Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - I-5 U 95/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 156 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB §§ 633 ff a.F.; ; BGB § 634; ; BGB § 634 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 a.F.; ; BGB § 638 Satz 2 a.F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 a.F.; BGB § 638 a.F.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung oder Bauleitung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Abnahmeverweigerung = Verjährungsbeginn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten wegen fehlerhafter Planung oder Bauleitung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schadensersatzansprüche gegen Architekten: Verjährungsbeginn mit Abnahmeverweigerung! (IBR 2010, 98)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 16.06.2006 - 15 O 408/05
- OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - I-5 U 95/06
- BGH, 12.11.2009 - VII ZR 39/07
Papierfundstellen
- BauR 2010, 260
- BauR 2010, 480
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97
Schadensersatzanspruch gegen Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
Wenn sich ein Mangel der Planung oder der Bauaufsicht des Architekten im Bauwerk verwirklicht hat und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt, kann der Besteller die Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 634, 635 BGB a.F. - auch ohne die ansonsten regelmäßig nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. erforderliche mit einer Ablehnungsandrohung verbundene Fristsetzung - geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22 unter II 2. a); Urteil vom 17.06.2004, VII ZR 25/034, NZBau 2004, 512 unter 2. a).Die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes kann wie die Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter b); Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22, 23 unter b); vgl. auch die Urteilsanmerkung hierzu von Schwartmann, Neues zur Verjährung nicht abgenommener Architektenleistungen, NZBau 2000, 60f).
Sie kann damit von dem Besteller abgenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22, 23 unter 2. b).
Wollte man in solchen Fällen eine Abnahmeverweigerung prinzipiell ausschließen, hätte dies zur Folge, dass gegen den Architekten Ansprüche ohne zeitliche Begrenzung erhoben werden könnten, obwohl insoweit die Vertragsbeziehung beendet wäre und der Besteller den Mangel kennt (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1999, a.a.O.).
- BGH, 03.03.1998 - X ZR 4/95
Übernahme der Aufsicht über die Herstellung einer Segelyacht; Verjährung von …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
bb) Die Rechtsprechung stellt der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes durch solche Handlungen gleich, durch die der Besteller zum Ausdruck bringt, dass er das Vertragsverhältnis als beendet ansehe, weitere vertragliche Leistungen seitens des Werkunternehmers ablehne und nunmehr nur noch Ansprüche wegen der bereits bestehenden Mängel geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter a); OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 04.05.2001, 22 U 190/00, NJOZ 2001, 711, 712).Die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes kann wie die Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten erklärt werden (BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter b); Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22, 23 unter b); vgl. auch die Urteilsanmerkung hierzu von Schwartmann, Neues zur Verjährung nicht abgenommener Architektenleistungen, NZBau 2000, 60f).
- BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
Danach verjähren Ansprüche aus fehlerhafter Planung oder Bauleitung fünf Jahre nach der Abnahme des Architektenwerkes (vgl. BGH, Urteil vom 15.06.2000, ZR 212/99, NJW 2000, 2991, 2992 unter 3.;… Werner-Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl. 2005, Rz.2395).
- BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03
Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
Wenn sich ein Mangel der Planung oder der Bauaufsicht des Architekten im Bauwerk verwirklicht hat und damit eine Nachbesserung nicht mehr in Betracht kommt, kann der Besteller die Gewährleistungsansprüche gemäß §§ 634, 635 BGB a.F. - auch ohne die ansonsten regelmäßig nach § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB a.F. erforderliche mit einer Ablehnungsandrohung verbundene Fristsetzung - geltend machen (vgl. BGH, Urteil vom 30.09.1999, VII ZR 162/97, NZBau 2000, 22 unter II 2. a); Urteil vom 17.06.2004, VII ZR 25/034, NZBau 2004, 512 unter 2. a). - OLG Düsseldorf, 04.05.2001 - 22 U 190/00
Werkvertrag - Arbeit an Grundstück - Einbau zweiter Förderanlage in bodenfeste …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
bb) Die Rechtsprechung stellt der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes durch solche Handlungen gleich, durch die der Besteller zum Ausdruck bringt, dass er das Vertragsverhältnis als beendet ansehe, weitere vertragliche Leistungen seitens des Werkunternehmers ablehne und nunmehr nur noch Ansprüche wegen der bereits bestehenden Mängel geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter a); OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 04.05.2001, 22 U 190/00, NJOZ 2001, 711, 712). - LG Düsseldorf, 16.06.2006 - 15 O 408/05
Anspruch auf Schadensersatz aus einem Architektenvertrag mit dem verstorbenen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.06.2006 verkündete Urteil der 15. ZK des Landgerichts Düsseldorf - 15 O 408/05 - wird zurückgewiesen. - KG, 21.03.2000 - 5 U 635/97
Erhöhung der Sachverständigenentschädigung wegen Auseinandersetzung mit der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.02.2007 - 5 U 95/06
bb) Die Rechtsprechung stellt der Abnahme die ernsthafte und endgültige Ablehnung des Werkes durch solche Handlungen gleich, durch die der Besteller zum Ausdruck bringt, dass er das Vertragsverhältnis als beendet ansehe, weitere vertragliche Leistungen seitens des Werkunternehmers ablehne und nunmehr nur noch Ansprüche wegen der bereits bestehenden Mängel geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 03.03.1998, X ZR 4-95, NJW-RR 1998, 1027, 1028 unter a); OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 04.05.2001, 22 U 190/00, NJOZ 2001, 711, 712).
- OLG Düsseldorf, 22.04.2016 - 22 U 148/15
Mängelbeseitigung nicht (mehr) möglich: Werklohn ohne Abnahme fällig!
Verteidigt sich der Auftraggeber - wie hier die Beklagten in Bezug auf die Drittleistungen der Fa. P. - nur (noch) mit auf Geldzahlung gerichteten Mängelansprüchen, verlangt er nach mittlerweise (und nach seiner Ansicht zu Recht und angeblich erfolgreich) durchgeführter Selbst-/Ersatzvornahme gerade keine Nacherfüllung vom Auftragnehmer mehr (da diese durch Drittleistungen zweifelsfrei unmöglich geworden ist), so dass eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung entfällt und - jedenfalls insoweit - ein reines Abrechnungsverhältnis entstanden ist bzw. besteht (vgl. BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274; BGH, 20.05.2003 - X ZR 128/01, BauR 2003, 1564; BGH, 10.10.2002 - VII ZR 315/01, BauR 2003, 88; OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.02.2007, 5 U 95/06, Nichtannahmebeschluss des BGH VII ZR 39/07, BauR 2010, 480; OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2012, 4 U 54/11, BauR -, 246 = IBR-online -, 9 mit Anm. Zanner = 319 ff. GA; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2012, 12 U 234/11, IBR-online 2012, 445 mit Anm. Vogel = 323 ff. GA; OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2011, 10 U 116/10, BauR 2011, 1824; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 5. - OLG Celle, 28.09.2010 - 4 W 168/10
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Einholung eines weiteren …
Auch der Senat verweist auf die bereits in der Beschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin vom 22. März 2010 auf Seite 5 ff. zitierten Fundstellen, insbesondere auf die dort auszugsweise wörtlich wiedergegebenen Entscheidungen des OLG Düsseldorf (MDR 2009, 588) und Kammergerichts (BauR 2010, 260).
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