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Weitere Entscheidungen unten: OLG Celle, 21.09.2022 | SG Mainz, 23.11.2023

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,19458
OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2025,19458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.05.2025 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2025,19458)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2025 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2025,19458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Eine wirksame Einstellungsmitteilung des Berufsunfähigkeitsversicherers, die auch im laufenden Rechtsstreit erfolgen kann, erfordert im Falle der beabsichtigten Verweisung des Versicherungsnehmers auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit, dass der Versicherer die nach seiner Meinung vergleichbare Wertschätzung wenigstens ansatzweise begründet, weil der Versicherungsnehmer diese Kenntnis nicht allein daraus hat, dass er die neue Tätigkeit bereits ausübt (im Anschluss an Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083).

    Rn. 60 Ist - wie hier - ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 12 Abs. 4 AVB eingetreten sind; im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251; Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083).

    Dazu gehört aber, dass der Versicherer die nach seiner Meinung vergleichbare Wertschätzung wenigstens ansatzweise begründet, weil der Versicherungsnehmer diese Kenntnis nicht allein daraus hat, dass er die neue Tätigkeit bereits ausübt (Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 14 Rn. 140;… Knechtel, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Aufl., § 9 BUV Rn. 111).

    Denn dafür genügt nicht, dass dem Versicherungsnehmer lediglich die Informationen vorliegen, denen der Versicherer eine zum einem Wegfall der Leistungspflicht führende Veränderung der Umstände i.S.v. § 174 VVG entnimmt; vielmehr muss ihm durch die Veränderungsmitteilung gerade die Beurteilung des Versicherers zum Wegfall der Leistungspflicht i.S.v. § 174 Abs. 1 VVG nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083; OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81); anderenfalls ist eine sachgerechte Prüfung und Abschätzung der eigenen Erfolgsaussichten nicht möglich.

  • LSG Bayern, 02.02.2023 - L 4 P 5/21

    Zahlung von Beitragsrückständen in der privaten Pflegeversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Eine wirksame Einstellungsmitteilung des Berufsunfähigkeitsversicherers, die auch im laufenden Rechtsstreit erfolgen kann, erfordert im Falle der beabsichtigten Verweisung des Versicherungsnehmers auf eine andere, konkret ausgeübte Tätigkeit, dass der Versicherer die nach seiner Meinung vergleichbare Wertschätzung wenigstens ansatzweise begründet, weil der Versicherungsnehmer diese Kenntnis nicht allein daraus hat, dass er die neue Tätigkeit bereits ausübt (im Anschluss an Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083).

    Rn. 60 Ist - wie hier - ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 12 Abs. 4 AVB eingetreten sind; im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251; Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083).

    Dazu gehört aber, dass der Versicherer die nach seiner Meinung vergleichbare Wertschätzung wenigstens ansatzweise begründet, weil der Versicherungsnehmer diese Kenntnis nicht allein daraus hat, dass er die neue Tätigkeit bereits ausübt (Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 14 Rn. 140;… Knechtel, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung 1. Aufl., § 9 BUV Rn. 111).

    Denn dafür genügt nicht, dass dem Versicherungsnehmer lediglich die Informationen vorliegen, denen der Versicherer eine zum einem Wegfall der Leistungspflicht führende Veränderung der Umstände i.S.v. § 174 VVG entnimmt; vielmehr muss ihm durch die Veränderungsmitteilung gerade die Beurteilung des Versicherers zum Wegfall der Leistungspflicht i.S.v. § 174 Abs. 1 VVG nachvollziehbar dargelegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083; OLG Karlsruhe, RuS 2015, 81); anderenfalls ist eine sachgerechte Prüfung und Abschätzung der eigenen Erfolgsaussichten nicht möglich.

  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Dem Versicherungsnehmer müssen diejenigen Informationen erteilt werden, anhand derer er sein Prozessrisiko sachgerecht abschätzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 23).

    Das gilt nicht nur bei einer Änderung der Gesundheitsverhältnisse, sondern auch bei einer nachträglichen Verweisung auf eine andere Tätigkeit und setzt auch hier grundsätzlich voraus, dass der Versicherer den Zustand, der seinem (gebotenen) Anerkenntnis zugrunde lag, mit dem für das Abänderungsverlangen maßgeblichen Zustand vergleicht und aufzeigt, aufgrund welcher Veränderungen er eine Einstellung der Leistungen für gerechtfertigt hält (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102; OLG Hamm, VersR 2023, 305).

