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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3447
OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04 (https://dejure.org/2004,3447)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.11.2004 - 5 U 875/04 (https://dejure.org/2004,3447)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. November 2004 - 5 U 875/04 (https://dejure.org/2004,3447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Persönliche Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenznahe Kaufpreisanzahlung: Haftung des Vorstands?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abschluss neuer Verträge, Haftung nach § 826 BGB, Haftung wegen sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB, Offenbarung Vermögenslage, Verbot vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, vorsätzliche Insolvenzverschleppung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Persönliche Haftung des Vorstands einer insolventen Aktiengesellschaft (AG); Persönliche Haftung des Vorstands einer AG für Erstattung einer an eine AG geleisteten Kaufpreiszahlung; Beginn der Dreiwochenfrist mit Kenntnis des Vorstands von der Zahlungsunfähigkeit oder ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 211
  • DB 2004, 2521
  • NZG 2005, 79
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Die Dreiwochenfrist des § 92 Abs. 2 AktG beginnt erst, wenn der Vorstand von der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung Kenntnis hat (Abgrenzung zu BGH - II ZR 273/98 - 29.11.1999 -, BGHZ 143, 184 = MDR 2000, 341 = GmbHR 2000, 182 ).

    Soweit der BGH in seiner Entscheidung BGHZ 143, 184 ff. ausführt, für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 1 GmbHG genüge, dass dem Geschäftsführer die Insolvenzreife erkennbar gewesen sei, wobei ein entsprechendes Verschulden vermutet werde (…vgl. BGH, aaO., 185), geht er hierbei - trotz vergleichbaren Wortlauts von § 64 Abs. 1 GmbHG und § 92 Abs. 2 AktG - weder auf seine vorstehend zitierte Rechtsprechung zu § 92 Abs. 2 AktG ein, noch setzt er sich darin mit der Problematik auseinander, dass das Zögern schuldhaft sein muss.

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Bei § 92 Abs. 2 AktG ist von der Notwendigkeit positiver Kenntnis auszugehen (vgl. BGHZ 75, 96, 110 f.;… Mertens in Kölner Kommentar zum Aktiengesetz , 2. Aufl., § 92 AktG Rn. 33; Schulze-Osterloh, AG 1984, 141 ff., 143).

    Deshalb kann diese Rechtsprechung angesichts der Entscheidung BGHZ 75, 96 ff. nicht auf die subjektiven Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 AktG übertragen werden.

  • OLG Koblenz, 27.02.2003 - 5 U 917/02

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Abschluss von Rechtsgeschäften bei …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Dementsprechend hat der Senat (Urteil vom 27. Februar 2003 - 5 U 917/02) für den GmbH - Geschäftsführer bereits entschieden, dass der vom Anspruchsteller im Schadensersatzprozess wegen Insolvenzverschleppung zu führende Nachweis der Überschuldung nicht ausreicht.

    Trifft er eine Entscheidung, die bei Betrachtung ex ante vertretbar erscheint, ist er nicht schadensersatzpflichtig (vgl. Senat aaO. in ZIP 2003, 571 - 573 = NJW-RR 2003, 1198 - 1199 m.w.N.).

  • BGH, 01.07.1991 - II ZR 180/90

    GmbH-Geschäftsführer - Vertragsverhandlungen - Pflichtverletzung - Schlechte …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Bei einer Kapitalgesellschaft kann es ausreichen, dass die Durchführbarkeit des Vertrages bei (teilweiser) Vorleistungspflicht des Vertragspartners durch Überschuldung der Gesellschaft bereits von vornherein schwerwiegend gefährdet ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1312, 1315).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Wenn Kaufpreisanzahlungen lediglich dazu dienen, mit dem Geld die Insolvenz des Unternehmens zu verschleppen, ist dies nach Auffassung des Senats sittenwidrig (vgl. BGH NJW 1986, 837, 839 und BGH NJW 1989, 3277, 3278 f. zu Schädigungen durch Fortführung eines insolvenzreifen Unternehmens allgemein).
  • BGH, 29.01.1992 - VIII ZR 80/91

    Eigenhaftung eines Vertreters

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Bei einer solchen Sachlage kommt eine Eigenhaftung des Vorstandes aus dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss nur in Betracht, wenn er entweder wirtschaftlich selbst stark an dem Abschluss des Vertrages interessiert war und aus dem Geschäft einen eigenen Nutzen erstrebte oder in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch nahm (vgl. zum GmbH - Geschäftsführer BGH NJW-RR 1992, 605).
  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Wenn Kaufpreisanzahlungen lediglich dazu dienen, mit dem Geld die Insolvenz des Unternehmens zu verschleppen, ist dies nach Auffassung des Senats sittenwidrig (vgl. BGH NJW 1986, 837, 839 und BGH NJW 1989, 3277, 3278 f. zu Schädigungen durch Fortführung eines insolvenzreifen Unternehmens allgemein).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Die auf längstens drei Wochen bemessene Frist für sorgfältige Überlegungen, Verhandlungen und Entscheidungen beginnt erst mit dem Zeitpunkt, in dem das zum Handeln verpflichtete Organ von der Überschuldung positive Kenntnis hat (vgl. zu §§ 64, 84 GmbHG : BGHSt 15, 306, 310).
  • BGH, 11.01.1988 - II ZR 134/87

    Anforderungen an eine Informationsbroschüre über die Risiken von …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung im Sinne von § 826 BGB kann bei Geschäften der hier getätigten Art gegeben sein, wenn der Vorstand eines Unternehmens einen Wissensvorsprung hinsichtlich besonderer Risiken des Geschäftes besitzt, die den Abschluss des Vertrages durch den Geschädigten bei dessen voller Kenntnis der Risikolage verhindert hätten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 544, 545), und wenn der Vorstand diesen Wissensvorsprung dadurch ausnutzt, dass er den Vertragspartner nicht aufklärt.
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 211/76

    Ersatzanspruch auf Grund der Verletzung des Konkursantragsrechts - Ausdehnung der …

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.11.2004 - 5 U 875/04
    Dass § 93 Abs. 1 AktG kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist, entspricht der Rechtsprechung des BGH (vgl. WM 1979, 853, 854).
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