Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 249; BGB § 253; BGB § 823; ZPO § 156
Schadensersatz wegen Extraktion eines Weisheitszahnes durch einen Zahnarzt ohne Durchführung einer ordnungsgemäßen Röntgendiagnostik und mangelhafter Nachsorge; Umkehr der Beweislast im Fall des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers; Höhe des Schmerzensgeldes bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- express.de (Pressemeldung)
6000 Euro Schmerzensgeld für Besuch beim Zahnarzt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz wegen Extraktion eines Weisheitszahnes durch einen Zahnarzt ohne Durchführung einer ordnungsgemäßen Röntgendiagnostik und mangelhafter Nachsorge; Umkehr der Beweislast im Fall des Vorliegens eines groben Behandlungsfehlers; Höhe des Schmerzensgeldes bei ...
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 02.05.2007 - 10 O 292/05
- OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Hierfür spricht jedenfalls, dass eine aus medizinischen Gründen zweifelsfrei gebotene Befunderhebung vorgelegen haben könnte, welche - bei Unterlassen - eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kausalität für den eingetretenen Gesundheitsschaden zu Lasten der Behandlungsseite nach sich ziehen kann (vgl. BGH NJW 2004, 2011 ).Deshalb ist eine Verlagerung der Beweislast auf die Behandlungsseite nur ausnahmsweise ausgeschlossen, wenn jeglicher haftungsbegründende Ursachenzusammenhang äußerst unwahrscheinlich ist (BGH NJW 2004, 2011 m.w.N.).
- BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Auch eine Gesamtbetrachtung mehrerer "einfacher" Behandlungsfehler kann dazu führen, dass das ärztliche Vorgehen zusammen gesehen als grob fehlerhaft zu bewerten ist (BGH NJW 2001, 2792 m.w.N. aus der Rechtsprechung). - BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99
Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Soweit das Landgericht gegen die Pflicht verstoßen hat, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (§ 156 ZPO ; vgl. zum Arzthaftungsprozess BGH NJW 2001, 2796 ; BGH NJW 1988, 2302 ), ist dieser Mangel durch Nachholung rechtlichen Gehörs und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen durch den Senat geheilt. - BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87
Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen …
Auszug aus OLG Koblenz, 06.12.2007 - 5 U 709/07
Soweit das Landgericht gegen die Pflicht verstoßen hat, die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen (§ 156 ZPO ; vgl. zum Arzthaftungsprozess BGH NJW 2001, 2796 ; BGH NJW 1988, 2302 ), ist dieser Mangel durch Nachholung rechtlichen Gehörs und Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen durch den Senat geheilt.
- OLG Frankfurt, 18.02.2025 - 8 U 8/21
Geburtsschaden bei Hochrisiko-Zwillingsschwangerschaft
Auch eine Gesamtbetrachtung mehrerer "einfacher" Behandlungsfehler kann dazu führen, dass das ärztliche Vorgehen zusammen gesehen als grob fehlerhaft zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 29. Mai 2001 - VI ZR 120/00; OLG Frankfurt, Urteil vom 20. Oktober 2020 - 14 U 103/11 ; OLG Koblenz, Urteil vom 6. Dezember 2007 - 5 U 709/07). - OLG Koblenz, 25.11.2013 - 5 U 1202/13
Höhe des Schmerzensgeldes bei Einbringung eines zu großen Implantats durch einen …
Der Senat (v. 6.12.2007, 5 U 709/07 = GesR 2008, 537 = OLGR 2008, 922) erkannte 2007 einem Patienten, wenn auch nach einem groben Behandlungsfehler, bei einer Läsion des nervus alveolaris ein Schmerzensgeld von angepassten 6.496 EUR zu.
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