    Die Ausführungen, die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit seien mit der neuen Tätigkeit ab dem 1. September 2020 für die Firma V. entfallen, sind oberflächlich und nichtssagend, weil sie den konkreten Einzelfall überhaupt nicht in den Blick nehmen und auch nicht ansatzweise nachvollziehbar machen, woraus sich über die Nennung von § 2 Abs. 4 und § 12 Abs. 1 AVB hinaus die Berechtigung des Beklagten, die Klägerin auf ihre derzeit ausgeübte Tätigkeit zu verweisen, ergeben soll (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102).

  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Rn. 39 Die für das Vorliegen dieser Voraussetzungen beweisbelastete Klägerin muss daher nachweisen, dass sie, bezogen auf einen konkreten Zeitpunkt (Stichtag), zu der versicherten beruflichen Tätigkeit in einem Ausmaß nicht mehr imstande ist, welches nach den Versicherungsbedingungen einen Anspruch auf die Versicherungsleistungen begründet; außerdem muss sie darlegen und beweisen, dass sie keine andere, ihrer Ausbildung oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende Tätigkeit ausübt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - IV ZR 238/01, VersR 2003, 631; Urteil vom 12. Januar 2000 - IV ZR 85/99, VersR 2000, 349; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314 (Ls.) = RuS 2019, 214).

    Demnach ist grundsätzlich die letzte konkrete Berufsausübung des Versicherten maßgebend, so wie sie in gesunden Tagen ausgestaltet war, d.h. solange seine Leistungsfähigkeit noch nicht beeinträchtigt war (BGH, Urteil vom 22. September 1993 - IV ZR 203/92, VersR 1993, 1470; Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 27/15, VersR 2018, 540; Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314).

    Eine solche Pflicht besteht nur ausnahmsweise, nämlich im Falle einander widersprechender Sachverständigengutachten, bei besonders schwierigen Fragen, bei groben Mängeln der vorhandenen Gutachten, wie wenn das Gutachten unvollständig, nicht nachvollziehbar oder in sich widersprüchlich ist, der Sachverständige erkennbar oder erklärtermaßen nicht die notwendige Sachkunde hat und dann, wenn ein neuer Gutachter über überlegene Forschungsmittel verfügt (BGH, Urteil vom 4. März 1980 - VI ZR 6/79, VersR 1980, 533; Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 23/16, VersR 2018, 1314;… Greger, in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl., § 412 ZPO Rn. 2).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Hier muss der Versicherer nur erläutern, weshalb er meint, den Versicherten auf diesen anderen Beruf verweisen zu können (OLG Celle, VersR 2017, 870;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 4. Aufl., Kap. 14 Rn. 140).

    Daran ändert auch nichts, dass der Beklagte die Einzelheiten der Tätigkeit, auf die er die Klägerin verwiesen hat nicht kannte und die Klägerin insoweit eine Darlegungslast traf (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93, NJW-RR 1995, 277; OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2006 - 20 U 31/06, ZfS 2007, 582; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 27.04.2017 - 8 U 59/17, BeckRS 2017, 124800).

  • BGH, 23.02.2022 - IV ZR 101/20

    Rückwirkende Abgabe eines befristeten Anerkenntnisses für einen abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Rn. 62 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist der Versicherer selbst dann, wenn er - wie hier - kein Leistungsanerkenntnis abgegeben hat, bei Wegfall der zunächst eingetretenen Berufsunfähigkeit an die eine Leistungseinstellung regelnden Versicherungsbedingungen gebunden (BGH, Urteil vom 23. Februar 2022 - IV ZR 101/20, VersR 2022, 500, m.w.N.).

    Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Mitteilung ist deren Nachvollziehbarkeit, also grundsätzlich das Vorhandensein einer Begründung, aus der für den Versicherten nachvollziehbar wird, warum nach Auffassung seines Vertragspartners die anerkannte Leistungspflicht enden soll (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Urteil vom 23. Februar 2022 - IV ZR 101/20, VersR 2022, 500).

  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Voraussetzung der Wirksamkeit einer solchen Mitteilung ist deren Nachvollziehbarkeit, also grundsätzlich das Vorhandensein einer Begründung, aus der für den Versicherten nachvollziehbar wird, warum nach Auffassung seines Vertragspartners die anerkannte Leistungspflicht enden soll (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Urteil vom 23. Februar 2022 - IV ZR 101/20, VersR 2022, 500).

