Rechtsprechung
| FG Sachsen, 02.08.2002 - 5 V 525/02 (Kg) |
Volltextveröffentlichungen (2)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Änderungsbefugnis aufgrund widerstreitender Steuerfestsetzung bei zweifacher Kindergeldfestsetzung für dasselbe Kind - Leistungsempfänger des Kindergeldes bei Wechsel in der Inhaberschaft des für die Auszahlung des Kindergelds benannten Kontos - Antrag auf Aussetzung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aussetzung der Vollziehung der Rückforderung von Kindergeld; Zweifache Kindergeldfestsetzung für die drei Kinder zugunsten desselben Steuerpflichtigen unter zwei verschiedenen Kindergeldnummern als unzulässige Mehrfachberücksichtigung eines Sachverhalts; Fehlerhafte ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anordnung der Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes oder einer unbilligen Härte; Änderung eines fehlerhaften Steuerbescheids; Zweifache Kindergeldfestsetzung zugunsten desselben Steuerpflichtigen ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.12.1965 - IV 305/63 U
Kenntnis über den Inhalt von Einheitswertakten durch die Beamten der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80
Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.10.1980 - VIII R 186/78
Änderung eines Steuerbescheides - Aufhebung eines Steuerbescheides - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- FG Düsseldorf, 18.06.2009 - 15 K 37/09
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung und Rückforderung von geleisteten …
Die Beurteilung der Unrichtigkeit des Antrages bestimmt sich vielmehr nach rein objektiven Kriterien (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980, VIII R 186/78, BStBl II 1981, 388, 38; FG Sachsen, Beschluss vom 02. August 2002 5 V 525/02, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
| FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2002 - 5 V 525/02 (Kg) |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Änderungsbefugnis aufgrund widerstreitender Steuerfestsetzung bei zweifacher Kindergeldfestsetzung für dasselbe Kind; Leistungsempfänger des Kindergeldes bei Wechsel in der Inhaberschaft des für die Auszahlung des Kindergelds benannten Kontos; Antrag auf Aussetzung der ...
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BFH, 14.12.1965 - IV 305/63 U
Kenntnis über den Inhalt von Einheitswertakten durch die Beamten der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2002 - 5 V 525/02
Es ist in erster Linie Sache des Steuerpflichtigen, den erheblichen Sachverhalt eindeutig, vollständig und richtig zu schildern (vgl. BFH-Urteil vom 14. Dezember 1965 IV 305/63 U, BStBl III 1966, 209). - BFH, 24.08.2001 - VI R 83/99
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2002 - 5 V 525/02
Denn Leistungsempfänger i.S.v. § 37 Abs. 2 AO ist grundsätzlich derjenige, an den die Behörde den Rückforderungsbetrag willentlich gezahlt hat, wenn dieser die Zahlung aus eigenem Recht erhalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 2001 VI R 83/99, BStBl. II 2002, 47). - BFH, 22.09.1983 - IV R 227/80
Mehrere Steuerbescheide - Aufhebung eines Steuerbescheids - Änderung eines …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2002 - 5 V 525/02
Einer Änderung gemäß § 174 Abs. 2 AO steht es nicht entgegen, wenn die zuständige Finanzbehörde ihre Ermittlungspflicht verletzt und damit die unrichtige Steuerfestsetzung mitverursacht; Voraussetzung für die Änderungsbefugnis in derartigen Fällen ist dann aber, daß der Mitverursachung durch die Verwaltung nur ein geringeres Gewicht beizumessen ist (vgl. BFH-Urteil vom 22. September 1983 IV R 227/80, BStBl II 1984, 510 m.w.N.). - BFH, 21.10.1980 - VIII R 186/78
Änderung eines Steuerbescheides - Aufhebung eines Steuerbescheides - …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 02.08.2002 - 5 V 525/02
Sinn und Zweck der in § 174 Abs. 2 Satz 2 AO enthaltenen Beschränkung der Änderungsmöglichkeit ist es, dem durch widerstreitende Steuerfestsetzungen begünstigten Steuerpflichtigen den Steuervorteil dann zu nehmen, wenn er ihn durch eine objektiv falsche Darstellung des Sachverhalts veranlaßt hat, ohne dass hierbei Verschuldensgesichtspunkte von Bedeutung sind; in diesem Fall verdient er im Hinblick auf die Bestandskraft des Steuerbescheids keinen Vertrauensschutz (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1980 VIII R 186/78, BStBl II 1981, 388).
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