 (VI ZR 39/14, juris Rn. 10), der ein Sachverhalt zugrunde lag, der mit dem vorliegenden mindestens gut vergleichbar ist (der dortige Beklagte hatte geäußert, die dortige Klägerin, ein Unternehmen, betreibe mit der Vermarktung ihres Produktes einen "groß angelegten Schwindel" bzw. "Betrug", bei den Kunden der dortigen Klägerin handele es sich um "Opfer dieses Betrugs", bei den Produkten der dortigen Klägerin handele es sich um "Scharlatanerieprodukte", die Wirkung der von der dortigen Klägerin vermarkteten Produkte entspreche der eines "Perpetuum-Mobiles" und die vom Hersteller "herbeigezerrte" wissenschaftliche Begründung der angeblichen Wirkung sei "völliger Unsinn").Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben ( BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 362/18, juris Rn.17; BVerfG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 17; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 18).
Entscheidend in diesem Rahmen ist mithin in besonderem Maße, ob die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19, juris Rn. 17), noch einen Sachbezug hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 18; BGH, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 19).
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15
Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben ( BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 362/18, juris Rn.17; BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 18).Entscheidend in diesem Rahmen ist mithin in besonderem Maße, ob die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19, juris Rn. 17), noch einen Sachbezug hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 19).
- BGH, 28.02.2012 - VI ZR 79/11
Äußerungen im Gerichtsverfahren
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Das umfasst beispielsweise Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft oder der Polizei (…BGH, a.a.O., Rn. 26; BGH, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 8), Äußerungen gegenüber einer Landesärztekammer ( BVerfG…, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17, 18) sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ( OLG Celle…, Urteil vom 19. April 2012 - 13 U 235/11, juris Rn. 13 f.), eine Petition im Sinne von Art. 17 GG ( BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 839/90, juris Rn. 28) sowie Äußerungen gegenüber ähnlichen Institutionen, sofern die Äußerung in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Anliegen des Äußernden steht und nicht missbräuchlich erscheint ( BVerfG…, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17;… vgl. im Überblick: Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kapitel 10, Rn. 36 f.;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 - das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 273).Ob die vorgenannten Grundsätze ausnahmsweise dann nicht gelten, wenn die streitgegenständliche Äußerung - im Falle von Tatsachenäußerungen - "bewusst unwahr oder auf der Hand liegend falsch" war bzw. - im Falle von Meinungsäußerungen - eine Schmähkritik darstellen, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen ( Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 14; BGH…, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, juris Rn. 14).
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Zwar haben sie weder eine "persönliche" Ehre, noch können sie wie eine natürliche Person Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein; sie genießen jedoch, wie § 194 Abs. 3 StGB zeigt, im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben strafrechtlichen Ehrenschutz, der über §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. §§ 185 ff. StGB zivilrechtliche Unterlassungsansprüche begründen kann ( BGH…, Urteil vom 2. Dezember 2008 - VI ZR 219/06, juris Rn. 9; BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 28 f.; BGH…, Urteil vom 16. November 1982 - VI ZR 122/80, juris Rn. 24 f.).Vielmehr geht es in diesem Rahmen allein darum, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und dessen Funktionsfähigkeit zu gefährden (vgl. noch einmal BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, juris Rn. 13).
- BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Das umfasst beispielsweise Äußerungen gegenüber Strafverfolgungsbehörden wie der Staatsanwaltschaft oder der Polizei (…BGH, a.a.O., Rn. 26; BGH…, Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 8), Äußerungen gegenüber einer Landesärztekammer ( BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17, 18) sowie gegenüber der Aufsichtsbehörde einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ( OLG Celle…, Urteil vom 19. April 2012 - 13 U 235/11, juris Rn. 13 f.), eine Petition im Sinne von Art. 17 GG ( BVerfG…, Beschluss vom 12. Dezember 1990 - 1 BvR 839/90, juris Rn. 28) sowie Äußerungen gegenüber ähnlichen Institutionen, sofern die Äußerung in einem Zusammenhang mit dem verfolgten Anliegen des Äußernden steht und nicht missbräuchlich erscheint ( BVerfG, Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 17;… vgl. im Überblick: Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl., Kapitel 10, Rn. 36 f.;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl., Anhang zu § 12 - das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Rn. 273).Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen das vorgenannte Äußerungsprivileg bei "wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren" (… Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 18) bzw. "bewusst unwahren oder auf der Hand liegend, also ohne weiteres - also ohne Beweisaufnahme - unwahren" ( Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 18) Tatsachenbehauptungen bzw. - im Falle von Meinungsäußerungen - bei Vorliegen von Schmähkritik (… Beschluss vom 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03, juris Rn. 8 f.) verneint.