    Angaben zu der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung sind allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherte diese Tätigkeit konkret ausübt und daher anhand eigener Kenntnisse zu der Beurteilung in der Lage ist, ob die andere Tätigkeit seiner zuletzt ausgeübten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Senat, Urteil vom 30. September 2008 - 5 U 156/08-16, VersR 2009, 917;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 25).

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2020 - 5 U 30/19

    Die Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers kann schon aus …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Die wirksame Einstellung der Leistungen erfordert aber neben dem späteren Wegfall der zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit stets, dass der Versicherer dies durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung an den Versicherungsnehmer - ggf. auch schriftsätzlich - geltend macht (§ 12 Abs. 4 AVB, § 174 Abs. 1 VVG; vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 - IV ZR 65/19, VersR 2020, 276; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169).

    Dem Versicherungsnehmer müssen diejenigen Informationen erteilt werden, anhand derer er sein Prozessrisiko sachgerecht abschätzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2005 - IV ZR 15/05, VersR 2006, 102; Senat, Urteil vom 20. Mai 2020 - 5 U 30/19, VersR 2020, 1169;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 23).

  • BGH, 20.01.2010 - IV ZR 111/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Feststellung und Nachweis der Voraussetzungen und …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Rn. 60 Ist - wie hier - ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leistungspflicht gegeben, steht dem Versicherer im selben Rechtsstreit der Beweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen nach § 12 Abs. 4 AVB eingetreten sind; im Urteil ist dann über Beginn und Ende der Leistungspflicht zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251; Senat, Urteil vom 5. April 2023 - 5 U 43/22, VersR 2023, 1083).

    Nach der bereits erwähnten Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 20. Januar 2010 - IV ZR 111/07, RuS 2010, 251, 252) steht dem Versicherer schon im Erstprüfungsprozess der Nachweis offen, dass und ab welchem Zeitpunkt die Voraussetzungen für eine Herabsetzung oder Einstellung der Leistungen eingetreten sind, mit der Folge, dass das Gericht im Urteil neben dem Beginn der Leistungspflicht zugleich auch über dessen Ende zu entscheiden hat.

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 300/93

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherten im Hinblick auf eine tatsächlich …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22
    Daran ändert auch nichts, dass der Beklagte die Einzelheiten der Tätigkeit, auf die er die Klägerin verwiesen hat nicht kannte und die Klägerin insoweit eine Darlegungslast traf (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 30.11.1994 - IV ZR 300/93, NJW-RR 1995, 277; OLG Hamm, Beschluss vom 17.05.2006 - 20 U 31/06, ZfS 2007, 582; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 27.04.2017 - 8 U 59/17, BeckRS 2017, 124800).
  • OLG Hamm, 17.05.2006 - 20 U 31/06

    Möglichkeit der Berufung auf den Wegfall einer Leistungspflicht zur Zahlung einer …

  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Deckungsklage gegen die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Erfordernis einer …

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

  • BGH, 18.12.2019 - IV ZR 65/19

    Erfordernis einer Änderungsmitteilung des Versicherers bei späterem Wegfall einer …

  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer …

  • BGH, 04.03.1980 - VI ZR 6/79
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung - …

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …

  • OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22

    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach …

  • OLG München, 15.02.2000 - 25 U 4815/99

    Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung

  • OLG Frankfurt, 17.06.2019 - 21 U 73/17

    Streit um Mängelbeseitigungskosten und Schadenersatzansprüche nach Kündigung von …

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2025 - 5 W 83/24

    Auswirkungen der fehlenden Mitwirkung des Versicherungsnehmers auf den …

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in …

  • OLG Karlsruhe, 30.09.2014 - 12 U 204/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Voraussetzungen Nachprüfungsverfahren

  • BGH, 14.12.2016 - IV ZR 527/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 2 …

  • BGH, 26.02.2003 - IV ZR 238/01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Berufsunfähigkeit in der …

  • BGH, 22.09.1993 - IV ZR 203/92

    Maßgebliche Berufsausübung zur Ermittlung bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit

  • BGH, 12.01.2000 - IV ZR 85/99

    Berufsunfähigkeit und Ausübung einer anderen Erwerbstätigkeit

  • BGH, 13.12.2023 - IV ZR 125/23

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung …

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2013 - 5 U 236/12

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisungsberuf bei Berufswechsel zur …

  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 27/15

    Begriff der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • OLG Saarbrücken, 12.08.2026 - 5 U 9/26

