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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,2757
OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24 (https://dejure.org/2025,2757)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.2025 - 5 U 84/24 (https://dejure.org/2025,2757)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 2025 - 5 U 84/24 (https://dejure.org/2025,2757)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfallen des Vergütungsanspruchs eines Zahnarztes; Vollkommene Unbauchbarkeit der zahnärztlichen Leistung für den Patienten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2025, 438
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OLG Köln, 12.02.2020 - 5 U 43/18

    Zahnarztvertrag - Unbrauchbarkeit prothetische Versorgung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Dies folgt bei einem beendeten Zahnarztvertrag aus einem sich aus § 280 BGB ergebenden Freistellungsanspruch des Patienten, bei einem unbeendeten Vertrag aus § 628 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, juris; BGH…, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, BGHZ 219, 298, juris Rn. 13).

    Handelt es sich gemessen an diesem Maßstab um eine für den Patienten wertlose Leistung, bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.06.2020 - 5 U 171/19, NJW-RR 2020, 112 und vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, zitiert nach juris).

    Rn. 17 Der Senat hat mit Urteil vom 12.02.2020 (Az. 5 U 43/18, veröffentlicht bei juris und bei beck-online, BeckRS 2020, 22339) entschieden, dass eine tatsächliche Nutzung nicht schon dann vorliegt, wenn ein Patient die Versorgung für einen noch so kurzen Zeitraum im Mund trägt.

    Entscheidend sind die Umstände des einzelnen Falles, die einer wertenden Gesamtbetrachtung unterzogen werden müssen (Urteil des Senats vom 12.02.2020, aaO, juris Rn. 15).

  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die …

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Dies folgt bei einem beendeten Zahnarztvertrag aus einem sich aus § 280 BGB ergebenden Freistellungsanspruch des Patienten, bei einem unbeendeten Vertrag aus § 628 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, juris; BGH, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, BGHZ 219, 298, juris Rn. 13).

    Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, begründet eine fehlerhafte Leistungserbringung nur einen auf die Erstattung der Kosten für die fehlerbedingt erforderlich gewordene Nachbehandlung gerichteten Schadensersatzanspruch des Patienten, der dem fortbestehenden Honoraranspruch des Behandlers - gegebenenfalls unter Berücksichtigung etwaiger Sowiesokosten - im Wege der Aufrechnung entgegengehalten werden kann (st. Rspr., vgl. Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, BGHZ 219, 298, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Rn. 15 Soweit die Klägerin mit nicht nachgelassenem Schriftsatz vom 13.01.2025 unter Bezugnahme auf ein Urteil des BGH vom 18.09.2018 (gemeint ist offenbar das Urteil des BGH vom 13.09.2018 - III ZR 294/16) die Auffassung vertritt, jedenfalls die durch die Drittwiderbeklagte angefertigten Provisorien seien für den Beklagten nicht vollkommen unbrauchbar, weswegen für diese eine Vergütung geschuldet sei, kann dem nicht gefolgt werden.

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen …

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Es genügt allerdings nicht, dass sie objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, VersR 2011, 883 f, juris Rn. 18;… Beschlüsse des Senates vom 19.10.2015 - 5 U 44/15, juris Rn. 2;… vom 30.03.2015 - 5 U 139/14, juris Rn. 3;… vom 27.08.2012 - 5 U 52/12, juris Rn. 2).

    Eine Leistung ist für den Patienten nur dann vollständig unbrauchbar, wenn ein Nachbehandler auf ihr nicht aufbauen und durch eine Nachbesserung gegenüber einer Neuherstellung Arbeit ersparen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, VersR 2011, 883 f, juris Rn. 18).

  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 65/01

    Fehlende Bezeichnung des Berufungsbeklagten in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Der Verweis des Beklagten auf das Urteil des BGH vom 08.11.2001 -VII ZR 65/01 - führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil sich im Zweifel gegen alle erfolgreichen Streitgenossen richtet und auch dann, wenn nur der an erster Stelle des Urteilsrubrums stehende Streitgenosse als Berufungsbeklagter genannt ist, das Urteil auch gegenüber den anderen angefochten ist, sofern die Berufungsschrift keine Beschränkung erkennen lässt (BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 65/01, juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 214/92, NJW 1994, 512, 514).

  • BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18

    Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des …

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Handelt es sich gemessen an diesem Maßstab um eine für den Patienten wertlose Leistung, bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.06.2020 - 5 U 171/19, NJW-RR 2020, 112 und vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, zitiert nach juris).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Der Bundesgerichtshof hat in dieser Entscheidung ausgeführt, dass eine uneingeschränkt eingelegte Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil sich im Zweifel gegen alle erfolgreichen Streitgenossen richtet und auch dann, wenn nur der an erster Stelle des Urteilsrubrums stehende Streitgenosse als Berufungsbeklagter genannt ist, das Urteil auch gegenüber den anderen angefochten ist, sofern die Berufungsschrift keine Beschränkung erkennen lässt (BGH…, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 65/01, juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.11.1993 - XI ZR 214/92, NJW 1994, 512, 514).
  • OLG Köln, 27.08.2012 - 5 U 52/12

    Honoraranspruch eines Zahnarztes bei Schlechtleistung

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Es genügt allerdings nicht, dass sie objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (BGH…, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, VersR 2011, 883 f, juris Rn. 18;… Beschlüsse des Senates vom 19.10.2015 - 5 U 44/15, juris Rn. 2;… vom 30.03.2015 - 5 U 139/14, juris Rn. 3; vom 27.08.2012 - 5 U 52/12, juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 30.03.2015 - 5 U 139/14

    Entfallen des Honoraranspruchs eines Zahnarztes wegen Behandlungsfehlern

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Es genügt allerdings nicht, dass sie objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (BGH…, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, VersR 2011, 883 f, juris Rn. 18;… Beschlüsse des Senates vom 19.10.2015 - 5 U 44/15, juris Rn. 2; vom 30.03.2015 - 5 U 139/14, juris Rn. 3;… vom 27.08.2012 - 5 U 52/12, juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 10.06.2020 - 5 U 171/19

    Zahnarztvertrag - Wegfall Vergütungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Handelt es sich gemessen an diesem Maßstab um eine für den Patienten wertlose Leistung, bleibt der Vergütungsanspruch gleichwohl dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (vgl. Urteile des Senats vom 10.06.2020 - 5 U 171/19, NJW-RR 2020, 112 und vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 19.10.2015 - 5 U 44/15

    Honoraranspruch eines Zahnarztes bei behaupteten Mängeln

    Auszug aus OLG Köln, 03.02.2025 - 5 U 84/24
    Es genügt allerdings nicht, dass sie objektiv wertlos ist, wenn der Patient sie gleichwohl nutzt (BGH…, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, VersR 2011, 883 f, juris Rn. 18; Beschlüsse des Senates vom 19.10.2015 - 5 U 44/15, juris Rn. 2;… vom 30.03.2015 - 5 U 139/14, juris Rn. 3;… vom 27.08.2012 - 5 U 52/12, juris Rn. 2).
  • OLG Köln, 25.03.2026 - 5 U 114/25
    Entscheidend sind die Umstände des einzelnen Falles, die einer wertenden Gesamtbetrachtung unterzogen werden müssen (OLG Köln…, Urteil vom 12.02.2020 - 5 U 43/18, BeckRS 2020, 22339, juris Rn. 15; Urteil vom 03.02.2025 - 5 U 84/24, NJW-RR 2025, 438, juris Rn. 12).
  • LG Köln, 17.12.2025 - 25 O 180/24
    Zwar bleibt der Vergütungsanspruch dann erhalten, wenn der Patient die - objektiv wertlose - Leistung tatsächlich nutzt, sie für ihn daher subjektiv von Wert ist (OLG Köln NJW-RR 2025, 438 Rn. 7).
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