Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 22.06.2001 - 5 U 87/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 319 § 264 Ziff. 2; GKG § 19 Abs. 1 S. 2
Streitwert bei nicht zugelassener Klageerhöhung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mehrkosten durch einen erfolglosen Versuch, im Wege der Klageerweiterung einen höheren Anspruch geltend zu machen; Auslösung besonderer Gebühren durch Nichtzulassung einer Klageerweiterung im Endurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Itzehoe, 26.03.2001 - 2 O 86/89
- OLG Schleswig, 22.06.2001 - 5 U 87/91
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2018 - 4 O 20/18
Streitwert in Verfahren nach dem IFG
Denn anders als in der Rechtsprechung teilweise vertreten (…vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 24.08.2016 - 6 E 10435/16 u.a. -, juris Rn. 3;… OVG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2011 - 4 So 79/11 -, juris Rn. 10;… OLG Bamberg, Beschl. v. 07.01.2013 - 6 W 51/12 -, juris Rn. 17; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.06.2001 - 5 U 87/91 -, juris Rn. 1) muss sich nach Auffassung des Senats auch eine als unzulässig erkannte Klageänderung (-erweiterung) streitwerterhöhend auswirken. - OLG Bamberg, 07.01.2013 - 6 W 51/12
Unzulässige Klageänderung, Streitwert
Es entstehen weder besondere Gerichtsgebühren noch Mehrkosten im Verhältnis zwischen Anwalt und Partei (OLG Schleswig AGS 2002, 64 = WM 2002, 859;… Zöller/Greger, a.a.O., § 263 Rn. 18). - OLG Karlsruhe, 09.06.2016 - 4 W 42/16
Streitwertbestimmung bei Klagewechsel
Über den neuen Streitgegenstand wird nicht entschieden, denn es wird bereits der Wechsel zum neuen prozessualen Anspruch zurückgewiesen (OLG Bamberg, Beschl. v. 07.01.2013 - 6 W 51/12 - juris; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.06.2001 - 5 U 87/91 - juris;… Schneider/Herget/Kurpat, Streitwertkommentar, 14. Aufl. 2016, Rn. 3322;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 263 Rn. 18). - VG Hamburg, 03.04.2024 - 12 K 3918/21
Streitwerterhöhung bei unzulässiger Klageerweiterung
Rn. 5 Der Berichterstatter folgt nicht der verbreiteten, auch vom 1. und 4. Senat des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts geteilten Rechtsauffassung, wonach im Falle einer unzulässigen Klageerweiterung, bei der die Voraussetzungen für eine zulässige Klageänderung (§ 91 VwGO) nicht vorliegen, der im Wege der Klageerweiterung in das Verfahren eingeführte Streitgegenstand für die Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben habe (…vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Hamburg, Beschl. v. 5.10.2011, 4 So 79/11 , juris Rn. 10 f.; Beschl. v. 17.1.2014, 1 Bf 27/09, n.v.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 24.8.2016, 6 E 10436/16, juris Rn. 3;… OLG Bamberg, Beschl. v. 7.1.2013, 6 W 51/12, juris Rn. 17; OLG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2001, 5 U 87/91, juris Rn. 1; LG Dresden, Beschl. v. 30.5.2023, 2 T 221/23, NJW-RR 2024, 64;… Greger in: Zöller, ZPO, 35. Aufl. 2024, § 263 Rn. 18;… Becker-Eberhard, MünchKommZPO, 6. Aufl. 2020, § 263 Rn. 102).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.01.1992 - 5 U 87/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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