Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 169 Abs. 2 Nr. 2 AO; § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO
Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
UStG § 13b; UStG § 27 Abs. 19; AO § 169 Abs. 2 Nr. 2; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; AO § 171 Abs. 14
Abwicklung von Bauträgeraltfällen nach §§ 13b Abs. 2 Nr. 4, 27 Abs. 19 UStG: AdV-Beschluss zur Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 14 AO beim Bauleistenden - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AO § 169 Abs. 2 Nr. 2 ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1
Aussetzung der Vollziehung eines Umsatzsteuerbescheides wegen Ablaufs der Festsetzungsfrist
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.08.2013 - V R 37/10
Steuerschuldnerschaft bei sog. "Bauleistungen" - Unionsrechtlich gebotene …
Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18
Rn. 3 Im Anschluss an das Urteil des BFH vom 22. August 2013 V R 37/10, BStBl. II 2014, 128, beantragte die Firma I mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 die Erstattung der seinerzeit als Steuerschuldnerin gezahlten Umsatzsteuer. - BFH, 19.03.2014 - V B 14/14
Organschaft in der Insolvenz
Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18
Rn. 18 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 …und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 19.03.2014 - III S 22/13
Kindergeld - Aussetzung der Vollziehung - Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. …
Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18
Rn. 18 Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung entscheidungserheblicher Tatfragen bewirken (ständige Rechtsprechung;… vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. März 2014 V B 14/14, BFH/NV 2014, 999 und vom 19. März 2014 III S 22/13, BFH/NV 2014, 856 jeweils mit weiteren Nachweisen). - BFH, 16.11.2011 - V B 34/11
Zweck des § 171 Abs. 14 AO
Auszug aus FG Niedersachsen, 07.06.2018 - 5 V 123/18
Zweck des mit dem Steuerbereinigungsgesetz 1985 neu eingefügten Abs. 14 AO ist es, einem "Steuersparmodell" den Boden zu entziehen, welches darauf beruht, dass Steuerpflichtige nach Ablauf der vierjährigen Festsetzungsfrist, aber vor Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung behaupten, ihnen sei der Steuerbescheid nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden und Erstattung der gezahlten Steuer begehren (…BT-Drucksache 10/1636, S. 44; BFH Beschluss vom 16. November 2011 V B 34/11, BFH/NV 2012, 373).
- LG Heilbronn, 03.09.2021 - 11 O 248/20
Vereinbarung von "Nettovergütungen zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer"
Der Steuererstattungsanspruch der Beklagten ist nicht Folge einer geänderten Steuerfestsetzung bzw. beruht auf der Erkenntnis der Unwirksamkeit der Steuerfestsetzung bei der Zedentin; vielmehr ist umgekehrt die Steuerfestsetzung bei der Zedentin Folge der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch die Beklagte (so auch in einem vergleichbaren Fall Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 07.06.2018, Az. 5 V 123/18, juris-Rn. 21, das über den Änderungsbescheid des Drittunternehmers zu entscheiden hatte ausführlich Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 19.11.2019, Az. 5 K 193/18, juris-Rn. 22 ff., 29 f.). - FG Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 12 K 2945/19
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft in Bauträgerfällen - Zeitpunkt des …
Rn. 69 Nach dem Wortlaut der Norm § 171 Abs. 14 AO ist für eine Änderung nicht erforderlich, dass eine Personenidentität zwischen dem zur Steuerzahlung Verpflichteten -im Streitfall die Klägerin- und dem zur Erstattung nach § 37 Abs. 2 AO Berechtigten -im Streitfall der Z GmbH- besteht (…Drüen in: Tipke/Kruse, § 171 AO, Rn. 105;… Fink in: BeckOK AO, Pfirrmann/Rosenke/Wagner, § 171 Rn. 502;… Banniza in: Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 171 AO, Rn. 242a mit Verweis auf BFH-Urteil vom 5. Februar 2014 X R 1/12, BStBl. II 2016, 567: Voraussetzung sei, dass es sich um dieselbe Steuerart handelt, es müsse jedoch nicht dasselbe Steuersubjekt sein; vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. November 2011 11 K 4919/09, EFG 2012, 783; im Revisionsverfahren hat der BFH mit Urteil vom 5. Februar 2014 X R 1/12, BStBl. II 2016, 567 -entgegen den Ausführungen der Klägerin- offen gelassen, ob auch ein Erstattungsanspruch einer dritten Person einen Zusammenhang mit einer Steuerfestsetzung gegenüber dem steuerpflichtigen Kläger gemäß § 171 Abs. 14 AO begründen kann; verneinend: FG Niedersachsen, Urteil vom 19. November 2019 5 K 193/18, EFG 2020, 120 , nachdem zwar nicht der Wortlaut, jedoch der Sinn und Zweck der Norm einer solchen Auslegung entgegensteht; FG Niedersachsen, Beschluss vom 7. Juni 2018 5 V 123/18, BeckRS 2018, 44192 betrifft das vorläufige Verfahren, Aussetzung der Vollziehung wurde wegen Zweifeln gewährt). - OLG Stuttgart, 01.12.2020 - 10 U 211/20
Anspruch eines Bauunternehmers auf Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer …
In der Rechtsprechung ist dies allerdings streitig und bislang nicht höchstrichterlich geklärt (Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 19. November 2019 - 5 K 193/18 -, juris zu Rn. 22 ff.; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 5 V 123/18 -, juris zu Rn. 21; die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 3/20; vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 11 U 87/18 -, juris zu Rn. 27, das die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ohne nähere Begründung bejaht hat;… BeckOK UStG-Weymüller, Stand: 31.07.2020, § 27 Rn. 59.6). - OLG Stuttgart, 16.11.2020 - 10 U 211/20
Anspruch des Bauunternehmers auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrages bei vorheriger …
In der Rechtsprechung ist dies allerdings streitig und bislang nicht höchstrichterlich geklärt (Niedersächsisches Finanzgericht…, Urteil vom 19. November 2019 - 5 K 193/18 -, juris zu Rn. 22 ff.; Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 07. Juni 2018 - 5 V 123/18 -, juris zu Rn. 21; die Revision ist anhängig unter dem Aktenzeichen V R 3/20; vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 11 U 87/18 -, juris zu Rn. 27, das die Anwendung des § 171 Abs. 14 AO ohne nähere Begründung bejaht hat;… BeckOK UStG -Weymüller, Stand: 31.07.2020, § 27 Rn. 59.6). - LSG Sachsen, 16.08.2019 - L 2 SV 1/19 Zur Begründung der Berufung hat sie vorgetragen, weder im Verfahren S 5 V 123/18 WA noch im Verfahren S 5 SV 90/17 sei der gesetzliche Richter tätig geworden.
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