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Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 10.07.2025

Rechtsprechung
   KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,36343
KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2024,36343)
KG, Entscheidung vom 03.12.2024 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2024,36343)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2024 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2024,36343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 2 Buchst c EGRL 29/2005, Art 3 Abs 1 EGRL 29/2005, Art 3 Abs 3 EGRL 29/2005, § 1 Abs 1 HeilMWerbG, § 3 S 1 HeilMWerbG
    Online-Werbung für osteopathische Behandlungen ohne gesichert wissenschaftliche Erkenntnisse für deren Wirksamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2 ; UWG § 8 Abs. 1 ; UWG § 8b
    Wettberwerbsrechtlicher Unterlassunganspruch gegen die Bewerbung von Osteopathie- Behandlungenverfahren

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung für osteopathische Behandlungen sofern keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse für Wirksamkeit vorliegen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Werbung für Osteopathie muss wissenschaftlich belegt sein, andernfalls irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettberwerbsrechtlicher Unterlassunganspruch gegen die Bewerbung von Osteopathie- Behandlungenverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (28)

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 204/19

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel - Sinupret

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Rn. 19 aa) Mit dem im Heilmittelwerbegesetz nicht definierten Begriff der "therapeutischen Wirksamkeit" wird der therapeutische Erfolg der Wirkung eines Heilmittels auf bestimmten Anwendungsgebieten bei bestimmungsgemäßem Gebrauch beschrieben, während der Begriff der "Wirkungen" generell Aussagen über die tatsächlichen oder gewünschten Folgen der Anwendung von Heilmitteln im Sinne des § 1 Abs. 1 HWG, ausgenommen Neben- oder Wechselwirkungen, betrifft; eine exakte Unterscheidung zwischen den sich in ihrer Bedeutung überschneidenden Begriffen ist im Rahmen des Irreführungstatbestands des § 3 HWG jedoch nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [ juris Rn. 9] - Sinupret, mwN).

    Rn. 20 bb) Für die Frage, wie eine Werbung verstanden wird, ist - auch im Heilmittelrecht - auf die Sichtweise eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Werbeadressaten abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [juris Rn. 11] - Sinupret, mwN).

    Darüber hinaus kann es irreführend sein, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen (vgl. zum Ganzen nur BGH, Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [ juris Rn. 17] - Sinupret, mwN).

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH…, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [ juris Rn. 18] - Sinupret; Senat…, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 66]).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH…, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 19] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [juris Rn. 20] - Sinupret).

    Die wissenschaftliche Absicherung des Wirkungsversprechens muss bereits im Zeitpunkt der Werbung dokumentiert sein; ein etwa erst nachträglich eingeholtes Sachverständigengutachten könnte nämlich den Vorwurf nicht entkräften, mit einer im Zeitpunkt der Werbung nicht belegten Aussage geworben zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [juris Rn. 34] - Sinupret, mwN).

  • KG, 19.06.2015 - 5 U 120/13

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung für Heilmitelbehandlungen mittels …

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Dies hat zur Folge, dass der Werbende, der bei einem verständigen Durchschnittsverbraucher den Eindruck hervorruft, durch die beworbene osteopathische Behandlung seien bestimmte therapeutische Erfolge zu erzielen, ohne dass die Aussage durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt wird, im gerichtlichen Verfahren eine therapeutische Wirksamkeit der Behandlung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen - bzw. im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung glaubhaft zu machen - hat (Fortführung von KG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 und KG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 U 139/16, MD 2017, 488).

    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH…, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil;… Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [ juris Rn. 18] - Sinupret; Senat, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 66]).

    Dies hat eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast (bzw. Glaubhaftmachungslast) zur Folge, da die Verfügungsbeklagte die mit der beanstandeten Werbung getroffenen Aussagen nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt hatte (vgl. dazu etwa BGH…, Beschluss vom 8. Mai 2013 - I ZR 94/09, GRUR-RR 2013, 496 [juris Rn. 3] - Elektromagnetisches Wechselfeld; Senat, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 82]).

    Rn. 32 (a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit der Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 28. August 2009 (Anlage A 13) jedenfalls nachgewiesen, dass die therapeutische Wirksamkeit einer osteopathischen Behandlung allgemein fachlich umstritten ist (vgl. Senat, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 67];… vgl. auch Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 U 139/16, MD 2017, 488 [juris Rn. 11]).