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 362/18
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Die Annahme einer Schmähung hat wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit strafwürdig beurteilt werden, ein eng zu handhabender Sonderfall zu bleiben ( BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 362/18, juris Rn.17; BVerfG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 17; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 18). - BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Verletzung des Rechts am eigenen Bild: Rechtsschutzbedürfnis für eine …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Ein weiterer Gesichtspunkt, der die Beschränkung des Ehrenschutzes bei Äußerungen, die der Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem Gerichtsverfahren dienen, rechtfertigt, ist der, dass dem Verletzten bereits in diesem Verfahren prozessual wie materiell-rechtlich ausreichende Rechtsgarantien zum Schutz seiner Interessen bereitstehen; schon hier kann der Betroffene die ehrenkränkende Äußerung des Prozessgegners zur Nachprüfung durch das Gericht stellen (st. Rspr., aus jüngerer Zeit z. B. BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - VI ZR 86/16, juris Rn. 16, 17). - BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07
Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Ob die vorgenannten Grundsätze ausnahmsweise dann nicht gelten, wenn die streitgegenständliche Äußerung - im Falle von Tatsachenäußerungen - "bewusst unwahr oder auf der Hand liegend falsch" war bzw. - im Falle von Meinungsäußerungen - eine Schmähkritik darstellen, hat der Bundesgerichtshof bislang offengelassen (… Urteil vom 28. Februar 2012 - VI ZR 79/11, juris Rn. 14; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2007 - VI ZR 14/07, juris Rn. 14). - BVerfG, 19.08.2020 - 1 BvR 2249/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Entscheidend in diesem Rahmen ist mithin in besonderem Maße, ob die Äußerung, auch wenn sie gravierend ehrverletzend und damit unsachlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. August 2020 - 1 BvR 2249/19, juris Rn. 17), noch einen Sachbezug hat (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 1 BvR 2646/15, juris Rn. 18; BGH…, Urteil vom 16. Dezember 2014 - VI ZR 39/14, juris Rn. 19). - BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verfassungsrechtliche Grenzen der Untersagung ehrverletzender Behauptungen; …
Auszug aus OLG Celle, 25.05.2021 - 5 U 6/21
Das Bundesverfassungsgericht hat hingegen das vorgenannte Äußerungsprivileg bei "wissentlich unwahren oder leichtfertig unhaltbaren" ( Beschluss vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 1404/04, juris Rn. 18) bzw. "bewusst unwahren oder auf der Hand liegend, also ohne weiteres - also ohne Beweisaufnahme - unwahren" (… Beschluss vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02, juris Rn. 18) Tatsachenbehauptungen bzw. - im Falle von Meinungsäußerungen - bei Vorliegen von Schmähkritik (… Beschluss vom 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03, juris Rn. 8 f.) verneint. - BGH, 26.01.2021 - VI ZR 437/19
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Presseberichterstattung über …
- BGH, 16.01.2018 - VI ZR 498/16
Eingriff in das Unternehmerpersönlichkeitsrecht: Sinndeutung einer Äußerung; …
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung von Klagen gegen ehrverletzende Äußerungen …
- BGH, 02.12.2008 - VI ZR 219/06
Anspruch der zur ARD gehörenden Rundfunkanstalten auf Unterlasung von Äußerungen …
- BGH, 16.11.1982 - VI ZR 122/80
Anspruch auf Unterlassung von an das Arbeitsamt gerichteten Vorwürfen betreffend …
- BVerfG, 12.12.1990 - 1 BvR 839/90
Schmähkritik - Persönlichkeitsrecht - Meinungsäußerungsfreiheit - Abwägung
- OLG Celle, 19.04.2012 - 13 U 235/11
Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses für eine Unterlassungsklage gegen …
- OLG Düsseldorf, 01.07.1987 - 15 U 49/87
- KG, 15.11.2023 - 10 W 184/23
"Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) …