    BU-Vergleich schließt spätere Rentenerhöhung für aktuellen Versicherungsfall aus

    Aus § 1 Nr. 4 Satz 1 BUZ, wonach der Anspruch auf die Versicherungsleistungen erlischt, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit unter 50 Prozent sinkt, ohne dass insoweit nach den Ursachen differenziert würde, und den nachfolgenden Bestimmungen zum Nachprüfungsverfahren (§§ 6, 7 BUZ) wird er außerdem schließen, dass der Versicherungsfall "Berufsunfähigkeit" mit Vorliegen der in § 2 Nr. 1 BUZ genannten Voraussetzungen eintritt und solange andauert, wie diese Voraussetzungen im bedingungsgemäßen Umfang weiter vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630), und dass der Versicherer auf dieser Grundlage die vereinbarten Leistungen solange erbringt, bis ihm eine formell und materiell wirksame Erklärung des Versicherers über die Einstellung der Leistungen (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 7. Mai 2025 - 5 U 97/22, VersR 2025, 1315, 1317 f.) zugegangen ist.
  • OLG Saarbrücken, 10.12.2025 - 5 U 80/24

    Nachweis bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit im Falle einer Depressionserkrankung

    Diese Voraussetzungen müssen in dem Zeitpunkt vorgelegen haben, den der Versicherte als Beginn seiner Berufsunfähigkeit behauptet (Stichtag), oder zu einem späteren Zeitpunkt nach dem behaupteten Beginn, weil dies die Behauptung des Versicherten einschließt, seit diesem Stichtag dauerhaft berufsunfähig gewesen zu sein (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 125/23, RuS 2024, 465; Senat, Urteil vom 7. Mai 2025 - 5 U 97/22, VersR 2025, 1315).

    Daher ist zu prüfen, ob bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit zu einem Zeitpunkt nach dem 28. Dezember 2016 vorgelegen hat und zu diesem Zeitpunkt auch die weiteren Voraussetzungen für eine Leistungspflicht der Beklagten bestanden haben (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2023 - IV ZR 125/23, RuS 2024, 465, 467; Senat, Urteil vom 7. Mai 2025 - 5 U 97/22, VersR 2025, 1315, 1317).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.09.2022 - 5 U 97/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27403
OLG Celle, 21.09.2022 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2022,27403)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2022 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2022,27403)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2022 - 5 U 97/22 (https://dejure.org/2022,27403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Hinterbliebenengeld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2023, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2022 - 5 U 97/22
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten, …

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2022 - 5 U 97/22
    Der Umstand, dass das Landgericht Tübingen (Urteil vom 17. Mai 2019, Az 3 O 108/18) einem hinterbliebenen Bruder ebenfalls 5.000 EUR zusprach, macht die zugesprochene Höhe der Entschädigung für den Kläger nicht "unangemessen".
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2022 - 5 U 97/22
    Eine erneute Tatsachenfeststellung ist darüber hinaus geboten, wenn sich das Berufungsgericht aufgrund konkreter Anhaltspunkte von der Richtigkeit der erstinstanzlichen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag, weil es die durchgeführte Beweisaufnahme anders wertet (BGHZ 158, 269; 162, 313).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2024 - 12 U 173/23

    Anspruch auf Hinterbliebenengeld für die in einem Verkehrsunfall tödlich …

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 21. September 2022 - 5 U 97/22 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Nürnberg, 02.03.2026 - 4 U 154/26

    Hinterbliebenengeld, Anspruchsberechtigung, Schockschaden, Beweislast, …

    Rn. 11 aa) Nach einer von der Klägerin für sich herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (Beschl. v. 21.9.2022 - 5 U 97/22, BeckRS 2022, 26489 Rn. 6, beck-online) kommt es für den Grund des Anspruchs nicht maßgeblich darauf an, wie lang die Beziehung bestanden hat, wenn es sich um ein persönliches, besonderes Näheverhältnis handelt.
  • OLG Brandenburg, 25.04.2024 - 12 U 173/23

    Zahlung einer angemessenen Entschädigung in Geld für das den Hinterbliebenen …

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 21. September 2022 - 5 U 97/22 -, Rn. 6, juris).
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   SG Mainz, 23.11.2023 - S 5 U 97/22   

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https://dejure.org/2023,59934
SG Mainz, 23.11.2023 - S 5 U 97/22 (https://dejure.org/2023,59934)
SG Mainz, Entscheidung vom 23.11.2023 - S 5 U 97/22 (https://dejure.org/2023,59934)
SG Mainz, Entscheidung vom 23. November 2023 - S 5 U 97/22 (https://dejure.org/2023,59934)
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