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Eine entsprechende Umkehr der Darlegungs- und Beweislast gilt, wenn der Kläger darlegt und nachweist, dass nach der wissenschaftlichen Diskussion die Grundlagen, auf die der Werbende sich stützt, seine Aussage nicht rechtfertigen oder sogar jegliche tragfähige wissenschaftliche Grundlage für die Behauptung fehlt (BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 32] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil;… Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [ juris Rn. 18] - Sinupret; Senat…, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 66]).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH, Urteil vom 6. Februar 2013 - I ZR 62/11, GRUR 2013, 649 [juris Rn. 19] - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil;… Urteil vom 5. November 2020 - I ZR 204/19, NJW 2021, 1676 [juris Rn. 20] - Sinupret).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2018 - 6 U 74/17

    Irreführung durch Wirksamkeitsaussagen für osteopathische Behandlungsmethoden

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Rn. 29 (b) Danach käme - gestützt auf die Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 28. August 2009 (Anlage A 13) - die Annahme, dass der beanstandeten Werbung für die von der Beklagten angebotenen osteopathischen Behandlungen jegliche wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse fehlen, allenfalls für den Teilbereich der "kraniosakralen Osteopathie" in Betracht (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2018 - 6 U 74/17, GRUR-RR 2018, 483 [juris Rn. 79 und 86]), auch wenn nach der Einschätzung der Bundesärztekammer bei der Beurteilung der wissenschaftlichen Evidenz grundsätzlich nicht zwischen den einzelnen Bereichen der Osteopathie zu differenzieren ist (vgl. Anlage A 13, Seite A 2328).

    Die als Anlagen A 7 und A 8 eingereichten Auszüge der Internetseite von Wikipedia sowie der als Anlage A 17 eingereichte Artikel in einer deutschen Wochenzeitung sind - wie auch die von dem Verfügungskläger im Berufungsverfahren eingereichten Artikel, die zudem keinen ausreichenden Bezug zur Osteopathie aufweisen - zur fachlichen Beurteilung der hier in Streit stehenden Frage schon nicht geeignet (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2018 - 6 U 74/17, GRUR-RR 2018, 483 [juris Rn. 74 und 83]); die Anlage A 16 belegt dagegen allein die wissenschaftliche Umstrittenheit (dazu sogleich).

  • KG, 22.02.2017 - 5 U 139/16
    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Dies hat zur Folge, dass der Werbende, der bei einem verständigen Durchschnittsverbraucher den Eindruck hervorruft, durch die beworbene osteopathische Behandlung seien bestimmte therapeutische Erfolge zu erzielen, ohne dass die Aussage durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis auf die Gegenmeinung abgeschwächt wird, im gerichtlichen Verfahren eine therapeutische Wirksamkeit der Behandlung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen - bzw. im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung glaubhaft zu machen - hat (Fortführung von KG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 und KG Berlin, Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 U 139/16, MD 2017, 488).

    Rn. 32 (a) Nach der Rechtsprechung des Senats ist mit der Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 28. August 2009 (Anlage A 13) jedenfalls nachgewiesen, dass die therapeutische Wirksamkeit einer osteopathischen Behandlung allgemein fachlich umstritten ist (vgl. Senat…, Urteil vom 19. Juni 2015 - 5 U 120/13, WRP 2016, 389 [juris Rn. 67]; vgl. auch Urteil vom 22. Februar 2017 - 5 U 139/16, MD 2017, 488 [juris Rn. 11]).

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 158/14

    Der Zauber des Nordens - Wettbewerbsverstoß: Unmittelbare Anwendung von …

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Es reicht aus, dass eine nicht gänzlich unbedeutende potentielle Beeinträchtigung mit einer gewissen, wenn auch nur geringen Wahrscheinlichkeit in Betracht gezogen werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH…, Urteil vom 1. März 2007 - I ZR 51/04, GRUR 2007, 809 [juris Rn. 14] - Krankenhauswerbung; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 [juris Rn. 14] - Zauber des Nordens, mwN).

    Die Zahl der benannten Mitglieder ist auch als erheblich im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG anzusehen; sie sind bezogen auf den maßgeblichen Markt (alternative Heilbehandlung), in der Weise repräsentativ, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbands ausgeschlossen werden kann und anzunehmen ist, dass es dem Verband bei der betreffenden Rechtsverfolgung nach der Struktur seiner Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (vgl. dazu etwa BGH…, Urteil vom 26. Januar 2023 - I ZR 111/22, NJW-RR 2023, 682 [juris Rn. 26] - Mitgliederstruktur; Urteil vom 7. Mai 2015 - I ZR 158/14, GRUR 2015, 1240 [juris Rn. 14] - Zauber des Nordens; jeweils mwN).