Rn. 8 c) Vielmehr geht es in diesem Rahmen allein darum, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden (BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262, Randnummer 13; OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 U 6/21, AfP 2022, 168 unter II. 1 b). - KG, 15.07.2024 - 10 W 56/24
Frauen-Fitnessstudio - Unterlassungsantrag gegen Äußerungen auf Nachrichtenseite …
Zu fragen ist, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden (BGH, Urteil vom 22. April 2008 - VI ZR 83/07, NJW 2008, 2262, Randnummer 13; Senat, Beschluss vom 14. November 2023 - 10 W 184/23 , GRUR-RS 2023, 31814 Randnummer 8; OLG Celle, Beschluss vom 25. Mai 2021 - 5 U 6/21, AfP 2022, 168 unter II. 1 b).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
Behandlungsfehler im Rahmen der operativen Versorgung einer Unterschenkelmehrfachfragmentfraktur
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.12.2020 - 9 O 154/17
- OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
- OLG Köln, 02.07.2021 - 5 U 6/21
- BGH, 14.11.2023 - VI ZR 244/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 04.11.2011 - 19 U 86/11
Obhutspflichten des Pflegepersonals eines Altenheims
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
Rn. 11 Soweit sich die Kläger weiterhin dafür, dass sich hier ein voll beherrschbares Risiko verwirklicht hat, auf die Entscheidung des OLG Hamm vom 4.11.2011, 19 U 86/11, berufen, ergibt sich auch daraus nichts anderes.Maßstab ist dabei das Erforderliche und für den Patienten und das Pflegepersonal Zumutbare (vgl. OLG Hamm, Urt. vom 4.11.2011, 19 U 86/11, zitiert nach juris Rn. 14).
- BGH, 28.04.2005 - III ZR 399/04
Zur Pflicht des Trägers eines Pflegewohnheims, die körperliche Unversehrtheit der …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
Grundsätzlich liegen voll beherrschbare Risiken dann vor, wenn eine Gefahrenlage gegeben ist, die gesteigerte Obhutspflichten auslöst und deren Beherrschung einer speziell dafür eingesetzten Pflegekraft anvertraut war (vgl. BGH Urt. vom 28.4.2005, III ZR 399/04, zitiert nach juris Rn. 8). - BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90
Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten …
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
So sind insbesondere Stürze von Patienten während der Durchführung von Bewegungs- und Transportmaßnahmen, an denen das Pflegepersonal unmittelbar beteiligt ist, den voll beherrschbaren Risiken zuzuordnen (vgl. BGH Urt. vom 18.12.1990, VI ZR 169/90;… Martis/Winkhardt, Arzthaftungsrecht, 5. Auflage Rz. V 360). - LG Bonn, 02.12.2020 - 9 O 154/17
Auszug aus OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das am 2.12.2020 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 9 O 154/17 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 02.07.2021 - 5 U 6/21 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 02.12.2020 - 9 O 154/17
- OLG Köln, 26.05.2021 - 5 U 6/21
- OLG Köln, 02.07.2021 - 5 U 6/21
- BGH, 14.11.2023 - VI ZR 244/21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 18.11.2022 - 5 U 6/21 |
Verfahrensgang
- LG Berlin, 12.11.2020 - 16 O 200/20
- KG, 18.11.2022 - 5 U 6/21
Wird zitiert von ...
- KG, 01.03.2024 - 5 W 139/23
Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung i.R.v. …
Dies kann insbesondere dadurch geschehen, dass ein Verletzter durch sein eigenes Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass die Verfolgung des beanstandeten Verstoßes für ihn selbst nicht eilig ist (vgl. etwa Senat, Urteil vom 18. November 2022 - 5 U 6/21, [juris Rn. 8]; OLG Frankfurt…, Urteil vom 5. Dezember 2019 - 6 U 151/19, GRUR-RR 2020, 368 [juris Rn. 15]; zum Wettbewerbsrecht vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 1. Juli 1999 - I ZB 7/99, NJW-RR 2000, 209 [juris Rn. 11]; Senat…, Urteil vom 2. Juni 2017 - 5 U 196/16 , MPR 2018, 188 [juris Rn. 4 ];… Beschluss vom 15. Oktober 2021 - 5 W 133/21 , GRURPrax 2022, 560 [juris Rn. 59 ]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".