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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,8888
VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86 (https://dejure.org/1991,8888)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17.07.1991 - 5 UE 485/86 (https://dejure.org/1991,8888)
VGH Hessen, Entscheidung vom 17. Juli 1991 - 5 UE 485/86 (https://dejure.org/1991,8888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 239 ZPO, § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Tod eines Beteiligten - Fortführung des Prozesses; fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1992, 35
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 3 C 131.79

    Festsetzung eines Streitgegenstandswerts

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86
    Ein berechtigtes Interesse des Klägers im Sinne des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO muß aber immer auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes selbst, nicht der ihm beigegebenen Begründung zielen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1980 -- DVBl. 1981, 259; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9.Aufl., § 113 Rdnr.41; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9.Aufl., § 113 Rdnr.18 a).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86
    Der Kläger hat die Umstände darzulegen, die sein Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergeben (BVerwG, Urteil vom 15. November 1990 --NVwZ 1991, 570 (571)).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Entscheidung geeignet sein muß, die Position des Klägers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. März 1976 -- BVerwG 53, 134 (137); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13. Januar 1971 -- GewArch.
  • BGH, 09.10.1980 - VII ZB 16/80

    Befugnis zur Übernahme eines Rechtsstreites durch Gesamtrechtsnachfolge - …

    Auszug aus VGH Hessen, 17.07.1991 - 5 UE 485/86
    Die jetzige Klägerin, eine neugegründete AG & Co. KG, dürfte als Rechtsnachfolgerin der früheren Einzelfirma im Sinne des § 239 ZPO ausscheiden, denn das ursprüngliche Firmenvermögen war von den Erben vertraglich in die neue Gesellschaft eingebracht worden (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 -- DB 1981, 365 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Sigmaringen, 03.07.2003 - 5 K 848/03

    Bodenschutz - Gesamtrechtsnachfolge bei Verdacht auf Altlasten

    Zivilrechtlich stellt dies jedoch keine Gesamtrechtsnachfolge dar, sondern eine Neugründung der KG, verbunden mit einer kraft Gesetzes eintretenden kumulativen Schuldübernahme nach § 28 Abs. 1 HGB (vgl. BGH…, Urteil vom 08.05.1989 - Az.: II ZR 237/88 -, MDR 1989, S. 973 ; vgl. auch Hessischer VGH, Urteil vom 17.07.1991 - Az.: 5 UE 485/86 -).
  • VG Frankfurt/Main, 17.12.2021 - 5 K 2025/18

    Ein 2-Achs-NC-Kopf ist eine Schwenkspindel im Sinne der Dual-Use-Verordnung

    Das Gericht bezweifelt, dass allein der Umstand, dass die Hauptzollämter J-Stadt und K-Stadt gegen aktuelle und ehemalige Geschäftsführer der Klägerin Ordnungswidrigkeitsverfahren führen oder führten, ein - im subjektiven Rechtsschutzverfahren erforderliches - eigenes Feststellungsinteresse der Klägerin hinsichtlich eines Rechtsverhältnisses unter der alten Rechtslage zu begründen vermag (vgl. hierzu Hessischer VGH, Urteil vom 17. Juli 1991 - 5 UE 485/86 - juris, Rn. 25 a.E.).
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