  • BGH, 09.12.2021 - I ZR 146/20

    Werbung für Fernbehandlungen

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Denn die Richtlinie lässt nach Art. 3 Abs. 3 die Rechtsvorschriften der Gemeinschaft oder der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gesundheits- und Sicherheitsaspekte von Produkten unberührt (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 9. Dezember 2021 - I ZR 146/20, NJW-RR 2022, 549 [juris Rn. 20] - Werbung für Fernbehandlung zu § 9 HWG); Produkt ist nach Art. 2 Buchst. c) der Richtlinie 2005/29/EG jede Ware oder Dienstleistung.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Auf diesen Aspekt der Irreführung stützt sich der Verfügungskläger ausdrücklich (Schriftsatz vom 15. Januar 2024, Seite 3), auch wenn er mit der fehlenden wissenschaftlichen Absicherung der Osteopathie einen anderen Irreführungsaspekt in den Vordergrund stellt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 [juris Rn. 16] - Tiegelgröße).
  • BGH, 29.05.2024 - I ZR 43/23

    Unlauterkeit des Angebots einer nicht vollständig gefüllten Produktverpackung …

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Ist der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2005/29/EG definierte Anwendungsbereich eröffnet, ist allerdings für die lauterkeitsrechtliche Anwendung von Marktverhaltensregelungen im Sinne des § 3a UWG nur Raum, sofern die Richtlinie den von der Marktverhaltensregelung betroffenen Bereich nach den übrigen Absätzen des Art. 3 unberührt lässt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Mai 2024 - I ZR 43/23, NJW-RR 2024, 1164 [juris Rn. 51] - Hydra Energy, mwN).
  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V - Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der …

    Auszug aus KG, 03.12.2024 - 5 U 9/24
    Denn die Mitglieder des Senats sind ständig mit Verfahren aus dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere der Wettbewerbssachen befasst und haben aufgrund ihrer besonderen Erfahrung die erforderliche Sachkunde erworben, um eigenständig zu beurteilen, wie der angesprochene Verkehr die angegriffenen Angaben versteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 22. September 2021 - I ZR 192/20, GRUR 2022, 160 [juris Rn. 18] - Flying V, mwN).
  • OLG Celle, 17.09.2015 - 13 U 72/15

    Einstweilige Verfügung: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

  • BGH, 07.05.2015 - I ZR 29/14

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Irreführende Werbung für ein Arzneimittel …

  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 91/23

    Großhandelszuschläge II - Wettbewerbswidrige Preisgestaltung durch Gewährung von …

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 94/09

    Wettbewerbsverstoß: Darlegungs- und Beweislast bei gesundheitsbezogenen …

  • OLG Celle, 31.07.2018 - 13 U 26/18
  • LG München I, 27.11.2020 - 1 HKO 18008/19

    Unzulässige Frischzellentherapie

  • LG Hildesheim, 22.05.2020 - 11 O 1/20
  • BGH, 13.01.2022 - I ZR 35/21

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Förderung des Absatzes eines fremden Unternehmens …

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 111/22

    Verbandsklagebefugnis in Wettbewerbssachen im Übergangsfall: Anforderungen an die …

  • KG, 02.06.2017 - 5 U 196/16

    Coolsculpting - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen eines …

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 147/22

    Verbandsklagebefugnis bei Anschwärzung mehrerer Mitbewerber und Betroffenheit von …

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

    Unternehmenskennzeichnung

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 53/95

    Fachliche Empfehlung III - Mitgliederzahl; HWG - Irreführung/Wirksamkeit; HWG - …

  • KG, 04.05.2021 - 5 U 126/19

    Arthrose-Gel - Unterlassungsprozess wegen wettbewerbswidriger …

  • BGH, 11.05.1995 - I ZR 107/93

    Vergoldete Visitenkarten - Mitgliederzahl

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.07.2025 - 5 U 9/24   

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https://dejure.org/2025,21873
OLG Brandenburg, 10.07.2025 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2025,21873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.07.2025 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2025,21873)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Juli 2025 - 5 U 9/24 (https://dejure.org/2025,21873)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    BGB § 125 S. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Bewilligung der Löschung von Nießbrauchsrecht und Grundschuld; Formwirksamkeit des Darlehensvertrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewilligung der Löschung von Nießbrauchsrecht und Grundschuld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Löschungsanspruch bezüglich Nießbrauchsrecht und Grundschuld bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung (IVR 2025, 156)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00

    Beweislast für Hingabe eines Darlehens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2025 - 5 U 9/24
    Dieser ist bereits dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; dass sie als unwahr erwiesen wird, ist nicht nötig (BGH, Urteil vom 3. April 2001 - XI ZR 120/00 -, Rn. 27 m.w.N., juris).
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